Beiträge von Dauerposter
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Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Meines Wissens nach aber auch nur, wenn die komplette Bestellung widerrufen wird und nicht nur einzelne Artikel aus einer Bestellung.Das "immer" ist in diesem Zusammenhang in der Tat falsch bzw. missverständlich. Gemeint war damit die Gleichgültigkeit des Preises der zurückzusendenen Sache für die Erstattungspflicht der Hinsendekosten.
Im Falle der Möglichkeit eines Teilwiderrufs muss m.E. bzgl. der Hinsendekosten sogar weiter differenziert werden. Z.B. dahingehend, ob die bestellten Waren unterschiedliche VSK ausgelöst hätten, wären sie einzeln bestellt worden. Z.B. Verbraucher bestellt Zahnbürste und Fernseher in einem Vorgang. Fernsehe löst Sperrgutaufschlag aus.
Widerruft er dann hinsichtlich der Zahnbürste, bekommt er keine Hinsendekosten ersetzt. Schickt er den Fernsehe zurück, muss ihm m.E. auch der Sperrgutaufschlag erstattet werden.
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Nur weil das in AGB geregelt ist, heißt das noch lange nicht, dass die betreffende Klausel auch einer Inhaltskontrolle standhalten würde.
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Was hat dieser (praktische) Fall nun mit dem (theoretischen) Fall zu tun, auf den sich meine Antwort bezog?
Die Nadine hat's wohl nicht so mit dem (ver)rechnen. Auf Anhieb sehe ich keine Konstellation, in der diese Berechnungsmethode passt. Die Hinsendekosten von 6€ wurden ja längst geleistet und deren Erstattung wird abgelehnt ("Das Hinporto wird immer vom Käufer getragen"). Auch für den Fall, dass die Tragung der Rücksendekosten nicht vertraglich dem Verbraucher auferlegt wurde macht die Rechnung keinen Sinn. Angenommen, für das Päckchen wurden vom Verbraucher 5€ Porto berappt. Dann müssten in diesem Fall 5€ erstattet werden, und nicht irgendein Differenzbetrag von 1€ zu den Hinsendekosten.
Was man machen kann?
Den Unternehmer bzgl. Hinsendekosten auf die Rechtslage verweisen (beispielhaft: http://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=4599) und wegen der Rücksendekosten in die AGB schauen.
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Zitat
Original geschrieben von tulpe71
Wenn man mehrere Prepaid-Karten hat, wird das ein teurer Spaß die alle am Leben zu halten. Da kann man nicht jeder Karte 15€ gönnen.Selbes Problem habe ich mit Frauen und Fahrzeugen

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Dann geh' offline einkaufen!
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Die Hinsendekosten hat immer der Unternehmer zu tragen, also im Widerrufsfalle zu erstatten. Das gilt sogar, wenn du per Express bestellst.
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