Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von altaso


    Denn einfach ein anderes handy anzurufen, obwohl kein mensch am Hörer redet, zeugt doch nur vom primitiven rumgespiele um 50 cent zu ergaunern. Oder warum machst du dir sonst den streß?


    Und der andere macht es eben mit 3000EUR. Es ist jacke wie Hose, beides genauso schäbig ;-)


    Ich nutze einen Fehler aus, den o2 vor Jahren begangen hat, und es bis heute versäumt hat, ihn zu beseitigen. Dabei halte ich mich an die vertraglichen Vorgaben, andererseits wäre die Funktion längst gesperrt worden.


    Hier wird dagegen dazu angestiftet, eine wider Erwarten rechtzeitige Lieferung durch Manipulationen zu einer verspäteten zu machen. Neckermann hat in diesen Fällen gerade keinen Fehler gemacht, aus welchem man Nutzen ziehen kann.


    Das stinkt nun Einigen, die sich in der Sache verspekuliert haben, also greift man zu solchen Mitteln.


    Du widerprichst dir doch schon selbst: 2 Cent/Minute vs. bis zu mehrere tausend Euro wären selbst bei identischem Unrechtsvorwurf schon von der Summe her nicht vergleichbar.

    o2 verspricht bei eingehenden Anrufen 2 Cent pro Minute als Gutschrift.


    Ich habe eine Flat zu o2, also kann ich einfach anrufen.


    Neckermann verspricht, bei nicht rechtzeitiger Liefeurng den Kaufpreis zu erstatten.


    Eine nicht rechtzeitige Lieferung kann ich aber nicht einfach provozieren.


    Also muss ich mich primitiver Tricks bedienen, wie ich eine trotz Bestellung auf den letzten Drücker noch rechtzeitige Zustellung manipuliere. Hilft das auch nicht, muss ich die Ware zurückschicken, weil ich sie mir ja eigentlich gar nicht leisten kann. Und weil ich Schiss habe, auf den Rücksendekosten sitzten zu bleiben, verweigere ich gleich mal deren Annahme.


    Bin mal gespannt, ob du den nötigen Intellekt besitzt, den Unterschied zu verstehen :rolleyes:

    Die vorherige Korrespondenz ist eigentlich unbeachtlich, da man nach dem Einstellen der Boxen auch in weiss trotz vorheriger Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit davon ausgehen darf, dass der Verkäufer wieder liefern kann.


    In seinen, auf den ebay Angeboten lediglich verlinkten AGB hält der Verkäufer folgendes Klausel vor:



    Zitat


    § 2 Vertragsschluß



    1. Sämtliche Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluß eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu elektrowelt24.de passiert hat.


    Ich sehe schon die Einbeziehung der AGB al fraglich, spätestens sollte die Klausel jedoch deswegen nicht einbezogen werden, weil sie überraschend ist. Bei einem ebay-Sofortkauf kann man ohne Weiteres von einem verbindlichen, auf Abschluss eines Kaufvertrages gerichteten Angebot des Verkäufers ausgehen.


    Da der Verkäufer auch ausdrücklich ein Wahlrecht hinsichtlich der Farbe weiss zusichert, käme eine Fristsetzung zur Lieferung der Boxen in weiss in Betracht.


    Verstreicht diese Frist fruchtlos, steht der Weg auf Schadensersatz statt der Leistung (z.B. Mehrpreis für anderweitige Beschaffung dieser Boxen in weiss) offen.


    Eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung der Lieferung in weiss, welche die Fristsetzung entbehrlich machen würde, sehe ich bislang noch nicht in den Äußerungen des Verkäufers.


    Sollte die Beschaffung dieser Boxen als Neuware in weiss dagegen unmöglich sein (würde ich mal nicht von ausgehen), würde Unmöglichkeitsrecht greifen, und die Fristsetzung wäre entbehrlich.

    Ohne das konkrete Angebot gesehen zu haben, lässt sich das nicht definitiv beurteilen.


    In aller Regel sollte es aber so sein, dass ein Kaufvertrag über die Lautsprecher mit einem Wahlrecht hinsichtlich der Farbe deinerseits zustandegekommen ist.


    Erfüllt der Verkäufer diesen nicht oder kann er ihn nicht erfüllen, und hat er dies zu vertreten, muss er Schadensersatz leisten. Z.B. für einen teureren Deckungskauf.


    Ein anderes Lautsprechermodell zum selben Preis kannst du nicht ohne Weiteres verlangen...

    Re: Re: Instyle


    Zitat

    Original geschrieben von Watson203
    Ja, hier für effektiv 8,40€/Jahr. Bekommst sogar selbst das Bargeld.


    Musst dich aber beeilen, denn das Adventskalendar-Angebot gilt wohl nur bis heute.
    Ich werde da auch gleich noch bei einigen Sachen zuschlagen. :)


    Weißt du zufällig, wie das abläuft?


    Bringen die die 30€ Prämie gleich in Abzug vom Abo-Preis, wenn man per Lastschrift bezahlt?

    Der Herr Agrarmanager liefert schon wieder ein Paradebeispiel: 13.23 und 14.16 Uhr, die EDIT-Sperre greift erst nach 24 Stunden...


    Entweder man setzt sich vor das E-Plus GIS und sucht sich relevante neue Sender heraus und packt die gleich in einen Beitrag, oder aber man editiert diese nach. Aber doch nicht alle paar Minuten "und noch ein neuer Sender" :rolleyes:


    Übrigens: Meine Welt ist bunt, das unterscheidet uns wohl ;)