Beiträge von Dauerposter
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Re: Widerrufsrecht: Wer trägt die Kosten der Hinsendung bei "kostenlosem Versand"?
ZitatOriginal geschrieben von fieselschweif
Kann ich bei einem online erworbenen Artikel, dessen Preis mit 80 EUR inkl. MwSt. und Versand angegeben ist, bei einer Rücksendung gemäß Fernabsatzrecht auf Rückerstattung des vollen Kaufpreises drängen?Erstattet wurden mir nur 74,10 EUR. Der Fehlbetrag entspricht genau der Höhe der Versandkostenpauschale, die der Händler bei anderen, nicht als versandkostenfrei gekennzeichneten Artikeln, berechnet.
Du hast Anspruch auf Erstattung des vollen Kaufpreises zzgl. der enstandenen Rückversandkosten (sofern bei einer erfolgten Auferlegung der Rückversandkosten auch für Artikel mit einem Preis >40€ die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbracht war, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht).
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Dafür braucht man wohl das "Homo-Gen"


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Ich glaube dir ja...
Aber aufgrund meiner schlechten Erfahrungen mit E-Plus in letzter Zeit, insb. diesen Aktions T&M 1000 betreffend, möchte ich dich warnen, leichtfertig zu glauben, was die Hotline da erzählt. Du scheinst ja mit diesem Tarif auch schon etliche Probleme gehabt zu haben.
Deswegen schrieb ich ja: Lass dir die ganzen Vereinbarungen schriftlich geben, dann bist du auf der sicheren Seite.
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Code25 gilt jeweils nur für 24 Monate. Wenn E-Plus sich entscheidet, nach 24 Monaten kein Code25 mehr anzubieten, hast du auch bei weiterem Vorliegen der zu Code25 berechtigenden Voraussetzungen keinen Rechtsanspruch auf Einräumung des Code25-Rabatts.
Oder hat E-Plus bei Abschluss des T&M 1000 explizit zugesichert, Code25 für die gesamte künftige Laufzeit dieses Vertrages anzubieten?
Der Vertrag an sich wird nur um die erweiterte Laufzeit geändert. Im Zuge dieses Änderungsvertrags ist die Zustimmung zu den aktuellen AGB jedoch obligatorisch. Hat E-Plus die AGB nun dahingehend geändert, dass sich Aktionstarife (wie eben der auf 39,99€ rabattierte T&M 1000) und Code25 nicht mehr vertragen, sieht es nach Ablauf der 24monatigen Berechtigung zu Code25 schlecht aus, es sei denn, E-Plus hat dir individualvertraglich zugesichert, auch weiterhin Code25 i.V.m. dem Aktionstarif anzubieten.
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Zitat
Original geschrieben von wladimir72
galahad13
DauerposterKönnen Sie beide mich in Ruhe lassen ?
Ich glaube du verwechselst da was

Du spammst hier rum und wir werden mit emails bombardiert.
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Dass deine Äußerungen für dein Gegenüber schwer zu verstehen und zu einem großen Teil überflüssig sind.
Das mag daran liegen, dass Deutsch nicht deine Muttersprache ist. Trotzdem wäre etwas mehr Sorgfalt angebracht.
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Wenn du deine Bestellungen genau so angehst wie deine Beiträge hier wundert mich nichts mehr

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Die Rspr. geht bei teilbaren Dienstleistungen, wie hier ein vorliegt, einen anderen Weg.
Da zudem eine Verlängerung in der Zukunft ohne Tarifwechsel etc. zum jetzigen Zeitpunkt vorliegt, würde der TE m.E. die widerrufbare Dienstleistung ohnehin erst ab Ende der ursprünglichen MVLZ, also erst ab Dezember durch Nutzung in Anspruch nehmen.
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Zitat
Original geschrieben von Eckoman
Ob alles richtig läuft wirst du wohl erst mit der neuen Rechnung mitbekommen. Ob die schon innerhalb von 2 Wochen kommt?Solange er nicht mindestens in Textform über sein bestehendes Widerrufsrecht belehrt worden ist, erlischt dieses auch nicht.
@smile-it:
Mit Preislisten meine ich nicht die jedem Vertrag individuell zugrundliegenden Entgelte. Sondern die Listen, wo allgemeinere Dinge geregelt sind, wie z.B. Entgelt für Ersatz-SIM, Kartensperrung oder eben auch Vereinbarkeit von bestimmten Tarifen mit Code25.