Beiträge von Dauerposter

    Sofern Dünnschiss als ausreichend für eine Prüfungsverhinderung angesehen wird...


    Normalerweise beurteilt der Amtsarzt die Prüfungsverhinderung rein aus medizinischer Sicht. Aufgrund dessen Diagnose stellt dann das Prüfungsamt fest, ob auch eine Prüfungsverhinderung im rechtlichen Sinne vorliegt.


    Und leider gilt nicht Prüfungsverhinderung im medizinischen Sinne = Prüfungsverhinderung im rechtlichen Sinne.


    Wenn man es schon drauf anlegen will, würde ich eher in Richtung Gehirnerschütterung gehen. Ist medizinisch nicht eindeutig diagnostizierbar, die Symptome sind überschaubar und eine Beule am Kopf lässt sich auch bewußt herbeiführen. Vorher in die Notaufnahme einer Klinik (mit Bericht oder Notfallgebührquittung als Nachweis) und vor dem AA (kein Kreiswehrersatzamt, kein Landgerichtsarzt, besser Gesundheitsamt) die auswendig gelernte Auwahl gängiger Symptome berichten und eine kleine Kotzattacke einbauen sollte genügen :D


    Soweit ich weiß, gibt es dafür einschlägige Seiten im Netz. Oder eben den guten alten Anti-Wehrdienstreport ;)

    Ich kann nur von juristischen Prüfungsordnungen (dort primär Prüfungsordnungen des Bundeslands, aber auch von der Uni) sprechen.


    Allerdings sitzen in diesem Bereich auch die größten Ar***löcher hinter den entsprechenden Schreibtischen :D


    Evlt. wird das bei anderen Fakultäten lockerer gehandhabt.

    Wenn das Nichtbestehen (oder der zu vertretende Nichtantritt) der Prüfung die Zwangsexmatrikulation bedeutet, wird in der Prüfungsordnung für den Fall der Verhinderung mit Sicherheit ein amtsärztliches Attest gefordert.


    Und vor dem Amtsarzt kommt man mit den üblichen Tricksereien nicht zum Ziel...

    Bankeinzug - Rückbuchung.


    Andere Wege: Paypal muss klagen.


    Im Übrigen munkelt man, dass PP Käuferschutzbegehren grundsätzlich ablehnt, wenn das Verkäuferkonto leergeräumt ist bzw. keine Zahlung aufgehalten werden kann.


    BTW: So wie ich PP einschätze, fallen Tickets bei denen unter "immaterielle Güter", wären also nicht vom Käuferschutz umfasst. Geschenkgutscheine sehen sie jedenfalls nicht als materielles Gut.


    Code
    Die folgenden Artikel sind beispielsweise nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:
    * Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine und weitere nicht physische Güter
    Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Also kurios finde ich einfach, dass man 1998 mit einem VIAG Interkom Vertrag für 15ct. im 10 Sekunden-Takt in Fremdnetze telelefonieren konnte.


    Heute zahlt man 29 ct./min und das im kundenunfreundlichen 60/60 Takt.


    Die 39 Pfennig waren seinerzeit ausschließlich zur Nebenzeit! In der Hauptzeit waren es mindestens 99 Pfennig wenn nicht sogar 1,29 DM.

    Zitat

    Original geschrieben von KX250
    Ist halt ein Problem wenn er ein Chargeback wegen Nichtlieferung veranlasst und paypal dich auffordert einen online nachvollziehbaren Nachweis (Trackingnummer) eines Zustelldienstes zu erbringen.


    Dafür lässt man sich den Erhalt der Ware quittieren. Kann man dann bei den Payblöds hochladen.