Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Wobei wir uns wohl einig sind, dass das bei Ebay praktizierte System der Vorleistung durch den Käufer noch weiter vom gesetzlichen Regelfall entfernt ist.


    Wie würdest Du die gesetzliche Grundregel (Zug um Zug) in der Praxis denn umsetzen wollen? Meines Wissens klappt das weitgehend nur durch Nachnahmesendungen.


    Was dem als praktikable Lösung am nächsten kommt, ist doch wohl Paypal.


    Darum ging es mir gar nicht, ich bin auch der Meinung, dass das Paypal-Prinzip grds. eine gute Umsetzung der Zug-um-Zug Erfüllung ist.


    Ich meinte vielmehr die krasse Abweichung von der Gefahrtragungsregel des § 447 BGB. Nach dem Gesetz haftet der Privatverkäufer nicht, wenn er wie vereinbart unversichert versendet, und die Ware nach Ablieferung an den Frachtführer untergeht oder beschädigt wird (zweckmäßige Verpackung vorausgsetzt).


    Nach Paypals AGB hinsl. des Untergangs dagegen schon, weil er bei unversichertem Versand in aller Regel keine Sendungsverfolgungsnummer zum Nachweis an Paypal liefern kann.


    Ebenso haftet er nach Paypals Regeln für eine Beschädigung auf dem Versandwege, weil dann der gelieferte Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.


    Paypal verlagert hier den gesetzlichen Gefahrübergang weit nach hinten. Dies wäre ja noch akzeptabel, wenn Paypal den Verkäufer darüber explizit aufklären würde. Das ist aber nicht der Fall, diese Regelungen finden sich nur in den mehrseitigen AGB versteckt und sind für Rechtslaien nicht einfach zu verstehen.



    Das nächste Problem ist die Sache mit der abweichenden Lieferanschrift (etwa Versand an Packstationen). Nach den Grundsätzen der Vertragsfreiheit ohne Weiteres möglich, gemäß Paypal AGB führt dies regelmäßig zum Totalverlust des Kaufpreises.

    Nach einem weiteren peinlichen Auftritt der Hotline bei meiner Nachfrage wegen dem Reklaamtionsstatus (Gutschriften seien reine Kulanz, es sei alles geprüft etc.) kam heute ein Rückruf von der Fachabteilung:


    Meine Berechenung sei falsch, denn es seien zwei Gutschriften vergessen worden, die nn auf die nächste Rechnung kommen sollen :rolleyes: Bin mir zu 99,9% sich, dass meine Berechnung korrekt ist , und der Herr die direkt beim Lastschrifteinzug verrechnete Gutschrift übersehen hat, aber mir soll's Recht sein...


    E-Plus halt.


    Bei der Frage, ob eine VVL denkbar sei war das Gespräch schnell vorbei ;)

    Tja, ich habe 60€ nicht zurückbekommen, weil das Verkäuferkonto schon leer war. Argument seitens Paypal: Verfristung der Einreichung von Unterlagen. Gegenbeweis: Faxprotokoll. Paypal: Fax unleserlich.


    Rechtsweg: Faktisch nicht vorhanden, weil Käuferschutz als reine Kulanzleistung deklariert ist.


    Leider traut sich auch keine Verbraucherzentrale an diese Mißstände ran :(

    Re: Re: Re: ebay: Der Paypalzwang ist da!


    Zitat

    Original geschrieben von Looserkf
    Ne andere Idee wäre, dem Käufer einfach einen Rabatt in etwaiger Höhe der Paypal-Gebühren zu gewähren, wenn er "normal" per Online-Banking überweist.


    Da zahlst du wieder die Paypal-Gebühren - nur andersrum.


    Ich denke nicht, dass dieser Zusatz das Gebotsverhalten merkbar beeinflusst. Wenn dann kann man das nur über einen Sofortkauf sinnvoll realisieren.