Beiträge von Dauerposter

    Kann auch eine Störung bei TM sein. Oder TM hat die LAC geändert, so dass ein eigentlich für o2-Kunden zugänglicher Sender plötzlich in eine gebarrte LAC fällt.


    Letzteres ist mir im TM UMTS-Netz schon mehrmals passiert. Dauert dann ein paar Tage, bis o2 die Info hat.

    Dass was nicht in Ordnung ist, wird bestimmt nach ein paar Minuten bemerkt. Aber ob der Blitz oder die Bürgerwelle da gewesen ist, wird ohne Anbindung nicht feststellbar sein ;)


    Vielleicht steckt aber auch in jeder BTS ein GSM-Datenmodul, vorzugsweise mit einer SIM eines anderen NB.



    An o.g. Standort hat sich bis heute nichts geändert, während umliegende BTS mit gleichem Änderungsdatum um Node Bs aufgerüstet worden sind.


    Gibt es eigentlich auch Omnistrahler-Node-Bs?

    Zitat

    Original geschrieben von pettopaul
    Im Moment hat der 17jährige Neuntklässler ja Ferien. Und bereitet sich seelisch und moralisch auf das zweite Mal sitzen bleiben vor. :rolleyes:


    Ohne Worte...


    Bashing brauchen wir hier aber auch nicht :rolleyes:


    Er hält sich ja nun anscheinend mit seinen minütlichen Statusmeldungen zurück. Und mein Tipp war ernsgemeint.


    Man muss halt eine gewisse Reife erreichen, um zu erkennen dass nicht jedes Schnäppchen am Ende auch ein solches ist. Zeit und Nerven sind leider nicht unendlich verfügbar :D

    Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Sehr merkwürdig, ist das bei anderen Netzen auch so? Was hat das für einen Sinn?


    Suche mal im Forum nach Richtfunk und Regen.


    o2 war/ist davon besonders betroffen, da bei via RiFu angebundenen Altstandorten die RiFu-Schüssel zu klein dimensioniert waren und zu wenig Schlechtwetterreserve hatten.

    Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Ja.


    Fundierte Aussage!


    BTW: Mir hat es vorhin mit E-Plus in 3G zwei Mal, in GSM ein Mal ein Gespräch gekickt. Empfang war jeweils Vollausschlag. Daher scheint kein Netz gegen schwere Gewitter gefeit.

    Zitat

    Original geschrieben von murosama
    @ Dauerposter: Wenn überhaupt, dann würde hier nur §186 StGB greifen (üble Nachrede); da muss ich auch keinen Juristen fragen (s.u..) Mir geht es hier aber in erster Linie nicht um strafrechtliche Aspekte, sondern um moralische.


    Als Betthupferl, da du es schon erwähnt hast, hier noch der $186 StGB:


    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Vielleicht solltest du dir doch juristischen Rat holen? Dein Judiz scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein.


    Wie schon einmal erwähnt: Die Behauptung, die verlinkte Person sei Mutter des Einstellenden und Vertragspartnerin von Bino-Man ist erweislich wahr.


    Schon aus diesen Gründen scheidet eine üble Nachrede aus.


    Und hier mit der Moralkeule auszuholen ist, nachdem, was Bino-Man unter Umständen widerfahren ist und wie sich die Mutter ihm ggü. weiterhin verhält aus meiner Sicht vermessen.


    Wenn sich ein Moderator an diesem Link stören sollte, kann er ihn rausedtieren. Die haben hier Hausrecht und können selbst festlegen, was der Forumsmoral widerspricht und was nicht,

    Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Und du findest es gut, hier mal eben so nebenbei eine dir völlig unbekannte Person mit einer möglichen Straftat in Verbindung zu bringen und dann noch einen Link mit einem Bild der Person zu veröffentlichen? :rolleyes:


    Wo habe ich behauptet, dass sich die auf dem Foto gezeigte Person nach dem StGB strafbar gemacht hat?


    Ich habe lediglich geäußert, dass die auf dem Foto gezeigte Person die gesuchte Mutter sein dürfte und diese dann die Vertragspartnerin von Bino-Man ist sowie dass für Bino-Man in Folge der Äußerungen der Mutter und der negativen Bewertungen Anhaltspunkte für den Verdacht auf eine Betrugsstraftat vorliegen.


    Das sind (wahre) Tatsachenbehauptungen.


    Wenn die Geschichte der Mutter zutrifft, hat auch nicht sie sondern ihr Sohn sich u.U. strafbar gemacht. Anderslautendes habe ich nicht behauptet.


    Die Behauptungen, die abgebildete Person sei die Mutter des gesuchten Sohnes und die Vertragspartnerin von Bino-Man sind nach der Auskunft von Bino-Man aus erweislich wahr.


    Desweiteren habe ich keinen Link und kein Foto veröffentlicht. Der Link ist im Internet nach Bemühen gängiger Suchmaschinen mit dem in der Auktion i.R.d. Anbieterkennzeichnung öffentlich gemachten Vor- und Nachnamen ohne Weiteres frei abrufbar.


    Du kannst ja nun durch den dir bekannten Oberjustizrat und langjährigen Richter die Straftatbestände der Verleumdung, üblen Nachrede und falschen Verdächtigung prüfen lassen.


    Zeig am besten Google gleich mit an, die haben mir schließlich Beihilfe geleistet. ;)

    Jetzt geht das Geschrei der Schnäppchen-Kiddies wieder los.


    Bei den Krokos werden schon Mitstreiter für eine Sammelklage gesucht...


    The Capture: Investier´die Stunden, in denen du diesen Thread aufblähst doch besser in einen Nebenjob oder deine Ausbildung. Dürfte sich auf die lange Sicht eher auszahlen.