Nein, weil es in diesem Bereich schon keine Sammelklagen gibt.
Beiträge von Dauerposter
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Natürlich ist hier ein Schaden entstanden. Auch wenn hier nicht der klassische Fall eines völlig unfreiwilligen Vermögensverlustes gegeben ist, da lucky_joe freiwilligerweise ein Deckungsgeschäft vorgenommen hat, womit der Schaden erst bezifferbar wurde, anerkennt der Gesetzgeber eine solche Vermögensverschlechterung im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung.
Die Argumentation, mit dem Zeitpunkt des Gefahrübergangs auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen geht völlig fehl.
Mit den Gefahrtragungsregeln regelt der Gesetzgeber entweder den Übergang der Leistungs- oder der Gegenleistungsgefahr.
Konkret wird damit festgelegt, bis wann der Schuldner der Leistung trotz zufälligen Untergangs der Leistung die Leistung weiterhin zu erbrigen hat bzw. ab wann der Schuldner der Gegenleistung diese zu leisten hat, obwohl die Leistung untergegangen ist.
Beide Regelungen machen natürlich nur dann Sinn, wenn bis zu diesem Zeitpunkt bereits eine obligatorische Verpflichtung zur Leistung der Leistung bzw. der Gegenleistung vorgelegen hat (hier: Kaufvertrag). Vorher bedarf es solcher Regelungen doch gar nicht.
Oder detalliert gefragt: Was bringt dem Käufer die Gefahrtragungsregel der §§ 474, 446 BGB bei Verbrauchsgüterversendungskauf, wenn der Kauf erst mit der Übergabe der Kaufsache an den Käufer zustande käme? Gar nichts. Erhält er die Kaufsache nicht, wäre er mangels Kaufvertrag ohnehin nicht zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
Der Kaufvertrag kommt eindeutig bereits dann zustande, wenn der Vekräufer die Ware dem Frachtfürher übergibt, spätestens nach etwaiger Vereinbarung in den AGB mit der Auslieferungsbestätigung. Beides erfolgt VOR Übergabe der Ware an den Käufer.
flatty: Ich gehe nicht gerichtliche gegen TMD vor, das ist lucky_joe. -
Fakt ist, dass TMD etliche Besteller des my230x verscheißern wollte. Da wurden en masse Pakete mit dem my230x noch vor der Auslieferung zurückgepfiffen und danach dem Kunden, der berechtigterweise auf die Erfüllung eines bereits geschlossenen Kaufvertrags wartete, vorgegaukelt, die my230x seien längst ausverkauft und deswegen die Erfüllung (unberechtigterweise) verweigert.
Das ist und bleibt eine Sauerei, egal ob der Kaufpreis durch Einsatz eines kostenlosen Gutscheins gegen 0 ging oder nicht.
Jetzt setzt einer seine Rechte gerichtliche durch (und wird, sollte es zum streitigen Verfahren kommen, sicherlich auch obsiegen) und muss sich deswegen hier beleidigen lassen.
Die Naivlinge sollten einfach mal das Umgekehrte probieren, und ihre Verpflichtungen gegenüber TMD nicht erfüllen. Wehe TMD wehrt sich dagegen gerichtlich, dann ist das Geheule hier wieder groß...
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War unklar ausgedrückt. Es handelt sich um zwei Xtras unterschiedlicher Besteller.
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Zitat
Original geschrieben von bug78
also sollten Käufer und Verkäufer keinesfalls identisch ein, richtig? Es soll ja Leute mit mehr als einem Ebay-Account geben!!Ich sehe da keinen Zusammenhang. Bei mir ging es um reguläre Käufe bei ebay und einem Onlineshop.
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Bei einer Xtra konnte ich mich online für "mein T-Mobile" anmelden, bei der zweiten will TM mir nun den Freischaltcode via Post zuschicken. Hat das noch jemand erlebt?
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Du kaufst was, willst per PP bezahlen (nicht zuletzt wegen der Tatsache, dass der Verkäufer quasi in Echtzeit die Zahlung empfängt). Manchmal leitet PP die Zahlung aber nicht sofort an den Verkäufer weiter, sondern friert die Transaktion 5-7 Tage lang ein (angeblich aus sicherheitsgründen). D.h., der Verkäufer erhält die Zahlung erst nach diesem Zeitraum, PP zieht den Betrag aber sofort beim Käufer ein (bzw. bei Lastschrift 1-2 banktage später).
Ist halt sehr ärgerlich, mein Verkäufer hatte damals wegen verspäteter Zahlung den Kauf sogar storniert.
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Wieviele Geschädigte hat es hier bei TT eigentlich? Dürften schon mehr als 20 sein?
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Ich hatte die Sicherheitsprüfung schon auf zwei Accounts, jeweils bei Beträgen <5€.