Ich möchte an dieser Stelle kurz darauf hinweisen, dass am 11.06.2010 weitreichende gesetzliche Änderungen im Bereich des Widerrufs- und Rückgaberechts in Kraft treten.
Ab dem 11.06. ist es Unternehmern möglich, eine dem Textformerfordernis genügenede Widerrufsbelehrung auch noch unverzüglich nach Vertragsschluss zu erteilen, mit der Konsequenz, dass trotz wirksamer Belehrung erst nach Vertragsschluss für die Ausübbarkeit des Widerrufrechts die zweiwöchige Regelfrist greift.
Für den bei ebay und Co. kaufenden Verbraucher hat diese Änderung eine gravierende Auswirkung:
Sofern der verkaufende Unternehmer gut beraten ist (und es ebay nicht wieder versaut), wird er von dieser unternehmerfreundlichen Neuregelung "über Nacht" Gebrauch machen, und zukünftig nur noch auf diese Weise und ausschließlich über den Zweiwochenfrist belehren.
Die rechtliche Folge ist dann, dass bei ebay ab dem 11.06. in den meisten Fällen nicht mehr die bequeme Monatsfrist für die Ausübung des Widerrufrechts gelten wird, sondern die übliche Zweiwochenfrist.
Mit einiger Sicherheit werden sich deswegen ab Ende Juni hier die ersten Beiträge finden lassen, warum der Unternehmer das Widerrufsersuchen zurückweist, obwohl die bisher übliche Monatsfrist bei Weitem noch nicht verstrichen ist.