Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von seby
    Ansonsten: Joao, wie wollen die denn beweisen, dass DU den Vetrag abgeschlossen hast? Hast du etwas unterschrieben oder so?


    Vermutlich den Widerruf.

    Das Widerrufsrecht dürfte nicht durch die unmittelbare Einrichtung des Anschlusses erloschen sein, da Vorbereitungshandlung.


    So sieht das meiner bescheidenen Ansicht nach auch die Mehrheit der Juristen. Die Sache ist jedoch sehr strittig.


    Auch beschäftigt sich nach meinen Informationen bereits eine Verbraucherzentrale mit dieser Klausel von 1&1.


    Von einer vorhergehenden Kenntnisnahme von dieser Klausel bzw. einer erfolgten Belehrung über das Widerrufsrecht ist das vorzeitige Erlöschen jedenfalls nicht abhängig. Ersteres schon nicht, da die entsprechenden Vorschriften wegen der Regelung des § 312f BGB nicht disponibel sind.

    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Jetzt habe ich dem Verkäufer bereits mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete, mich aber auch mit einer Lieferung des aktuellen Modells ohne Zuzahlung einverstanden erkläre. Das war dann also falsch.


    Was kann ich nun tun? Umschwenken(geht das so einfach) und sagen, ich bestehe auf Nacherfüllung und möchte das aktuelle Modell?


    Erklärung des Rücktritts ist ein Gestaltungsrecht und wird bei Vorliegen der Rücktrittsvoraussetzungen mit Zugang bereits wirksam, und der Vertrag wird in ein Rückgewährschuldverhältnis umgestaltet.


    Umschwenken ist daher eigentlich nicht mehr drin.


    Hat der Verkäufer schon geantwortet?

    Was schätzt ihr denn, was Unimall im Einkauf für eine Lizenz zahlt?


    Mit


    Supportkosten
    Erstellungskosten für Schreiben
    Porto für Einschreiben 2,60€
    Rückholung durch UPS 4-5€
    Rückgewähr evtl. Erstversandosten i.R.d. Vertrauensschadens
    ggf. Rechtberatungskosten falls keine eigene Rechtsabteilung
    Rückstellungen für Neuerwerber der Lizenzen, falls es doch Probleme wegen "Schummlern" gibt


    kommt man für die derzeitige Aktion schon auf recht hohe Stückkosten.



    Zitat

    Original geschrieben von prana


    Und würde nicht ein Wertersatz anfallen, wenn ich mich weigere den Wisch bei einer geöffneten Version mitzuschicken?


    Warum?


    Nutzungen in der Form von Gebrauchsvorteilen ziehst du erst, sobald das Office bei dir installiert und genutzt wurde. Öffnen der OVP ist aber nicht mit Installieren gleichzusetzen.


    Das Aufsetzen der gewünschten Erklärung schließlich kompensiert eine eventuelle Nutzung nicht.


    Ich vermute hier eher einen plumpen Versuch, Belieferte davon abzuhalten sich eine Kopie vom Datenträger anzufertigen und sich den Aktivierungsschlüssel zu "merken".

    Nein und nein.


    Unimall hat lediglich einen Kondiktionsanspruch gerichtet auf Verschaffung des unmittelbaren Besitzes und ggf. auf Wertersatz für gezogene Nutzung in der Form von Gebrauchsvorteilen.


    Dieser Anspruch umfasst aber nicht die Abgabe irgendwelcher Erklärungen gegenüber Unimall. Für die Rückverschaffung des Besitzes reicht die Bereithaltung zur Abholung aus. Dann müssen sie es solange versuchen, bis jemand da ist oder einen Termin nach Feierabend vereinbaren.