Beiträge von Dauerposter
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Du hast dein Auto und die 25€ noch.
Sie wollen was von dir. Solange da nichts schriftlich kommt, würde ich mir keine weiteren Gedanken machen.
Vermutlich schläft das bei 25€ von selbst ein.
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Der Gutschein gilt für den Audi-Vertragspartner erst ab Leistungen (sowohl Werkstatt wie auch Teile) von 100€, d.h. nur dann bekommt er was vom Konzern.
Diese Tatsache bzw. die Bedingungen auf dem Gutschein (welche ich eher gegen den TE auslegen würde) spielen hier aber keine Rolle mehr, da der Gutschein bei Vertragsschluss als Ersetzung für die Erfüllung anerkannt worden ist (bzw. falls er nach Vertragsschluss über den Gutschein gesprochen wurde, dieser an Erfüllungs statt angenommen worden ist).
Wenn sich der Audi-Partner davor nicht über die Einlösemodalitäten beim Konzern schlaugemacht hat, ist das sein Problem. Du müsstest halt nachweisen können, dass der Gutschein akzeptiert worden ist.
PS: Ob er nun einen kostenlosen Audi-Car-Check im Wert von 25€ oder eine Verrechnung des Gutscheinwerts von 25€ auf den kostnepflichtig für 25€ in Anspruch genommenen Audi-Car-Check erhält, ist doch Banane.
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Zitat
Original geschrieben von aikoN_Nokia
Eine 15 jährige Schülerin ist keine Person der Zeitgeschichte, oder ist damit was anderes gemeint?Aber hat mir schon geholfen, danke.
Gruß
Das kann man so pauschal nicht sagen.
Wenn sie jetzt ein weltbekanntes Tennisgenie wäre, dann schon. Wenn sie nur eine 15-jährige Schülerin ist, an der keinerlei berechtigtes öffentliches Interesse besteht, dann nicht.
Wenn du auf den Amoklauf anspielst, deren Opfer sie geworden ist, könnte sie durchaus auch eine relative Person der Zeitgeschichte sein. Eben durch die Verknüpfung mit dem derzeit stark im öffentlichen Interesse stehenden Amoklauf.
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Das war so gemeint: Die abzubildende Person muss nicht IMMER einwilligen, bei Personen der Zeitgeschichte ist diese Einwilligung eben unter gewissen Umständen entbehrlich.
Damit wollte ich verdeutlichen, dass die Verantwortlichkeit in der Form der rechtlichen Bewertung (Person der Zeitgeschichte Ja/Nein) allein beim Redakteur liegt und nicht etwa bei einer "höheren Instanz". Weil aikoN_Nokias "Wer bestimmt ob eine Person in den Medien gezeigt werden darf (...)" klingt etwas danach, als meinte er, es gäbe da eine Art zentrale Instanz die darüber zu entscheiden hat.
Und weiterhin auch, dass den Redakteur daran in tatsächlicher Hinsicht nichts hindern kann, er aber für eine Falschbewertung ggf. haften muss.
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Gehört wohl ins Werbeforum.
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Das obliegt dem verantwortlichen Redakteur. Er muss einschätzen können, ob es sich bei der zu zeigenden Person wegen des öffentlichen Interesses um eine relative Person der Zeitgeschichte handelt oder nicht.
Es ist ja nicht so, dass der Redakteur vorher eine Zustimmung vom Abzubildenden oder Behörden einholen muss. Er veröffentlich in eigener Verantwortlichkeit.
Liegt keine erforderlich Einwilligung vor, hat er später den Ärger, wenn der Abgebildete gegen das veröffentlichende Medium vorgeht.
Ein kleiner Überblick:
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