ZitatOriginal geschrieben von Bavarianernie
Quelle?
Verbrauchsgüterkaufrichtlinienkonforme Auslegung des § 323 I BGB.
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ZitatOriginal geschrieben von Bavarianernie
Quelle?
Verbrauchsgüterkaufrichtlinienkonforme Auslegung des § 323 I BGB.
Nochmals: Bei mangelbedingten Rücktritt von einem Verbrauchsgüterkauf bedarf es nach überwiegender Meinung keiner Fristsetzung.
Im Übrigen unterliegt die Nachfristsetzung keinem Formerfordernis. Solange der Zugang nachweisbar ist (z.B. Faxprotokoll), kommt es also auf die Form der Erklärung überhaupt nicht an.
Re: Re: Rückgewinnungsangebot von E-Plus
ZitatOriginal geschrieben von harlekyn
Das fragst du ernsthaft? Nach all deinen Problemen mit E-Plus solltest du denen schleunigst den Ruecken kehren.
Geht nicht um mich ![]()
Bin schon längst weg...
Was haltet ihr von folgendem Angebot, welches die Rückgewinnungshotline unterbreitet hat:
T&M 150 + 150 web für 10€ mtl. bei 24 Monaten Laufzeit, bzw. für 12,50€ mtl. bei 12 Monaten Laufzeit. Also 300 Minuten oder SMS in alle Netze für 10€ bzw. 12,50€, natürlich ohne Hardware.
Bisher wurde für diesen Tarif mtl. 17,50€ gezahlt.
Vor zwei Monaten ging sie bei mir noch.
Wer sichergehen will: Die 0800-5528255 tut es auch ![]()
Er schrieb, dass er nun wochenlang Teillieferungen erhält, deren Warenwert jeweils <=40€ ist.
Oder einfach vom Kaufvertrag zurücktreten.
Selbst wenn er alle Waren auf einen Schwung zurückschickt und die addierten Einzelpreise 40€ übersteigen, aber keine einzelne Ware mehr als 40€ gekostet hat, könnten ihm die Rücksendekosten wirksam auferlegt werden.
ich hab im april auf einen o2o portiert, der im dezember dirch einen tarifwechsel zustande kam. also kein neuvertrag im aktionszeitraum. trotzdem 50 euro portierungsguthaben..
o2 can do.