Beiträge von Dauerposter

    Prüfen kannst du es nicht direkt, aber manchmal zerschießt sich der Verlauf. Ich hatte den mal eine Zeit lang auf Maximum, 99 Tage. Da wurde der FF sehr träge und ist öfter abgekackt. 21 Tage sollten aber problemlos laufen.


    Versuch mal bei Google was zu suchen, was du noch nicht gesucht hast und geh dann in den Ergebnissen auf die neue Seite. Dann wieder zurück auf die Ergebnisseite und neu laden. Wenn der Link, den du gerade besucht hattest nicht die die rötlichere Färbung bereits besuchter Seiten aufweist, stimmt was mit dem Verlauf nicht.


    Evtl. auch mal den Cache löschen.


    Bzgl. Lesezeichen: FF schlägt dir in der Adressleiste auch gespeicherte Lesezeichen vor. Hast du ein Lesezichen unter "Handykult" gespeichert, müsste er dir dies z.B. dann als Vorschlag anzeigen, wenn du in die Adressleiste "kult" eintippst.

    Re: Scheinfrei und Jura


    Zitat

    Original geschrieben von qwer640
    Wenn jemand Jura studiert hat und scheinfrei ist, hat diese Person dann einen akademischen Titel?


    Ja: Statt stud. iur dann cand. iur.


    Ist aber kein akademischer Grad. Diesen gibt es je nach Uni / Bundesland, aber erst nach Bestehen des Erstens Staatsexamens.

    Zitat

    Original geschrieben von hurgh
    Bei IKEA stehts sogar Fett der Eigentumsvorbehalt auf dem Bon. Andere KAssenbons habe ich leider net gefunden, aber ich glaub das weiß auch nur der Threadersteller, ob es bei ihm/ihr drauf steht...


    Und wenn der Herr Münz nun auf die Startseite von TT schreibt: Alle Nutzer, deren Nickname mit "H" beginnt müssen rückwirkend zum 1.5.2009 60€ p.m. Nutzungsgebühr für TT zahlen, zahlst du dann auch?


    Für einen wirksamen Eigentumsvorbehalt müsste dieser schon bei Abschluss des Kaufvertrags zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart werden.


    Würde er noch rechtzeitig vor/bei der Übereignung, aber nach Abschluss des Kaufvertrags vereinbart, wäre er zwar grds. wirksam. Der Verkäufer würde sich dann aber pflichtwidrig verhalten, da er mangels entgegenstehender Vereinbarung aus dem Kaufvertrag unbedingte Übereignung schuldet.


    Dein Beispiel, die Vereinbarung druch Audruck auf dem Kassenbon scheitert daher an 3 Kriterien:


    1. Einseitige Vereinbarung durch AGB "Kassenbon" wird nicht rechtzeitig in den Vertrag einbezogen, da erst nach Vertragsschluss zur Kenntnis gelangt.


    2. Unabhängig von der Nichteinbeziehung der AGB "Kassenbon" wird bereits vorher der Kaufvertrag an der Kasse geschlossen, so dass unbedingte Übereignung geschuldet ist.


    3. Unabhängig von der Nichteinbeziehung der AGB "Kassenbon" wird bereits vorher an der Kasse das Eigentum unbedingt übereignet, so dass der nicht barzahlende Käufer mit Übergabe Eigentum, und nicht nur ein Anwartschaftsrecht an der Kaufsache erworben hat.

    Zitat

    Original geschrieben von dadash
    also, morgen anrufen und ein A90 oder vergleichbares verlangen...?


    Ich würde erst warten, bis sich die Wogen geglättet haben.


    Dell hat auch Juristen, die werden das Problem noch abarbeiten und wenn sie vernünftig arbeiten, Dell den Rat geben, in Fällen mit verschickter Auftragsbestätigung und hartnäckigen Käufern den Bestelleren entgegenzukommen.


    Vermutlich werden dann doch noch etlich A90 aus dem Ärmel geschüttelt werden.


    Anrufen bringt eher wenig, da der normale Hotliner / Vertriebler wenig Kompetenzen hat. Wenn schon Brief an die Geschäftsführung.

    Zitat

    Original geschrieben von JHV
    Der EM-Zähler steigt in Schritten zu 2 Cent. Aber es ist nicht vorhersehbar, wann die Anzeige im Kontocheck aktualisiert wird.


    Mir geht es nur darum, zu verifizieren, ob EM tatsächlich noch läuft. Habe keine Flat zu o2, daher will ich nur meine Freiminuten auf etwa 10-15 Loops mit EM vertelefonieren.


    Nach 2-3 Tagen sollte sich am Zähler aber was tun? Oder noch größeres Intervall?