Zitat
Original geschrieben von murosama
Und du findest es gut, hier mal eben so nebenbei eine dir völlig unbekannte Person mit einer möglichen Straftat in Verbindung zu bringen und dann noch einen Link mit einem Bild der Person zu veröffentlichen? 
Wo habe ich behauptet, dass sich die auf dem Foto gezeigte Person nach dem StGB strafbar gemacht hat?
Ich habe lediglich geäußert, dass die auf dem Foto gezeigte Person die gesuchte Mutter sein dürfte und diese dann die Vertragspartnerin von Bino-Man ist sowie dass für Bino-Man in Folge der Äußerungen der Mutter und der negativen Bewertungen Anhaltspunkte für den Verdacht auf eine Betrugsstraftat vorliegen.
Das sind (wahre) Tatsachenbehauptungen.
Wenn die Geschichte der Mutter zutrifft, hat auch nicht sie sondern ihr Sohn sich u.U. strafbar gemacht. Anderslautendes habe ich nicht behauptet.
Die Behauptungen, die abgebildete Person sei die Mutter des gesuchten Sohnes und die Vertragspartnerin von Bino-Man sind nach der Auskunft von Bino-Man aus erweislich wahr.
Desweiteren habe ich keinen Link und kein Foto veröffentlicht. Der Link ist im Internet nach Bemühen gängiger Suchmaschinen mit dem in der Auktion i.R.d. Anbieterkennzeichnung öffentlich gemachten Vor- und Nachnamen ohne Weiteres frei abrufbar.
Du kannst ja nun durch den dir bekannten Oberjustizrat und langjährigen Richter die Straftatbestände der Verleumdung, üblen Nachrede und falschen Verdächtigung prüfen lassen.
Zeig am besten Google gleich mit an, die haben mir schließlich Beihilfe geleistet. 