Ganz einfache Lösung:
http://cgi.ebay.de/95-KG-BLOCK…t_W0QQitemZ260483096191QQ
Hält er das Paket, dann war eine Festplatte drin!
Hilfsweise tut´s auch ein Leitungsdetektor mit Metallsensor.
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Ganz einfache Lösung:
http://cgi.ebay.de/95-KG-BLOCK…t_W0QQitemZ260483096191QQ
Hält er das Paket, dann war eine Festplatte drin!
Hilfsweise tut´s auch ein Leitungsdetektor mit Metallsensor.
Zu den Spekulationen:
Ist ein älteres Siemens in einer Spezialedition, wofür Sammler regelmäßig Liebhaberpreise zahlen. Also nichts Weltbewegendes ![]()
Wie wurde dann deine Identität festgestellt?
Was sollte ausser vier Ordnungswidrigkeiten (einmal Nichtmitführen von Fahrzeugschein und Füherschein, je 10€ Verwarngeld sowie tatmehrheitlich dazu die Geschwindigkeitsübertretung samt Abstandsunterschreitung) noch auf dich zukommen, sofern du keine falschen Angaben zur Person gemachst hast?
Einige Bundesländer sind bei "Ersttätern" offen für eine Umwandlung des Fahrverbots.
Über welche Wegstrecke wurdest du gemessen? Wie oft wurde die 60 vor / während der Tat angeordnet? Gab es einen Geschwindigkeitstrichter (z.B. 120-100-80-60)?
Bei einem übersehenem Schild und ohne vorherigen Trichter könnte man evtl. mittels "Augenblickversagen" um ein Fahrverbot herumkommen.
Da aber meist über mindestens 300m gemessen wird und die Schilder in Baustellen sehr oft wiederholt werden und es mit Sicherheit auch einen Trichter gab, scheidet das wohl aus.
Zudem wirst du wohl mit einer Verdoppelung des Bußgelds wegen vorsätzlicher Begehungsweise der Owi rechnen müssen. Nach Tacho wirst du ja annäherend 120 gefahren sein, also doppelt soviel wie zulässig. Gerade in Kombination mit der Drängelei passiert das nicht mal eben fahrlässig ![]()
Warte seit Sa. auf GS für mehr als 10 Nummern...
K610i rot kleiner Defekt am SIM-Kartenhalter 19,90€
ZitatOriginal geschrieben von laudanum
Versand ist ja ungleich Porto, wenn sie den Umschlag kaufen musste, finde ich die 3,90 Euro absolut in Ordnung. Die Sache mit der OVP ist natürlich frech! Ich würde sie im Zweifel entweder gar nicht bewerten oder aber bei der Beschaffenheit 1-2 Sterne abziehen. Ich unterstelle mal, es handelt sich dabei um kein sehr wertvolles Handy, ansonsten hättest doch gerade du als Profi den versicherten Versand gewählt, oder?
Es war ein Billighandy für knappe 10 Euro.
Trotzdem ärgert es mich, wenn ohne vorherige Absprache vom vereinbarten Versandweg abgewichen wird. Da ich zurzeit viel unterwegs bin, habe ich das "Päckchen" extra an die Packstation umleiten lassen, weil es nicht in den Briefkasten passt.
Das hätte ich mir sparen können, der Umschlage wäre locker reingegangen...
Zum Finanziellen:
Wenn Versandart x vereinbart ist, und dann mit Art y, die ein minus zu x ist versandt wird ist das ein vertragswidriges Verhalten.
Ob sie sich für die eigenmächtig von ihr gewählte Versandart Brief extra noch einen teuren Umschlag kaufen muss ist rein ihr Problem. Denn für die Versandart Päckchen hätte sie anscheinend einen Karton zum Nulltarif zur Verfügung gehabt, da dort Versandkosten = Portokosten vereinbart war.
Wenn sie sich verkalkuliert hat, ist es ebenfalls ihr Problem.
Darüber muss man halt vorher nachdenken...
Vermutlich werden von anderer Seite bald kritische Bewertungen eintreffen, dann schließe ich mich an.
Der Ärger für negativ ist bei mir ja da. Da ich mit dem Kauf aber bei Wiederverkauf einen Gewinn von 70-90 Euro erzielen werde, was die Verkäuferin nicht weiß, sträube ich mich innerlich gegen negativ / neutral. Aber eigentlich sollte man das voneinander trennen.
Habe eine Bewertungsfrage:
Ich kaufte ein Handy, laut Angebot mit Originalverpackung im Lieferumfang. Vereinbart war Versand als Postpäckchen zu 3,90€.
Kurz vor dem Versand schrieb mich die Verkäuferin (zum Kaufzeitpunkt 0 Bewertungen, junges Ding und wohl nicht die Hellste
) noch mal an, ob sie die OVP mitschicken soll oder nicht. Daraufhin, vor Versand, forderte ich sie auf die OVP mitzuschicken.
Mit dem Handy ist soweit alles ok.
Kritikpunkte:
- Versand erfolgte erst 5 Tage nach bankinterner Überweisung
- OVP wurde nicht mitgeliefert
- Versand erfolgte im Luftpolsterumschlag als Maxibrief (2,20€ Porto vs. 3,90€)
Daraufhin schrieb ich ihr, dass ich ihr wegen der OVP keine Probleme machen werde, ich aber wneigstens die Portodifferenz zurück haben möchte.
Darauf antwortet sie lapidar, sie hätte sich in Sachen OVP getäuscht, diese sei beim Umzug verloren gegangen. Weiterhin hätte mit dem Porto alles seine Richtigkeit, da sie den LuPo-Umschlag für knapp 2€ kaufen musste (scheint in der Tat nicht gebraucht gewesen zu sein).
Einerseits finde ich ihr Vorgehen schon etwas frech, anderseits deswegen neutral? Oder lieber nur jeweils 0 Sterne bei den detaillierten Bewertungen?
Gibt es bei E-Plus so seit Jahren.
Das einzige Risiko ist dadurch die Kündigungsfrist zu versäumen.
Manfred ist schon wieder blau...
Kontocheck online geht auch nicht.