Beiträge von Dauerposter
-
-
Zitat
Original geschrieben von full moon
Auch OT:
Und jetzt kommst du:Ich will es jetzt nich zum xten Mal hier schreiben: Dann greifen eben die Grundsätze der fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Zugangsvereitelung.
Zitat
Das kann man als Absender wirksam mit einem EE umgehen (außer der Empfänger schraubt in freudiger Erwartung seinen Briefkasten ab.Eben nicht. Beim EE gibt es nach der Rpsr. keinerlei Zugangsnachweis. Bestreitet der Empfänger, ein EE erhalten zu haben, ist es damit vorbei.
Wieso Gerichtsvollzieher?
Persönlich gegen Empfangsbekenntnis, zur Not in einem (empfangs)vertretungsberechtigten Shop.
-
-
-
-
OT:
@maestro:
ZitatOriginal geschrieben von maestro
Abweichend von ihm reicht jedoch an o2 ein Einwurfeinschreiben - das hochgelobte Einschreiben mit Rückschein bringt auch nicht mehr. Es geht nur um den Nachweis, dass und wann Du den Brief/Kündigung an o2 geschickt hast.Eine Kündigung ist eine empfangsbedürftige Gestaltungserklärung, d.h. sie muss dem anderen Teil zugehen, um Rechtswirkungen entfalten zu können.
Und genau dieser Zugangsnachweis ist beim Einschreiben Einwurf in Gefahr.
Daher ist die Investition in ein Einschreiben Übergabe (hier Zugangsnachweis nur durch Onlinetracking) oder eben Einschreiben Übergabe + Rückschein durchaus gerechtfertigt, vor allem da hier eine taggenau Abrechnung erfoderlich ist. -
Es kann bis zu drei Wochen dauern, stand ausdrücklich dabei.
Die "Herzlichen Glückwunsch"-Mail bekommt man allerdings erst, wenn die Karte in den Versand gegangen ist. Meine ist auch vom 3.6. und die Karten waren am 4.6. da.
o2 versendet hier mit einem alternativen Postdienstleister. Da kann es schon Mal länger dauern. Wenn die mangels Schlüssel und Öffnung in ein Mehrfamilienhaus mit innenliegenden Briefkästen nicht reinkommen, nehmen die die Briefe oft auch wieder mit.
-
Außer einen unbezahlten Artikel zu melden und ggf. eine Negativbewertung zu kassieren nichts mit vertretbarem Aufwand.
-
Du wirst, wie etliche andere auch, zunächst abgewimmelt werden.
Ich würde o2 in einem etwas schärferen Ton auffordern, die Netzversorgung an deinem Heimatort binnen 2-Wochenfrist wiederherzustellen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird aus wichtigem Grund gekündigt.
Das Schreiben per Einschreiben an die Geschäftsführung, die außerordentliche Kündigung nach zwei Wochen ebenfalls, am besten mit Rückschein und Widerruf der Einzugsermächtigung.
Dann die Karte stilllegen und sämtliche nach Zugang der Kündigung enstandene Forderungen zurückweisen / rückbuchen lassen.
Problem: Rufnummer ist weg, Portierung wird o2 nicht zulassen.
o2 lässt sich aller Wahrscheinlichkeit nicht auf einen Rechtsstreit ein.
-