Wunschtermin/Zeitfenster für Lieferung kann man bei der Bestellung keines angeben?
Beiträge von Dauerposter
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Einmal Süddeutsche, einmal Hörzu. Jeweils beim Verlag direkt.
Wobei die SZ noch so kackdreist war, das Abo in ein Abo ohne Prämie abzuänderen ("sicher haben Sie Verständnis, dass wir deswegen dem Werber keine Prämie gewähren können. Wir freuen uns, Sie trotzdem als neuen Leser der SZ gewonnen zu haben"). Wir sprechen hier von 200€ Barprämie!
Die Hörzu hat den Abo-Antrag abgelehnt, auf die Möglichkeit des Prämienabos frühestens ab 07/2012 verwiesen und für die Überbrückung einen Direktbezug vorgeschlagen. Das ist korrekt.
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Wenn der Werber sie angibt, wird die Prämie überwiesen (statt per V-Scheck).
Kann es sein, dass seit einiger Zeit ein schärferer Wind weht? Mir sind dieser Tage zwei Prämienabos abgelehnt worden, weil der neue Abonnent in Haushalt A lebt, und gleichzeitig jemand aus Haushalt A in den letzten 6 Monaten ebenfalls Abonnent war.
Begründet wird dies jeweils mit den Vertriebsrichtlinien, die beim Bundeskartellamt hinterlegt sind (dort findet sich tatsächlich eine entsprechende Regelung). Das gesamte "Werk" ist m.E. Augenwischerei, ist doch für alle Beteiligten klar, dass sich Werber und Geworbener in 90% der Fälle den "Fang" in irgendeiner Art und Weise "aufteilen".
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Hier generell ab 15 Uhr, samstags und bei Expressversand tlw. auch zwischen 7 und 9 Uhr.
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Google, zweiter Treffer:
In folgenden Fällen wird keine Verkaufsprovision berechnet:Für Ihren Artikel lag kein Gebot vor.
Es lag kein Gebot vor, das den von Ihnen gewählten Mindestpreis erreicht hat.
Ihr Festpreisartikel wurde nicht gekauft.
Sie haben ein Inserat auf eBay geschaltet. Mehr zum Thema Inserate.
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Wo finde ich Details zu den SoHo-Voraussetzungen bei VF? Reicht hierfür ein Kammerausweis (Rechtsanwaltskammer) aus? Gibt es das Legitimationsformular irgendwo zum Download?
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Über die Praxis brauchen wir nicht zu philosophieren, es gibt Loop-Kärtchen die nie abgeschaltet werden (allerdings weiß ich nicht, ob dort jedes Jahr ein solches Schreiben aufschlägt, vermutlich nicht).
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"Vertragsverhältnis zum 14.02.2012 beenden" kann man eigentlich nur als Abschaltung der Karte zu diesem Termin verstehen. Selbst wenn eine einmonatige Kündigungsfrist per AGB vereinbart sein sollte, lässt diese Formulierung ein Wirksamwerden der Kündigung am 14.02.2012 vermuten.
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o2 nimmt es auch mit seinen eigenen AGB nicht so genau. In allen mir bekannten Fassungen war bisher eine Guthabengültigkeit von 12 Monaten geregelt, an die sich eine passive Phase von einem Monat anschließt, binnen derer das Guthaben durch Aufladung wieder reaktiviert werden kann.
In den aktuellen "Erinnerungsschreiben", die etwa 11 Monate nach der letzten Aufladung rausgeschickt werden heißt es dagegen: Festgestellt dass letzte Aufladung fast 12 Monate zurückliegt, laden Sie bitte wieder bis zum 14.02.12 auf bla bla.
Weiterhin: "Bitte haben Sie Verständnis, dass falls innerhalb des oben genannten Zeitraums keine Guthabenaufladung erfolgen sollte, wir uns in Einklang miz den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gezwungen sehen, das Vertragsverhältnis zum 14.02.2012 zu beenden."
Von dem "Karenzmonat" keine Spur mehr. Der 14.02.12 liegt in diesem Fall genau 12 Monate nach der letzten Aufladung, die am 15.02.11 erfolgte und deckt sich mit der Anzeige der Guthabengültigkeit via USSD *102#.