Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von BJ.Simon
    Das verstehe ich nicht - wäre ich direkter Käufer vom Mieter (A), könnte ich nicht gutgläubig erwerben. Ist nun aber noch ein weitere Käufer/Verkäufer (B) dazwischen, kann ich, trotz Kenntnis der Sachlage, Eigentum daran erwerben.


    Moment. Das hat niemand behauptet! Folgende Konstellationen sind hier denkbar:


    1. Gutgläubiger Erwerb direkt von A:


    Ist möglich und wurde hier ja zunächst auch als zutreffend diskutiert. Das mit dem Verkäufer != Mieter habe nur ich ins Gespräch gebracht.


    2. Gutgläubiger Erwerb von B:


    Ebenfalls möglich und nur dann relevant, wenn gar keine Eigentumsübertragung von A an B intendiert war respektive diese, sofern intendiert, an der Bösgläubigkeit des B scheiterte.


    3. Gutgläubiger Erwerb von B, wenn Handy dem A abhanden gekommen i.S.v. § 935 BGB


    Nicht möglich. Aber hier sehr unwahrscheinlich


    4. Normaler Erwerbstatbestand nach § 929 S.1 BGB von B


    Ist dann einschlägig, wenn B von A gutgläubig Eigentum erworben hat. Dann veeräußert er nämlich an dich als Beerechtigter.



    Die weiteren Fragen deinerseits sollten sich damit erledigt haben!?



    PS: Warum bringst du hier immer E-Plus ins Spiel? Mit E-Plus hast du keinen Vertrag, warum sollten die dein Handy dann reparieren? Ob die mietvertraglichen Gewährleistungansprüche des A gegen E-Plus an dich überhaupt abgetreten worden sind resp. überhaupt abtretbar sind wissen wir nicht. Falls beide Male ja, dann könnte E+ bei Nichtzahlung des Mietzinses durch A sicherlich die Erbringung der Gewährleistung verweigern.


    Wurde denn im Kaufvertrag zugesichert, du könntest das Handy bei E-Plus im Falle eines Defekts kostenlos reparieren lassen?

    Zitat

    Original geschrieben von Timeslot
    skip2mylou
    Dauerposters Frage richtet sich darauf, zu klären ob die Erwerbskette trotz Gutgläubigkeit eventuell durch ein Abhandenkommen gem. § 935 I BGB unterbrochen wurde.


    Dann wäre wohl kein Mietvertrag dabei :D


    Falls Person A Mieter und Person B Verkäufer des Handys könnte die Sache aber so liegen, dass B bereits von A gutgläubig Eigentum erworben hat und B somit dem Threadersteller C als Berechtigter Eigentum verschaffen konnte.


    Zitat


    ich habe hier im Marktplatz von einer Privatperson ein Nokia erworben.
    Jetzt wurde es (blitzschnell, Danke) geliefert.


    Allerdings ist es vom ursprünglichen Käufer nur gemietet!
    (E-Plus Handymiete)


    Kann man aber so oder so sehen...

    Zitat

    Original geschrieben von ruffryder
    Ich muss zugeben, mit der Sicht habe ich gewisse Probleme. Da der Mietvertrag ja mit dem Handy übermittelt wurde, denke ich mal kann es auch gewertet werden, dass Du schon vor Vollendung des Kaufes (ich bin mir nicht sicher, ob ein Käufer die Ware prüfen muss, ehe sie übergeht - vielleicht ist das unter normalen Umstanden auch nur zum Schutz des Käufers, damit er keine schlechte Ware bekommt) über das Mietverhältnis Kenntnis hattest


    Es geht hier nicht um eine "Vollendung des Kaufes", sondern allein um den Vollzug des Vollrechtserwerbs am Handy, der mit Einigung über Eigentumsübergang und Übergabe des Geräts an den TE gegeben ist. Die Einigung dürfte bereits mit der Einigung über den Abschluss des Kaufvertrags zusammengefallen sein. Die Übergabe, hier in der Form der Verschaffung des unmittelbaren Besitzes fand mit der Aushändigung des Pakets an den TE statt.


    Sofern der TE keinen Röntgenblick hat, war er in diesem Moment hinsichtlich der Nichtberechtigung des Verkäufers gutgläubig und konnte mithing gutgläubig Eigentum am Handy erwerben.


    Alles was auch nur Sekunden später passiert interessiert für die rechtliche Bewertung nicht.


    @TE: Ist der Verkäufer auch der Mieter bei E-Plus? Oder ist da noch eine Person dazwischen?

    Vermutlich wegen der Windgeräusche. Oder die Bürgerwelle hat sich durchgesetzt, die Mobilfunkstrahlung der FSE vom Kopf des Fahrers wgzubringen (Unfallgefahr).


    qwer640: Wie wär´s mit einer normalen Bürgschaft von Eltern/Kindern/Ehegatte/Arbeitgeber? Bankbürgschaft ist nicht ganz billig, und heute auch nichts mehr wert ;)

    Das dürfte die Standardangabe der Software für eine bis max. 7,2 Mb/s fähige lokale Hardware sein. Mit dem, was das Netz unterstützt hat es meiner Meinung nach nichts zu tun.


    Auch bei 7,2 Mb/s fähigem Netz wirst du diese Rate real nie erreichen.