Beiträge von Dauerposter

    Moin,


    meine Frau hat ein Zweithandy mit auslaufendem, fix gekündigten BASE-Tarif.


    Da die penetrante Kundenrückgewinnungshotline von E-Plus dort seit fast 3 Monaten mehrmals täglich anruft (meist fliegt man bei Annehmen aus der Leitung, ergo Wählcomputer), obwohl wir E-Plus bereits mehrmals drauf hingewiesen haben, dass die Kündigung endgültig ist und diese penetranten Anruf unterlassen werden sollen, habe ich das Handy (muss aus anderen Gründen eingeschaltet und auf laut sein) nun seit einigen Tagen auf Leitung 2 gestellt.


    Seitdem ruft die pentrante E-Plus Hotline nicht mehr an, dafür kamen seitdem aber zwei SMS an, die nicht für diese Nummer bestimmt waren und auch einige Anrufe, bei denen der Anrufer woanders anrufen wollte.


    Ich dachte eigentlich bei L2 geht gar nichts mehr, sofern dieses Tarifmerkmal nicht dazugebucht ist (was es hier nicht ist).


    Sind mit L2 solche Probleme bekannt oder ist es nur Zufall, dass diese falschen SMS/Anrufe aufschlagen?

    Zitat

    Original geschrieben von Schrullenbulle
    unverschämer Preis? 1,00 EUR für den Burger, war doch klasse..


    Da hättest du dich mal präziser ausdrucken müssen, du schriebst "Chilli Cheese". Es gibt auch die Chilli Cheese Nuggets, und die kosten hier unverschämte 2,79€ (früher mal 1,79€).


    Dass es auch einen Chilli Cheese Burger bei den 99ern gibt, war mir nicht bekannt.


    Aber er ist geschmacklich ok und preislich sowieso. Eben getestet ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Skibba


    Der Anwalt bemängelt, dass unter "zäher Kontakt" für keinen ersichtlich ist, was damit genau gemeint ist. Als zweites bemängelt er, dass ich keinen Anspruch darauf habe, ihn wegen des Rückportos neg. zu bewerten, da Artikel unter 40 Euro ist und er somit nicht verpflichtet ist, diese zu erstatten.


    Das ist aber nur der Fall, wenn man es wegen nicht-gefallen zurückschickt. Es ging hier aber um eine Rücklieferung, weil falsche Ware geliefert wurde und kein korrekter Ersatz geliefert werden konnte. Und in dem Fall muss er die Kosten erstatten (steht sogar in seinen eigenen AGBs).


    Für mich reine Einschüchterung...



    Vermutlich spielt der RA wegen der "zähigkeit" auf eine zu allgemeine Formulierung an, siehe z.B. hier


    http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=1%20C%20457/04


    Da aber sonst konkrete Tatsachenbehauptungen in der Bewertung aufgestellt worden sind, halte ich das für nicht schädlich, da man trotz der Äußerung "zäher Kontakt" von einer Sachlichkeit der Bewertung sprechen kann.


    Natürlich hätte der Unternehmer auch bei einem Widerruf die Rücksendekosten zu tragen gehabt, da hier eine falsche Sache geliefert worden ist, die gelieferte mithin nicht der bestellten Sache entspricht.


    Siehe § 357 II 3 letzters Hs. BGB.


    Muss ja ein kompetenter RA sein :D