ZitatOriginal geschrieben von smile-it.net
30,25€ anstatt vorher 28,49€ hat mich jetzt nicht so vom Hocker!
Du hast noch die Auszahlung vergessen, die zu seinerzeit sicherlich auch zu dem 28,49€-Angebot bekommen hattest...
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ZitatOriginal geschrieben von smile-it.net
30,25€ anstatt vorher 28,49€ hat mich jetzt nicht so vom Hocker!
Du hast noch die Auszahlung vergessen, die zu seinerzeit sicherlich auch zu dem 28,49€-Angebot bekommen hattest...
ZitatOriginal geschrieben von HT483
Mir wurde am Telefon gesagt das meine GG bis zum Vertragsende (bei mir im Juli 2010) bestehen bleibt!
Wenn du erst im Juli 2008 den rabattierten T&M1000 abgeschlossen hast, dann mag das stimmen.
ZitatOriginal geschrieben von Eckoman
Rückrufen ist sehr wohl möglich. Tägliche Anrufe habe ich noch nie erlebt - ein Anruf, dann wird das Anliegen geklärt, bei Bedarf Rückruf.
Nö, bei der übermittelten 03317000 oder manchmal auch mit Durchwahl geht das nicht.
Bei der 0177-101999, die der "belästigte" Anrufer aber gar nicht kennt sollte es möglich sein und man landet auch bei der Rückgewinnung.
Bei meiner Frau (BASE) haben sie über mehrere Monate teils bis zu drei Mal täglich angerufen, obwohl E-Plus mehrmals dazu aufgefordert wurde, dies zu unterlassen und mehrfach betont wurde, das die Kündigung endgültig ist.
Ihren E-Plus Vertrag hat meine Frau im Juli 2009 um 12 Monate verlängert (Vertragsende 08/2010) und im August gekündigt. Seit Oktober rufen die schon wieder regelmäßig an.
Und sie belästigen einen mit täglichen Anrufen, teilweise wird nur ein paar Sekunden angeläutet, teilweise ist die Verbindung sofort getrennt, wenn man abnimmt. Rückruf ist generell nicht möglich.
Das Versandrisiko beginnt jedoch erst mit Übergabe an den Frachtführer. Und genau hier liegt der Knackpunkt: Auch der nichtgewerbliche Verkäufer muss beim Versendungskauf (auch bei unversichertem Versand) diese Übergabe an den Frachtführer nachweisen können.
Da es bei unversichertem Versand generell keinen Nachweis der Einlieferung gibt, kommt im Fall des Falles eigentlich nur der Zeugenbeweis in Betracht.
A-K: Crossposts sind hier nicht gern gesehen...
A-K:
Auf meiner letzten Rechnung vom 15.10. ist die Gutschrift mit drauf.
Wird der übliche E-Plus Rechnungswahnsinn sein.
Bei mir fiel die Gutschrift bereits nach ein paar Monaten aus dem System. Auf meine Beschwerde hin hieß es an der Hotline einmal, die Gutschrift sei bereits 24x gewährt worden. Als ich die Dame daraufhin mit ihren Rechenkünsten konfrontierte, wurde aufgelegt.
Beim nächsten Anruf hieß es, ich solle nachweisen, dass mir die Gutschrift 24 Monate lang zustünde. Der Tarif aus dem "Adventskalender" sei so nicht bekannt.
Daraufhin schrieb ich den grünen Clowns einen Brief. Mich rief schließlich eine unfreundliche Dame mit Berliner Schnauze an. Warum ich mich überhaupt beschwerden würde, ich würde doch seit Monaten von einem Fehler profitieren (damit meinte sie die Kombination Aktionstarif und Code25 sowie die Anrechnung von Code25 auf den unrabattierten Grundpreis). Was für ein Service :flop:
Seitdem klappt es mit den Gutschriften wieder.
Hier sieht man halt schön die "Zweiteilung" des Rechts auch bei "Standardporblemen": Was nützt dir dir schönste Anspruch, wenn du ihn nicht durchsetzen kannst?
Wenn der Käufer hier nicht die nötigen Kenntnisse und/oder finanziellen Mittel hat, sein Recht durchzusetzen, juckt das den wirtschaftlich überlegenen Händler gar nicht. Vermutlich spekuliert er halt drauf, dass der Käufer irgendwann genug hat und den Rechner behält.
Ein Grund für eine berechtigte Annahmverweigerung fiele mir da schon ein: Wenn das Frachtgut derart beschädigt ist, dass es als Leistung nicht mehr akzeptabel ist und vor Ort darüber nicht entschieden werden kann, wie man weiter vorgeht. Dann sehen viele AGB der Beförderer vor, dass man die Annahme mit dem Vermerk "Fracht beschädigt" verweigert und die Fracht dann zur genaueren Prüfung an die Schadensabteilung des Frachtführers geht, wo dann entschieden wird.
Dieses Problem wäre dann, vorausgesetzt der Verbraucher hat nicht grob pflichtwidrig verschickt / verpackt, aber alleine im Verhältnis Unternehmer - Frachtführer zu klären.
Ich hatte überlesen, dass auch du das Paket wieder hast zurückgehen lassen...
Nimm mal mit DHL Kontakt auf, was zu den nochmaligen Portokosten tatsächlich als Gebühren für die Lagerung draufkommt. Ggf. auch erwähnen, dass es Gründe für deine Annahmeverweigerung gab (Beschädigung, die erst mit dem Händler abgeklärt werden musste), evtl. verzichtet DHL dann auf Lagerungsgebühren.
Dann würde ich in das Einschreiben mitaufnehmen, dass du bei DHL die nochmalige Zustellung an den Händler veranlassen wirst und er bei erneutet Annahmeverweigerung alleine für das weitere Vorgehen mit DHL verantwortlich ist.
Einen pauschalten Rat zu geben ist schwierig. Sollte der Händler kurz vor der Insolvenz stehen, stündest du mit einem Rechner in der Hand besser da als ohne.
Anderseits hast du eine Schadenminderungsobliegenheit, die dazu führt, dass direkt an den Händler zugestellt werden sollte.
Zudem hast du mit der Rücksendung alles Erforderliche getan (für die Rückerstattung des Kaufpreises). Nimm der Unternehmer die Retoure nicht an, gerät er in Annahmverzug und müsste für die Lagerungskosten und erneute Portokosten geradestehen. Zumal es für deinen Erstattungsanspruch völlig unerheblich ist, ob die Ware beschädigt beim Händler ankommt, da eben er die Gefahr der Rücksendung trägt.
Telefonisch kommst du bei dem Händler nicht weiter? Wäre ideal, da die Zeit drängt.