Ja wo laufen sie denn?:D
Beiträge von Dauerposter
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Dieselfahrzeuge in Sachen Autobrand nach Aufprall sicherer?
Trifft das in der Praxis zu? Rein von den Werten her ist Diesel ja um Einiges schwerer zu entflammen als Benzin. Zündfähige Benzindämpfe sollen bereits ab etwa 20° C, zündfähige Dieseldämpfe erst ab etwa 55°C entstehen.
Spielt das in der Praxis eine Rolle? Meistens entzünden ja wesentlich heißere Teile wie Krümmer oder Auspuff den Treibstoff?
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Nutze auf einem Rechner noch Office 2003 und möchte dort Office 2007 installieren. Werden bei der Installation v.a. bei Outlook die bestehenden Mails und Accounts automatisch in Office 2007 übernommen?
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Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Genau, wenn noch nicht geliefert wurde, ist man in keinem Fall Eigentümer. Man hat nur einen schuldechtlichen Anspruch auf Eigentumsverschaffung.Naja, die Übergabe ist surrogierbar. Ist die Sache schon bestimmbar, der PKW also bereits in Fertigung, könnte das Autohaus den (künftigen) Herausgabeanspruch gegen den Hersteller an den Käufer abtreten und damit das Erfodernis der Übergabe surrogieren. Wenn die Einigung bereits erfolgt ist, wäre der Erwerbstatbestand damit vollendet.
CLK: Völlig korrekt. Die Übergabe ist u.U. ersetzbar, also nicht zwingend.
@ Wenny: Ganz falsch, der schuldrechtliche Kaufvertrag und der sachenrechtliche Übereignungsvertrag sind abstarkt zueinander und zu trennen.
EDIT: Wenn ich mich nicht irre, stammt Benz-Driver nicht aus .de. Ich habe ihn, gerade in Rechtsthemen schon öfter darauf hingwewiesen, dass er angeben sollte, dass er aus Österreich stammt. Wenn ich falsch liege, lass es mich wissen, Benz Driver.
Dies nur der Form halber, auch wenn im ABGB nichts anderes als im BGB stehen wird.
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Treuhänderkonto oder Bankbürgschaft.
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