Beiträge von Dauerposter

    Was hat die strafprozessrechtliche Unschuldsvermutung mit einer zivilrechtlichen Forderung zu tun?


    Über den Vorgang wird eine Rechnung existieren, in welcher die Forderung gegen den Kunden aufgenommen worden ist.


    Der Verkäufer kann daher die Enstehung und Durchsetzbarkeit der Forderung anhand der Rechnung nachweisen. Für das Erlöschen der Forderung durch deren Erfüllung ist der Kunde beweispflichtig.


    Auch wenn es einen Anscheinsbeweis für die Erfüllung zugunsten des Kunden geben wird ( Ware erhalten, spricht je nach Handelsbrauch für Zahlung, Vermerk auf Rechnung wie "Zahlung via EC erhalten") lässt sich der Fehler durch Vorlage von Rechnung und EC-Beleg problemlos nachvollziehen und nachweisen.

    Zitat

    Original geschrieben von rebelstar
      Dauerposter


    Du sollst auch lesen, bevor du irgendwas von dir gibts! Siehe meinen Beitrag oben.
    Ja, ich ziehe im Juli um und zwar in eine sehr sehr schöne Wohnung die erst 1 Jahr alt ist, mit eigenen Garten,Terasse, eigenen Eingang, eigenen Stellplatz etc. für die sich über 15 Familien beworben haben und will mir in 2-3 Jahren ein noch schöneres Haus mit meiner Geschwister bauen, neidisch?


    Momentan habe ich eigentlich nur Mitleid. Soviel Realitätsferne könnte ich wohl weder mit Alkohol noch Drogen erreichen :D


    Eigentlich meine ich es gut mit dir, ich will dir weder was Schlechtes noch dich lächerlich machen.


    Wie ChickenHawk schon trefflich angemerkt hat, sollte man bei derlei Investitionen IMMER das worst-case Szenario zugrundelegen.


    Du machst hier aber genau das Gegenteil, fortwährend, trotz vielfacher Warnungen.


    Aber wie wir ja wissen, bist du ein self-made-man


    In diesem Sinne: Viel Glück, das wirst du / werdet ihr auch brauchen :rolleyes:

    Mir stellen sich hier auch die Nackenhaare auf.


    Erinnert mich stark an Martyn in Politikthreads.


    Soviel Naivität gepaart mit Lernresistenz kann eigentlich nur in die Hose gehen.


    Und das ist kein Autokauf, bei dem man bei einem Reinfall ein paar Jahre dran knabbert, sondern wenn hier was schief geht ist die Existenz vermutlich bis ans Lebensende ruiniert.


    Ich wäre für ein romantisches Schloss, dann hat der TE was zum Träumen ;)

    Wenn ihr eine verbindliche Auftragsbestätigung seitens Dell erhalten habt (müsste die dritte email sein), ohne vorher oder zeitgleich ein Storno erhalten zu haben, ist ein Kaufvertrag zustandegekommen.


    D.h. Dell ist verpflichtet, euch das Notebook zum vereinbarten Preis zu liefern und zu übereignen.


    In einem solchen Fall würde ich dann doch etwas Druck auf Dell ausüben...


    PS: Laut Auskunft vom Dell Support soll es ganze 190 Geräte im Abverkauf gegeben haben :top:

    Da wird es etliche kalt erwischen.


    Aber ich warne hier mittlerweile nicht mehr, da die Schnäppchengier den Großteil verblöden lässt und man sich dann noch Sachen wie Rufschädigung vorwerfen lassen muss.


    Ein Powerseller mit dem Namen, einer freenet-Email, (Prepaid?)Handynummer und einem Umsatz von >200.000€ in den letzten 3 Tagen, was will man dazu noch sagen?


    Der Flug ist sicher schon gebucht :cool:

    Zitat

    Original geschrieben von knutgenion
    Ja gibt es,


    und da Omnistrahler gegenüber Panels eine deutlich geringeren Gewinn haben fallen die Sicherheitsabstände oft auch kleiner aus.


    Dann könnte es ja so sein, dass o2 dort auf 3G aufrüstet und GSM1800 nur noch über einen "Stab" abstrahlt (statt bisher über 2) und der andere "Stab" für 3G genutzt wird?


    Die Anlage befindet sich auf einem Schloß, deswegen spielen sicher auch optische Gründe eine Rolle. Denke nicht, dass der Graf o2 Panele erlauben würde.