Mir liegen die AGB nicht vor. Was steht dort im Wortlaut zum Verlust? Hast du einen Link?
Pauschalisierter Schadensersatz?
Lässt der Schuldner die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht, wenn sich eines einfachen Briefs bedient?
EDIT:
Müsste diese Klausel sein:
Zitat7. Die dem Kunden überlassene SIM-Karte bleibt im Eigentum von VICTORVOX. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer und bei Beendigung des Kundenverhältnisses hat der Kunde die SIM-Karte innerhalb
von 3 Wochen in einwandfreiem Zustand an VICTORVOX zurückzusenden. Verstößt der Kunde hiergegen, hat er VICTORVOX einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 25,56 zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu zahlen, falls VICTORVOX keinen höheren oder der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Dies gilt auch bei Verlust oder Abhandenkommen sowie Defekt der SIM-Karte, soweit der Kunde dies zu vertreten hat.
Da kann VV sich drehen und wenden, aufgrund der Schickschuld trägt VV das Übermittlungsrisiko. Da keine "Mindestversandart" vereinbart wurde, trifft den Kunden auch kein Verschulden, wenn er den einfachen Brief wählt. Insoweit geht auch der Umweg über die Verlustklausel schief.
Steht ein Verschulden des Frachtführers fest, könnte der Schuldner den Verlust wegen § 278 BGB zu vertreten haben ![]()
Strengenommen könnte man auch noch über §§ 989, 990 I BGB als AGL nachdenken. Da wird es aber nur eng, wenn der Kunde die Karte am letzen Tag an VV schickt. "Nicht mehr berechtigter"-Besitzer ist er ja frühestens 3 Wochen nach Vertragsende. Andernfalls wird es schwierig mit der Vindikationslage im Zeitpunkt des Verletzungserfolgs...