Beiträge von Dauerposter

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    Original geschrieben von sin-4711
    Aha, nur weil ein Aufkleber vorhanden ist, ist alles einwandfrei zu klären? Na denn... :rolleyes:


    Es handelt sich um ein WWAN-Modul 5530. Diese hat, wie jedes GSM/UMTS-Endgerät, ein IMEI-Label. Und zwar ein IMEI-Label, auf welchem sich auch noch Dell verewigt hat.



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    Den Unterschied zwischen Privat und Firmen scheinst du zu ignorieren.



    Welchen Unterschied macht es (außer in Sachen Nachweis der Mangelhaftigkeit, der hier aber ausdrücklich nicht Thema sein soll), ob der Erstkäufer Verbraucher- oder Unternehmercharakter hat?


    Vielleicht könntest du deine Behauptungen mal fundiert untermauern?


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    Weil es einen Aufkleber von Dell hat?


    Weil es von Dell.com seit einem knappen Jahr, von Dell.de erst seit dem Frühsommer angeboten wird?



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    Jetzt wird es lustig. Welches abgetretene Recht, wenn du nichts schriftliches hast, welcher Nachweis eines eventuell vorhandenen Sachmangels.


    Ich kann ohne Probleme einen Kaufnachweis in Form des Ausdrucks des Verkaufsangebots beibringen, aus dem auch die Abtretung hervorgeht. Seit wann bedarf eine Abtretungserklärung einer Form? Woher beziehst du dein Halbwissen?


    Ist schon amüsant, wie befremdlich hier so mancher "Experte" mein Anliegen findet. Bei einem Handy ohne Kaufnachweis und Originalrechnung ist es bei keinem renommierten Hersteller ein Problem, allein anhand der IMEI Support zu beziehen. Und der Fall ist 1:1 übertragbar.

    Im 1530 läuft die 5530 wohl stabil! Das BIOS-Erkennungsproblem scheint dort nicht zu bestehen, werde nachher nochmal genauer recherchieren. Ein Problem ist die saubere Installation (da Treiber gelockt und nicht für das 1530 vorgesehen), insbesondere die erfolgreiche Installation des GPS-Ports.


    Von Seiten Dells kannst du dir jedenfalls keinerlei Support bei Inkompatibilitäten erwarten, die schieben alles auf Softwareinkompatibilität und wollen für Hilfe cash sehen (Presto-Service).


    Dabei ist es definitiv die von Dell vom Dritthersteller auf Dell umgelabelte Hardwarescheisse in Verbindung mit der wirren Treiberpolitik Dells, die den ganzen Ärger macht.


    So genial die interne Lösung ist, ausgereift ist sie noch lange nicht. Zu den Preisen, die Dell für die Karten haben möchte ist es das eindeutig nicht wert!

    Also nochmal:


    Das defekte Teil wird erst seit etwa einem Jahr produziert und ist explizit auf Dell gelabelt (Aufkleber). Die Verkäufereigenschaft von Dell steht damit außer Frage, die vernachlässigbare Möglichkeit, dass Dell das System verschenkt hat oder das Bauteil aus Dells Lager gestohlen wurde mal außen vor gelassen. Dell müsste das Bauteil zudem anhand seiner eindeutigen Seriennummer identifizieren können.


    Ergo befindet sich das Teil grundsätzlich im Bereich der Sachmängelhaftung. Der Erstkäufer hat mir sämtliche Sachmängelhaftungsansprüche seinerseits in Bezug auf dieses Teil gegen Dell abgetreten. Das Teil dürfte sogar jünger als 6 Monate sein, was ich aber nicht mit Sicherheit sagen kann und auch irrelvant sein könnte, falls der Erstkäufer Unternehmer ist.


    Aufgrund dieser Sachlage bin ich mir sehr sicher, im Falle des Nachweises eines Sachmangels bereits bei Übergabe an den Erstkäufer (um diesen Nachweis soll es hier ausdrücklich nicht gehen) aus abgetretenem Recht erfolgreich gegen Dell vorgehen zu können.


    Für Sachmängelhaftungsansprüche bedarf es weder eine Rechnung noch eines Service-Tags.


    Bevor ich rechtliche Schritte in diese Richtung einleite, wollte ich einfach nur wissen, wie Dell sich im Rahmen der Herstellergarantie in einer solchen Konstellation verhält. Bei Komplettsystemen scheint dies ohne Probleme zu laufen (Eigentümerwechsel / Service Tag wird umgetragen).

    Betamax: Such mal im TT nach 5520 / 5530, dann findest du meinen Thread zu den Dell Datenkarten. Habe aus Irland gute 80€ neu gezahlt (mit Paypal-Gutschein). Die 5530 ist in meinen Augen aber inkompatibler Schrott. Meine fliegt regelmäßig aus dem BIOS raus, nutze sie allerdings in einem XPS 1330, welches nicht auf der Liste der unterstützten Geräte steht (allerdings funktionierte der Vorgänger 5520 dort einwandfrei, und beides sind nunmal PCI-e WWAN Karten).


    Giles: Frnakfurt, München und Berlin.


    DU Meter ist kein Speedtest, sondern ein lokales Auswertprogramm und nach meinen Erfahrungen mindestens genauso zuverlässig wie der Speedmanager.

    Moin,


    war jemand von Euch bei Dell beim Defekt eines Zubehörteils als Zweitkäufer bereits erfolgreich?


    Ich habe hier ein Zubehörprodukt, das einen Defekt aufweist und neu von privat gekauft worden ist. Rechnung habe ich leider keine, da Firmenrechner und dort original verbaut gewesen. Anhand der Seriennummer ist das Teil aber eindeutig identifizierbar,


    Dell will mir jetzt ohne Service Tag Nummer des zugehörigen Originalsystems, wo dieses Teil mal dazugehört hat, nicht weiterhelfen. Ich solle mich an meinen Verkäufer wenden. Dieser ist für mich z.Z. nicht erreichbar, daher kann ich auch die Service Tag Nummer nicht beibringen.


    Ich hoffe da immernoch auf einen unfähigen Supportmitarbeiter.


    Vor allem, da ich ohne weiteres aus abgetretenem Recht des Erstkäufers im Rahmen der gesetzlichen Mängelrechte gegen Dell vorgehen könnte. Da Dell m.W. auch gegenüber Unternehmern als Käufern die Mängelhaftung maximal auf ein Jahr verkürzt, nicht aber ausschließt, ist da auch etwas Abtretbares.


    Bevor ich den Laden mal etwas "schärfer" anschreibe, würden mich eure Erfahrungen interessieren.


    Mit den "Bratislava-Boys" lässt sich leider kaum noch vernünftig disktutieren ;)

    Das Komische ist nämlich, dass ich mit meiner alten Datenkarte (Dell 5520, nur HSDPA) und o2 laut DU Meter 700-800 Kb im Upload hatte.


    Mit der neuen (Dell 5530, HSPA fähig) erstaunliecherweise am selben Ort nur um die 350 Kb.

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    Original geschrieben von Erlkönig
    Zum Thema Johanniskraut - das hat üble Wechselwirkungen mit anderen Mitteln.
    Antidepressiva, Antibiotika und die Antibabypille kann dadurc ihre Wirkung verlieren.


    Meine Lebensefährtin nimmt das gerade und mir geht im Moment echt der Stift, da sie einige Symptome einer Schwangerschaft zeigt...


    Damit das was wird müsste der Stift aber bereits früher gegangen sein :D


    Im Ernst: Steht in BPZ zur Pille, dass diese bei Einnahme von Johanneskraut ihre Wirkung verliert?