ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Aha, nur weil ein Aufkleber vorhanden ist, ist alles einwandfrei zu klären? Na denn...
Es handelt sich um ein WWAN-Modul 5530. Diese hat, wie jedes GSM/UMTS-Endgerät, ein IMEI-Label. Und zwar ein IMEI-Label, auf welchem sich auch noch Dell verewigt hat.
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Den Unterschied zwischen Privat und Firmen scheinst du zu ignorieren.
Welchen Unterschied macht es (außer in Sachen Nachweis der Mangelhaftigkeit, der hier aber ausdrücklich nicht Thema sein soll), ob der Erstkäufer Verbraucher- oder Unternehmercharakter hat?
Vielleicht könntest du deine Behauptungen mal fundiert untermauern?
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Weil es einen Aufkleber von Dell hat?
Weil es von Dell.com seit einem knappen Jahr, von Dell.de erst seit dem Frühsommer angeboten wird?
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Jetzt wird es lustig. Welches abgetretene Recht, wenn du nichts schriftliches hast, welcher Nachweis eines eventuell vorhandenen Sachmangels.
Ich kann ohne Probleme einen Kaufnachweis in Form des Ausdrucks des Verkaufsangebots beibringen, aus dem auch die Abtretung hervorgeht. Seit wann bedarf eine Abtretungserklärung einer Form? Woher beziehst du dein Halbwissen?
Ist schon amüsant, wie befremdlich hier so mancher "Experte" mein Anliegen findet. Bei einem Handy ohne Kaufnachweis und Originalrechnung ist es bei keinem renommierten Hersteller ein Problem, allein anhand der IMEI Support zu beziehen. Und der Fall ist 1:1 übertragbar.