-
Das ist einfach die (Ex-)Beamtenmentalität.
Die vier goldenen Dienstregeln
Das war schon immer so.
Da könnt' ja jeder kommen.
Das haben wir noch nie gemacht.
Wo kommen wir denn da hin?
werden strikt eingehalten.
Bei unserer Hauptpost fängt die Bestrafung schon lange vor dem Schalter an. Landet dort mal ein Paket an mich wegen Überfüllung meiner Packstation stehe ich zu Berufstätigenabholzeiten minimal zwanzig Minuten in der ca. 40-50m langen Schlange. Die halbe Zeit davon auf dem Gehsteig im Freien.
In der 1km entfernten Postagentur stehen maximal 5 Kunden vor einem und man wird freundlich bedient. Leider kommt da nie ein Paket von mir hin.
-
Zitat
Original geschrieben von Dataflat
miserables testergebnis. ist halt ein rückläuferhändler...
Wie meinst du das?
Nachdem man bei Dell quasi "wie man will" retournieren kann, würde ich da auch nicht so bedenkenlos Rückläufer kaufen.
Ich konnte keinen Diskussionsthread zu diesem Thread finden...
-
-
Für die Fristberechnung gelten, wie immer, die §§ 186ff. BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/186.html
Nach einem Blick in § 193 BGB wird auch der Laie feststellen, dass ein Samstag, Sonntag oder Feiertag durchaus Berücksichtigung finden kann.
Nach meiner Berechnung im Kopf müsste deswegen heute der letzte Tag der Frist laufen...
-
So ein Schaden wird entweder vom Fahrer oder Halter bzw. dessen Haftplichtversicherer geregelt. Da hier Halterin die Freundin ist, steigt bei einer Regulierung über deren Versicherung natürlich deren Schadenfreiheitseinstufung.
Die Freundin muss den Unfall nicht melden. Sollte sie dies aber nicht (unverzüglich) tun, verletzt sie eine Obliegenheit aus ihrem Versicherungsvertrag und gefährdet dadurch ihren Versicherungsschutz.
Wenn ihr den Schaden über die Versicherung regulieren lasst, könnt ihr euch auch danach noch überlegen, den Schaden selbst zu übernehmen und den von der Versicherung ausgezahlten Betrag an die Versicherung erstatten. Dann steigen die Prozente der Freundin auch nicht.
Verwarnung ist auch normal, schließlich hast du deine Sorgfaltspflichten nicht eingehalten. Da keine höhere Gewalt vorlag, wäre es andernfalls nicht zum Unfall gekommen.
-
Zitat
Original geschrieben von fernseherkaputt
Quatsch!
Hinfahren!
Abholen!
Fertig!
Tja, ebay sah das wohl anders.
Verkäufer ist geflogen:
http://feedback.ebay.de/ws/eBa…d=christopherbaumann-2008
-
-
Cookies löschen könnte helfen.
-
Zitat
Original geschrieben von Der_Mond
Wie sollen die einen da bescheißen?!
Ach, da fielen mir einige Beispiele ein, gerne genommen werden:
Abzug neu für alt (Vorteilsanrechnung)
Einstufung des Fahrzeugs für Nutzungsausfallberechnung
Restwertberechnung
Höhe Auslagenpauschale
Und wie von StebuEx erwähnt, gibt es noch viel üblere Tricksereien den Hergang/ die Schuldfrage betreffend.
ChrisO2: Der Vorteil des RA von Anfang an, welchen du übersiehst ist, dass die gegnerische Versicherung dann gar nicht auf so dumme Ideen kommt. Spart also eine Menge Ärger und Zeit.
-
Weil Versicherungen nahezu immer bescheißen wollen.