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Hmm, evtl. arbeitet er nicht beim Saturn sondern der Verkäufer ist aus seiner Familie (hat denselben Nachnamen).
Ist aber nicht mein Problem und rechtlich für meine Mängelrechte nicht von Belang.
Und wenn ich nicht weiß, ob die Ware neu ist, dann schreibe ich im Zweifel gebraucht hin und nicht neu. Aber der Hellste scheint er sowieso nicht zu sein, mein Geschlecht wechselt bei ihm von Nachricht zu Nachricht.
Vielleicht schreibe ich ihn auch nochmal mit einem Drittaccount an...
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Zu meiner "Entlastung": Vor dem Kauf habe ich nochmals den Verkäufer über ebay gefragt, ob das Handy neu und unbenutzt sei: Antwort jeweils "Ja" 
Eine andere Taktik wäre sinnvoll, aber strafbar und auch nicht mit meinem Gewissen vereinbar gewesen:
Der Typ hat mir via ebay-Anfrageformular zugesichert, es als DHL Paket zu verschicken. Verschickt hat er es als "Pluspäckchen". Trackbar, aber nicht gegen Verlust oder Beschädigung versichert. Übergeben wurde es mir OHNE Ablieferungsunterschrift. Tracking steht weiterhin bei "Bearbeitung im Zustellpaketzentrum" Bezahlt wurde via Paypal.
Hätte ich weniger Skrupel, hätte ich demnächst zusätzlich zum N82 meine 200€ wieder...
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Original geschrieben von TMausHB
Schwer zu finden ist der Verkäufer nicht. Und ich weiß nicht, bei dem Namen wäre ich schon skeptisch geworden... 
Nun aber ist das Kind "etwas in den Brunnen gefallen", hoffe, Du kommst gut aus der Nummer raus! Ich würde entweder eine Rückabwicklung oder einen Preisnachlass von 75EUR anstreben. 125EUR wären angemessen.
Nennt mich einen Denunzianten, aber wenn Du Dich nicht mit ihm einigen kannst, würd ich mal mit dem Marktleiter, von dem die Rechnung ausgestellt wurde, anrufen.
Ihr könnt euch den Link schon raussuchen, von Verlinkung hier bitte ich aber abzusehen.
Ja, leider bestätigen sich die Vorurteile meistens. Habe mich hinterher auch geärgert.
Ich möchte Richtung 100 Euro runter, für ihn immer noch eine Marge von 100%. Rückabwicklung hat er mir ebenfalls angeboten.
Ich hätte kein Problem damit, den GF des Marktes über das Hobby seines MA in Kenntnis zu setzen, allerdings eher als ultima ratio. Und negativ bewerten sollte ich den Typen auch, schon um die anderen zu warnen.
Seine Entschuldigung, ihm wäre das Handy als Neuware verkauft worden, nehme ich ihm nicht ab. Immerhin hat er bereits eine negative Bewertung, die Neuware sei nicht neu gewesen.
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Original geschrieben von Viv
Bei vielen Unternehmen ist so etwas Kündigungsgrund.
Diesen Verdacht habe ich auch. Gerade in diesem Umfang und aufgrund der Tatsache, dass die Ware bereits wenige Tage nach dem Einkauf beim Arbeitgeber sofort weiterveräußert wird.
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Original geschrieben von FraDi
Ist zwar nicht zum Thema aber kriegen die MA dort Vorführgeräte tatsächlich zu solchen Preisen ?
Scheint so. Wie gesagt, er verkauft noch 9 weitere "neue" Handys. Netttes Zubrot, am Finanzamt vorbei.
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Original geschrieben von samsungsack
Was ist denn für dich neu?
Im Gesetz gibt es aufgrund der Verschiedenartigkeit der Güter keine Legaldefinition für "neu" oder "Neuware". Meines Erachtens ist eine Sache dann nicht mehr neu, wenn sie ihrem Bestimmungszweck nach nicht nur vorübergehend in Betrieb genommen worden ist. Vorübergehend würde ich bei Elektrogeräten mit einer Zeitspanne von 30 Minuten bis 1 Stunde definieren.
Ich denke, wir müssen nicht darüber streiten, dass das Handy weder neu noch neuwertig ist, nachdem ich nun Details genannt habe.
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Was heißt schon "heay used"? An so einem Vorführer spielen im Laufe von Monaten hunderte, wenn nicht gar tausende Kiddies rum. Raus aus der Schale, wieder rein oder mal fallen lassen.
Das N82, um das es hier geht (ich hätte besser das Angebot eines Bekannten annehmen sollen, der wollte letzlich aber 230€ statt 200€ für sein neues N82) hat
1. keine Displayfolie mehr
2. minimale Kratzer auf dem Display
3. Eine kleinere Macke am Gehäuse
4. über 30 SMS-Entwürfe im Speicher
5. über 90 Bilder im Speicher
6. diverse "Spielerein" wie BT-Peerings mit vorwiegend türkischen Namen.
Ich denke Bilder wie dieses hier sprechen Bände über die Vergangenheit des Handys:

Den Link möchte ich bis zur Klärung noch nicht rausgeben. Der Verkäufer hat sich eben entschuldigt und mir 50€ Nachlaß angeboten. Damit bin ich aber nicht zufrieden und werde weiterverhandeln.
Alternativ soll er mir ein neues nachliefern, da wird er bei 200€ Auktionspreis inkl. Versand Probleme haben und noch 80-90 Euro drauflegen müssen.
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Es ist ein Vorführgerät, da auf dem Teil über 90 (!) Fotos gespeichert sind, die zum Teil die Saturn Austellungstheke zeigen, man sieht das Sicherungskabel noch, an welchem das an mich als neu verkaufte Handy hängt.
So dumm muss man als Verkäufer erst mal sein...
Er hat es für 47€ von Saturn gekauft und für 200€ als Neugerät verschnalzt (was für ein Neugerät ziemlich günstig ist) mit normaler Rechnung (also kein Vermerk Austeller o.ä.). Ich denke, der Weiterverkauf ist Saturn schon deswegen nicht recht, da Saturn dann ggf. 2 Jahre für ein solches Gerät Gewährleistung erbringen müsste.
Zudem hat der Typ knapp 10 "neue" Handys bei ebay drin, das kann so nicht mit rechten Dingen zugehen...
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Moin,
mich wollte bei ebay mal wieder einer reinlegen, indem er mir ein Ausstellungshandy als Neugerät verkauft hat.
Der Typ ist Mitarbeiter in einem Saturn-Markt und hat bei ebay massig "Neugeräte" an Handys und sonstiger Hardware drin.
Da es hier doch bestimmt den ein oder anderen Mitarbeiter der Media-Saturn Holding gibt, würde mich die interne Regelung bei Verkauf von Ausstellern an MA interessieren.
Gibt es da z.B. die Weisung, die Gerät nicht gewinnbringend weiterzuverkaufen oder kann jeder MA mit den Ausstellern machen was er möchte?
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