Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von JasonDark
    Hier die Platte aus dem MM Chemnitz (ist aber nur eine lokale Aktion)


    1 TB für 69 Euro!


    Danke für das Bild.


    Hat mir heute in München und Umland aber nichts gebracht. War eh auf der Durchreise, so dass ich ein paar MM abgeklappert habe unter Vorlage des Angebots.
    Der eine wollte 99€, der andere 111€ für diese Platte.


    War natürlich nichts zu machen, wenn dann wäre nur ein Angebot eines MM aus der bayerischen Region akzeptiert worden.


    Da hat sich einmal mehr bestätigt, was für ein Saftladen MM doch ist. Wer da außer den guten Angeboten etwas kauft ist wirklich blöd...

    Die Widerrufsbelehrung muss mindestens der Textform genügen, d.h. eine fernmündliche Belehrung ist nicht fristauslösend. Also kannst du dich für den Beginn des Fristlauf am Zugangs des Handypakets orientieren.


    Streiten könnte man sich ebenfalls, wann der Änderungsvertrag (der nun widerrufen werden soll) zustandekommt. Macht VF am Telefon ein Angebot dahingehend, und der Kunde nimmt dieses sofort an, würde die Belehrung über das Widerrufsrecht erst nach Vertragsschluss erfolgen und damit eine erweiterte Frist von 1 Monat gelten.


    Ich werde auch weiterberichten, ob sich VF im Fall meines Bekannten korrekt verhält.

    Ich werde weiterberichten. Schicke das Teil heute mal ab. Das Porto wäre dann der einzige Verlust, das BT-Menü wurde spendiert :)


    EDIT: Habe allerdings gerade herausgefunden, dass das gute Stück 63kg (!) Versandgewicht hat, was bei ebay den Käuferkreis wegen Selbstabholung doch starkt einschränkt. Laut Versandkostenrechner wäre der günstigste Versand vi illoxx (pfui..) bei 181€ + Versicherung :D


    Das von MCD beauftragte Unternehmen für den Versand der Preise wird sich sicher nicht auf einen Direktversand zu einem ebay Käufer überreden lassen.

    Ist denn überhaupt eine Widerrufsbelehrung erfolgt?


    Zum Fax: Es enthält nur eine bedingte Wíderrufserklärung für den Fall, dass man an der Summenlaufzeit festhält. Die Widerrufserklärung als Gestaltungsrecht ist grds. bedingungsfeindlich. Hier liegt der Eintritt der Bedingung ab im Verhalten von Vodafone, dass durch Vodafones freien Willen gesteuert werden kann. Diese sog. Potestativbedingung schafft kaum Rechtsunsicherheit, damit steht eine solche Bedingung der grundsätzlichen Bedingungsfeindlichkeit nicht entgegen.


    Widerruf erfordert nur Textform, Verspätungsrisiko trägt der Erklärungsgegner, Zugang ist hier schon nachgewiesen.

    Zitat

    Original geschrieben von Johnny B.
    Wenn ich das richtig vom Spielplan abgelesen habe, dann gibt es doch tatsächlich auch ein paar Sofortgewinne mehr als bisher - ruf doch sicherheitshalber mal die Hotline an, denn ich gehe davon aus, dass sich die Einschränkung hinsichtlich der Verlosung von Preisen (mehr Gewinner als Preise vorhanden) lediglich auf die Sammelgewinne bezieht - sonst würde der Begriff "Sofortgewinn" ja ad absurdum geführt.


    Sehe ich genauso. Rein rechtlich wäre die Anpreisung als Sofortgewinn mit anschließender Verlosung schon bedenklich. Wenn entgegen der Spielbedingungen vorsätzlich mehr Sofortgewinnsticker gedruckt werden als Sofortgewinne vorhanden sind wäre das für Mitbewerber sicherlich längst ein Anlass gewesen, gegen MCD vorzugehen. Die werden schon ihre Informanten haben...


    Übrigens werden schon seit Tagen die Gewinner diverser Sofortgewinne auf der Homepage veröffentlicht (wobei ich MCD mal keinen Fake unterstellen will). Das widerspräche natürlich auch einer (fairen) Verlosung, wenn anfangs die Gewinne so zugeteilt werden, und später, wenn Knappheit eintritt, die Reste "verlost" werden.

    Ein repariertes Defektgerät, äußerlich im Neuzustand (neues Cover, Tastatur etc.), das dem reklamierenden Kunden im Austausch gegen sein Defektgerät ohne OVP, Zubehör und meist auch ohne Akku und Akkudeckel zur Verfügung gestellt wird.


    Also keineswegs "neu" im eigentlichen Sinne.