Zitat
Original geschrieben von ingo74
problem ist, dass das ein auslaufmodell ist und es im moment im internet keinen anbieter gibt, der die liefern kann. habe das gefühl dass er das weiß und drauf spekuliert das ich das nachfolgemodell für 200€ mehr kaufe (so hat er es auch schon öfter mit anderen gemacht, zumindestens lesen sich manche bewertungen so)..
vielleicht nochmal zur klarheit für mich - wenn er die boxen nicht liefern kann, weil er keine mehr hat, kann ich die schadensersatzleistung - das nachfolgemodell zum preis des von mir ersteigerten modells - verlangen..?
Nur weil die gewünschten Boxen temporär nicht lieferbar sind oder nicht über das Internet zu beziehen sind, heißt das noch lange nicht, dass dem Verkäufer die Leistung der Boxen auch unmöglich ist.
Dein Schadensersatzanspruch statt der Leistung richtet sich auf das positive Interesse. Du wärst also durch den Verkäufer so zu stellen, wie wenn er ordnungsgemäß erfüllt hätte.
Davon erfasst wäre also etwa die Differenz zwischen Marktwert der Boxen und de Kaufpreis der Boxen, sofern es ein für dich günstgiges Geschäft war. Ebenfalls umfasst wäre auch ein entgagener Gewinn, wenn die Boxen hätten teurer weiterveräußert werden sollen.
Konkret kannst du den Schaden anhand der Daten aus einem Deckungsgeschäft berechnen, sofern die Boxen (auch offline) noch irgendwo zu beziehen sind.
Wenn sich diese Schadensposten der Höhe nach mit dem Mehrpreis des Nachfolgemodells (zufälligerweise) decken, dann bekämst du rechnerisch das Nachfolgemodell zum selben Preis.
Aber du hast infolge der Unmöglichkeit der Leistung keinen direkten Anspruch gegen den Verkäufer, dass er das Nachfolgemodell zum selben Preis verkauft. Denn diese Boxen hättest du auch dann nicht, wenn der Verkäufer ordnungsgemäß geleistet hätte. Und durch die Pflichtverletzung des Verkäufer soll dir nur dein Schaden ersetzt werden, du aber nicht besser als bei rechtmäßigem Verkäuferverhalten gestellt werden.