ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Und wenn man schon mit juristischen Konsequenzen droht ("überlege Mahnbescheid zu beantragen...") dann sollte man besser auch wissen wie sowas in der Praxis ausschaut. Um einen Mahnbescheid zu beantragen müsstest Du erstmal die Ware geliefert haben und der Käufer im Verzug sein, da ein Mahnbescheid ausschließlich für offene Geldforderungen ist. Einen Mahnbescheid auf "Erfüllung des Kaufvertrages" gibt es nicht.
Bei Verkäufen über ebay.de wird in aller Regel eine Vorleistungspflicht des Käufers vereinbart ("Vorkasse"), damit ist der Zahlungsanspruch aus Kaufvertrag eben gerade nicht von einer Gegenleistung abhängig, was im Antrag auf Erlass des Mahnbescheids auch so angekreuzt werden sollte. Keinesfalls muss bei wirksamer Vorkassevereinbarung vorher die Ware übergeben / übereignet werden, um das gerichtliche Mahnverfahren zulässigerweise betreiben zu können
Ebenso unzutreffend ist, dass der Schuldner in Verzug sein muss. Die Forderung muss nur bereits fällig geworden sein. Ein Verzug hat nur Auswirkungen auf die Kostentragungspflicht für die Kosten des Mahnverfahrens.
Das Problem liegt hier aber ohnehin woanders...