Beiträge von Dauerposter

    prana: Ich glaube, du hast nicht verstanden worauf ich hinauswollte. Egal ob oder wieviel irgendeine Uni für MSDNAA zahlt, Unimall will mit dem Office Geld verdienen und muss das auch, um zu überleben. DAS unterscheidet sie von einer Uni, die das eben nicht muss.


    Und aus dieser Tatsache ergibt sich, dass Unimall kein Office zu verschenken hat. Unimall ist ein Fehler unterlaufen. Diesen Fehler haben sie auch so gut wie möglich an die Betroffenen kommuniziert. Die Rechtslage ist auch so gut wie eindeutig pro Unimall.


    Daher sollte so langsam jeder mit gesundem Menschenverstand einsehen, dass hier ausnahmsweise mal kein Schnäppchen zu machen ist und nicht weiterhin die Hoffnung geschürt werden, dass man mittels juristischer Schritte doch noch zu seinem 0€-Office kommen könnte.

    Zitat

    Original geschrieben von betriebsdirektor
    Halte dich doch einfach raus, wenn du hier nur dumm rumblubberst!


    Es wurde schon alles ausgiebig genug auf den letzten Seiten zu dem Thema diskutiert! Aber mache dir mal ein paar Gedanken in eigener Sache, vll ist dein Gehirn ja schon von deiner Gier ausgefressen worden.


    Ganz schön freche Klappe in Anbetracht deiner juristischen Falschaussagen hier.


    Aber was will man von einem BWLer mit Privatrechtskenntnissen schon erwarten?

    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Es könnte sich ja um einen Studentenpreis handeln. An verschiedenen UNIs besteht auch die Möglichkeit z.B. Windows XP für 0€ zu bekommen. Ganz so abwägig sind die 0€ für das Office Paket also garnichtmal.


    Ich sag´s ja: Gier frisst Hirn.


    Als wären Universitäten gewinnorientierte Unternehmen... :flop:

    Wie weltfremd muss man eigentlich veranlagt sein, um zu glauben, ein Richter könne den Vortrag, beim "Verkauf" eines Produktes mit Marktwert um die 80-90€ zu 0,00€ sei dem Erklärenden ein Irrtum unterlaufen, ernsthaft anzweifeln?


    Gier frisst Hirn?


    Bei mir ging es heute nachmittags über Zanox Shop mit dem EEE901. 18,61€ stehen nun schon bei Zanox.

    bj_b4:


    Die Hinsendekosten im Wege des Ersatzes frustrierter Aufwedungen gemäß § 284 BGB, jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen eines Schadenersatzes statt der Leistung vorliegen. Dazu müsste der Verkäufer entweder die mangelhafte Leistung an sich oder zumindest die Nicht-Nacherfüllung zu vertreten haben, mindestens in fahrlässiger Weise.


    Die Rückversandkosten ergeben sich als Aufwendungsersatz nach § 670 BGB, da du dem Verkäufer in dessen Auftrag die mangelhafte Ware zurückgewährst.