Beiträge von Dauerposter
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Darf die bisherige Lizenz für KIS 2009 dabei auch schon abgelaufen sein bzw. der Schlüssel geblacklisted sein?
Hatte mir nämlich letzten Sommer via ebay eine Lizenz gekauft, die bis 08/2009 gültig ist. Da der Verkäufer die Lizenz wohl mehrfach vertickt hat ist mein Schlüssel jetzt gesperrt und es gibt keine Updates mehr.
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Moin,
wenn bei einem Artikel, der aktuell bei Amazon nicht mehr im Bestand ist (ausverkauft) dabeisteht "Für diesen Artikel ist ein neueres Modell vorhanden", besteht dann überhaupt noch die Chance, dass Amazon diesen (alten) Artikel wieder führt? Oder wird der dann nicht mehr nachbestellt?
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So wie ich das bei Kaspersky lese, ist das also ein reines Produktupgrade ohne Verlängerung des Lizenzzeitraums?
Für meinen Fall (bestehende KIS 2009 Installation, Lizenz abgelaufen) bringt so ein Upgrade also gar nichts?
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Moin,
ich steh gerade ein wenig auf dem Schlauch

Kann mir bitte jemand den Unterschied zwischen Upgrade und Vollversion zu o.g. Programm erklären?
Hier mal ein Link zur Upgradeversion:
http://www.amazon.de/Kaspersky…009-Upgrade/dp/B0019EXU4Y
Hier Vollversion:
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Zitat
Original geschrieben von Evilandi666
"Fraglich ist allein letzteres. Die Annahmeerklärung des Verkäufers könnte auch bei Anwesenheit des Käufers erfolgt sein." <- Worauf beziehst du das? bzw. welche Annahmeerklärung?
Der KV kommt erst mit Annahme deines durch die Bestellung auf der Homepage erfolgten Angebots zustande. Dieses erfolgt normalerweise laut AGB durch separate Bestätigung oder Lieferung. Der Verkäufer könnte das Angebot bei Abholung aber auch erst persönlich ggü. dem Käufer annehmen, dann läge kein Fernabsatzvertrag vor.
ZitatEs erfolgt nach der Bestellung im Online Shop (als Versand/Bezahlungswahl : "Abholung") eine Bestätigung darüber, dass die Bestellung fehlerfrei eingegangen ist. Danach kommt nach erfolgter Kommissionierung eine Bestätigung zur Abholbereitschaft.
Gut, die Bestätigung zur Abholbereitschaft der Ware wird man als Annahme auffassen dürfen. Da diese - wie das Angebot - unter Verwendung von FKM erfolgt ist, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Damit besteht ein Widerrufsrecht.
Zitat
So wirklich weiter bin ich jetzt nicht, ausser dass ich weiß, dass ich wohl die gleiche Rechte habe wie wenn ich via Versand bestellt habe.Warum, war doch der erste Teil deiner Frage?
Zitat
Kann man nun Ware mit Mängeln zurückgeben weil man a) die Mängel nicht toll findet und b) sich doch für ein anderes Produkt eines anderen Händlers entscheiden will? (Und sein Geld zurück bekommen?)Ich schrieb oben doch deutlich, dass beide Rechtsbehelfe parallel und unabhängig voneinander bestehen.
Der Vertrag kann daher ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, Ware zurück, Geld zurück oder es können Mängelrechte geltende gemacht werden.
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Female driver compilation sagt wohl alles:
http://www.youtube.com/watch?v=6-_JShA4smU (besser Ton aus)
Alte Männer könnens auch nicht besser:
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Abholung schadet dem Widerrufsrecht, sofern der Händler gewöhnlich über Fernabsatz vertreibt und der Vertrag rein über Fernkommunikationsmittel geschlossen worden ist, nicht.
Fraglich ist allein letzteres. Die Annahmeerklärung des Verkäufers könnte auch bei Anwesenheit des Käufers erfolgt sein.
Wenn vorher eine Bestätigung zugegangen ist, ist der Kaufvertrag aber bereits vorher unter ausschließlicher Verwendung von FKM zustand gekommen.
Siehe AGB "Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.
Widerrufsrecht und Mängelrechte bestehen ggf. parallel und unabhängig voneinander.
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Fahr auf den Wertstoffhof, da stehen gerne Gefriefschränke rum.
