Mir wurden die Nennbeträge ohne jeden Abzug aufgebucht. Sogar ein nettes Bestätigungsschreiben kam noch.
Beiträge von Dauerposter
-
-
Inzwischen kam auf die schriftliche Bestätigung, hat er nochmal Glück gehabt. Und Vodafone ist ehrlich

-
Üblichweise kommt die Gebühr auf einer der nächsten Rechnungen.
Wie wäre es, die Hotline zu bemühen, um die Modalitäten zu klären?
Ggf. bei Webtarif mit Discounterprepaid.
-
Nachdem ich vor gut zwei Wochen die schriftliche Bestätigung nochmals bei der Hotline angefordert hatte und mir diese zugesagt wurde kam immer noch nichts.
So ein Saftladen... Kostet nur Zeit und Nerven, deren dümmliche Einsparungspolitik,
-
Müsste in den jweiligigen AGB bzw. der Preisliste zu finden sein.
Ich mein in den AGB von E+ mal was von 15€ gelesen zu haben...
-
Qwerlk: Dass ich in Sachen Kauf des WWAN-Moduls nicht Vertragspartner von Dell bin ist natürlich korrekt. Deswegen berufe ich mich auch nicht auf eigenes, sondern auf abgetretenes Recht.
Bsp.: Du zahlst deine Stromrechnung nicht, ignorierst die Mahnungen. Schließlich schreibt dich nicht mehr dein Energieversorger an, sondern ein Inkassobüro, das nunmehr die Forderung von dir eintreiben möchte. Da gibt es natürlich die Konstellation, dass dieses Inkassobüro im Auftrag des Gläubigers handelt, also fremdes Recht durchsetzen will. Genausogut kann es aber sein, dass dieses Inkassobüro die "faule" Forderung des Energieversorgers gegen dich gekauft hat. In diesem Fall hat der Energieversorger seine Forderung aus dem Energielieferungsvertrag gegen dich an das Inkassobüro abgetreten, neuer Gläubiger ist damit das Inkassobüro. Und dieses kann, sofern kein Abtretungsverbot vorlag, rechtlich gegen dich vorgehen und eine Begleichung der Forderung durch dich ggf. zwangsweise durchsetzen lassen. Und das obwohl du keinerlei Vertrag mit diesem Inkassobüro hast.
Genauso kann mir der Erstkäufer einen künftigen Nacherfüllungsanspruch, welcher ihm aus Kaufvertag mit Dell erwachsen kann abtreten. Dell hat kein entgegenstehendes Abtretungsverbot in seinen AGB. Somit kann ich, einen Sachmangel vorausgsetzt, gegen Dell vorgehen, obwohl ich in Bezug auf das Modul keinerlei vertragliche Beziehung zu Dell habe.
John: Bei Dell kommt es sehr stark darauf an, an welche "Schicht" von Mitarbeiter man gerät. Mit dem 2nd level support habe ich bis jetzt sehr gute Erfahrungen, der "einfache" technische Support dagegen ist manchmal die reinste Katastrophe.
Als ich das Modul das erste Mal reklamiert habe, hat letzterer mir einen Soforttausch telefonisch sofort zugesagt. Der Hotliner war sich nur noch nicht sicher, ob er nur das Modul per Kurier rausschickt oder ob es ein Technikereinsatz (24-Stunden-Service) mit Teiletausch wird (vermuteter Defekt zusätzlich am Mainboard). Beides hätte am nächsten Tag erfolgen sollen, der Techniker würde mich, wenn denn auf einen Technikereinsatz entschieden würde, mich am nächsten Tag bis mittag anrufen.
Ich warte also am nächsten Tag erst auf den Anruf, dann bis nachmittags auf UPS, erfolglos. Erst bei nochmaligem Anruf beim Support teilte man mir ziemlich barsch die Haltung mit, dass man mir keinen Support für dieses Teil leisten würde. Deswegen habe man mir auch nicht abegsagt. Das nenne ich Service.
EDIT:
Michl: Ich habe bei Nokia definitiv auch nach 2005 Softwareupdates (was letztendlich auch Garantieleistung ist) ohne jeglichen Kaufnachweis im NSC erhalten. Bzgl. Garantierepraturen kann ich nicht mehr eindeutig sagen, ob die letzte nach 2005 erfolgt ist. -
Zitat
Original geschrieben von oink84
Wie kommst darauf?? auf der seite steht nix derartiges... :confused:Ein Angebot aufrufen, dann lesen wie die Geschäftsführerin heißt.
-
Zitat
Original geschrieben von daywalker
Ich: Dumm aber Glücklich!
Du: xxx aber stress mit Dell und ohne Garantiebeleg...
Tauschen? oder willst Du mit der defekten Hardware leben?

Ich werde berichten, wenn es Neues gibt...
-
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von daywalker
SBoooaaahhh.... bist Du BÖSE!!! Der TE will doch nur wissen wie Er Dell zwingen kann, den Schaden ohne Gewährleistungsnacheis zu beheben...
Also bitte nur die posten... die auch wissen, wie man Dell ohne Garantie-/ Gewährleistungsnachweis zwingen kann, das der Schaden behoben wird...
Scheiss Delll.... bei jedem anderen Hersteller hättest Du mit wagen Aussagen sicher mehr Glück.....
Nur die wollen eine Garantie- Gewährleistungsnachweis....
Darauf gibt es nur eine Antwort..... verklagen!!!!
Mach Sie fertig....
Also Wahrheit gut und schön...... die ist hier nicht gefragt.....
Die freuen Sich.....
Niedlich, wie du deine Dummheit in Worte zu verpacken suchst

-
Maarthok: Sehe ich nicht ganz so: Auch der private Verkäufer hat aus (Versendungs-)Kaufvertrag die leistungsbezogene Nebenpflicht zur sachgemäßen Verpackung, die hier durchaus verletzt sein könnte. Bei deren schuldhafter Verletzung steht dem Käufer ein Schadensersatzanspruch zu.