Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Dauerposter: was die Anfechtung wegen Irrtums angeht: das ist dann der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Wer will das denn am Bankschalter überprüfen, ob das tatsächlich ein Irrtum im Sinne des BGB ist oder der Kunde das nur vorschiebt? Insofern praxistechnisch vollkommen irrelevant.


    Dann beherrscht du die Praxis nicht korrekt ;)


    Es sollte ein leichtes sein, die Zuordnung Kontonummer zu Begünstigten zu prüfen. Bei einem Erklärungsirrtum (egal ob bei der Kontonummer oder beim Begünstigten) passt eben die Kontonummer nicht zum Begünstigten bzw. v.v.


    Zumindestens im ersten Fall, also einem Schreibfehler bei der Kontonummer ist ein Vorsatz des Auftraggebers nahezu ausgeschlossen, er erreicht damit ja nichts. Um diesen Fall geht es hier ja bei Fishbone, darauf habe ich mich bezogen.


    Der Fall mit falschem Begünstigten ist da schon problematischer, da hierzu viele Gerüchte kursieren.



    Dass dies standardmäßig nicht mehr geprüft wird ist eine Arbeits-/Kosteneinsparung von eurer Seite, die ihr euch im Problemfall dann auch vorhalten lassen müsst. :o

    Die Postbank hat ein ziemliches Problem mit der Qualifikation einiger ihrer Mitarbeiter.


    Ob man in Agenturen überhaupt noch Konten eröffnen kann, weiß ich nicht. Nachdem mittlerweile aber manche Filialen nur noch stundenweise geöffnet haben, werden auch dort Anlernkräfte eingesetzt, die einen Kurzlehrgang absolviert haben, mehr nicht.


    Das öffnet ausländischen Betrügerbanden mit gefälschten Dokumenten Tür und Tor für die reibungslose Eröffnung eines Girokontos unter falscher Identität.



    Man informiere sich nur einmal, in welcher Höhe regelmmäßig Unterschlagungen von Agenturbetreibern auftreten und wielange es dauert, bis diese der DPAG / Postbank auffallen.

    Schnellst möglich zur eigenen Bank, und dort den geschlossenen Überweisungsvertrag kündigen.


    Denn die Kündigung kann nur dann noch Wirkungen entfalten, wenn sie dem Empfängerinstitut mitgeteilt wird, bevor das Empfängerinstitut dem Begünstigten den Betrag gutgeschrieben hat.


    Das eigene Institut ist verpflichtet, das Empfängerinstitut unverzüglich von der Kündigung der Überweisung in Kenntnis zu setzen.


    Also am Besten solange warten, bis ein Mitarbeiter mit dem Empfängerinstitut telefoniert hat.


    Den Zugang der Kündigung mit Datum und Uhrzeit sowie die erfolgte Weiterleitung würde ich mir ebenfalls quittieren lassen.