Beiträge von Dauerposter

    Gibt's hier eigentlich E-Plus Insider, die was Konkretes zu den Ausbauplänen sagen können (wie es sie im o2-Thread gibt)?


    MT-Frank ist hier ja wohl nicht mehr unterwegs.


    Ich vermute in der Umgebung vier neue E-Plus Standorte (der typische 9,09m EGSM Sicherheitsabstand spricht für E-Plus), scheint so, als würde E-Plus endlich mal den Hintern hochbekommen ;)

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    Original geschrieben von ingo74


    problem ist, dass das ein auslaufmodell ist und es im moment im internet keinen anbieter gibt, der die liefern kann. habe das gefühl dass er das weiß und drauf spekuliert das ich das nachfolgemodell für 200€ mehr kaufe (so hat er es auch schon öfter mit anderen gemacht, zumindestens lesen sich manche bewertungen so)..


    vielleicht nochmal zur klarheit für mich - wenn er die boxen nicht liefern kann, weil er keine mehr hat, kann ich die schadensersatzleistung - das nachfolgemodell zum preis des von mir ersteigerten modells - verlangen..?


    Nur weil die gewünschten Boxen temporär nicht lieferbar sind oder nicht über das Internet zu beziehen sind, heißt das noch lange nicht, dass dem Verkäufer die Leistung der Boxen auch unmöglich ist.


    Dein Schadensersatzanspruch statt der Leistung richtet sich auf das positive Interesse. Du wärst also durch den Verkäufer so zu stellen, wie wenn er ordnungsgemäß erfüllt hätte.


    Davon erfasst wäre also etwa die Differenz zwischen Marktwert der Boxen und de Kaufpreis der Boxen, sofern es ein für dich günstgiges Geschäft war. Ebenfalls umfasst wäre auch ein entgagener Gewinn, wenn die Boxen hätten teurer weiterveräußert werden sollen.


    Konkret kannst du den Schaden anhand der Daten aus einem Deckungsgeschäft berechnen, sofern die Boxen (auch offline) noch irgendwo zu beziehen sind.


    Wenn sich diese Schadensposten der Höhe nach mit dem Mehrpreis des Nachfolgemodells (zufälligerweise) decken, dann bekämst du rechnerisch das Nachfolgemodell zum selben Preis.


    Aber du hast infolge der Unmöglichkeit der Leistung keinen direkten Anspruch gegen den Verkäufer, dass er das Nachfolgemodell zum selben Preis verkauft. Denn diese Boxen hättest du auch dann nicht, wenn der Verkäufer ordnungsgemäß geleistet hätte. Und durch die Pflichtverletzung des Verkäufer soll dir nur dein Schaden ersetzt werden, du aber nicht besser als bei rechtmäßigem Verkäuferverhalten gestellt werden.

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    Original geschrieben von Einstein11


    Baut O2 eigentlich gar keine 1800er BTS neu? Hier gibt es bald nur noch E-GSM.


    Ich kenne einen GSM1800 Neubau mitten in der Pampa.


    Dort waren es wohl ästhetische Gründe, die gegen EGSM sprachen.


    Die EGSM-Panels sind halt doch Trümmer im Vergleich zu den GSM1800-Stäbchen :)

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    Original geschrieben von flatty
    Nein, nicht zumachen.


    Aufloopen ist AGB-widrig, da es in allen(!) Flatrates untersagt ist, Verbindungen aufzubauen, die(...)


    Wer jedoch meint, mit Hilfe seines Postboten Neckermann zu täuschen, der begeht wohl in der Tat einen (versuchten) Betrug.


    Schöner die Diskrepanz nicht sein kann: Der gemeine AGB-Vebrecher (ohne jegliche Präjudiz!) gegen den redlichen StGB-Vergeher :rolleyes:

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    Original geschrieben von Telefon_noob
    Also ich hab meinen Spion in die Glaskugel schauen lassen:


    900er zum 1.1.2010 in Wörthsee


    Könntest du bei Gelegenheit nochmal nachfragen lassen?


    Weil GIS bringt keine Auskunft, da Homezone schon verfügbar.


    Muss sich erneut verschoben haben, in vier Tagen werden sie es nicht hinbekommen, da noch gar nichts gemacht worden ist.