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Weiß jemand von euch, ob der ADAC einen Schuldeintritt, also quasi die Übernahme einer bestehenden Mitgliedschaft durch eine dritte Person zulässt?
Bsp: Person A ist Mitglied beim ADAC, die Mitgliedschaft läuft noch mind. 13 Monate. A möchte nicht länger Mitglied dort sein.
B will zum ADAC und möchte nun As Mitgliedschaft "übernehmen".
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Zitat
Original geschrieben von mr2000
Moin,
welche Sprache ist das ? Auch bei google.muah wurde ich nicht fündig.
mr
wuahahahahaha der war gut.
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Muss ein Fehler sein
Ausnahmsweise mal zu Gunsten der Kundschaft.
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Barring geschieht immer über eine Location Area hinweg. TMD GSM Netz und TMS UMTS Netz haben abweichende Location Areas.
Übrigens: Roaming geht wieder. Eben auch TMD GSM in Münchner Osten gestetet mit Loop: Geht! Ging seit 2000 nicht mehr...
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Zitat
Original geschrieben von kues
Active Data und D1-UMTS ist aber auch eine ganz andere Baustelle als D1-GSM bei den Sprachtarifen.
Falls es aus meinem Beitrag nicht hervorging: Auch das UMTS TMD Roaming im Active Data war in diesem Bereich längst gebarred.
Aktuell geht es übrigens schon nicht mehr, Barring wieder aktiv...
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EF82 Proto Tastatur fehlt teilweise, ebenso Akkudeckel, dafür 35€
http://cgi.ebay.de/BENQ-SIEMENS-EF82_W0QQitemZ190271227273
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Kann ich für den Münchner Osten bestätigen, surfe im Hotel den Abend über mit o2 Active Data L im UMTS Netz von TMD.
Da hat wohl jemand in der Barringdatenbank gepfuscht
München ist seit 2000 gebarred....
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Dann kommt es wohl wirklich von ebay.
Bietet die ebay-Hilfe keine Lösungsvorschläge? Schon mal in der "ebay Community" (Foren) gesucht? Ansonsten mal die Hotline angerufen, kostet "nur" noch 14 Cent die Minute und ist mittlerweile recht kompetent.
Ich denke mal, Ausweiskopie hinfaxen sollte reichen. Neues Passwort wird dann wohl per Post kommen.
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Re: O2 can do - oder auch nicht
Zitat
Original geschrieben von Golfer
Interessant ist die Begründung von O2 für die außerordentliche Kündigung, welche wohl so zu deuten ist, daß hier jichts mehr ausgebaut wird; ich hab das mal eingescannt:
Man ist bei o2 einfach bemüht, für den "kleinen Mann" keinen Präzedenzfall zu schaffen. Würde o2 nun in den Kündigungsbestätigungen auch nur annähernd zu erkennen geben, dass für o2 eine Rechtsplficht zur Aufhebung des Vertrages besteht, käme der nächste und würde sich auf dieses "Anerkenntnis" berufen.
So muss man es halt auf indirektem Wege, nämlich unter Verweis auf die Rechtsprechung zuungunsten o2s tun...
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Tobias: Wurdest du mit korrektem Vor- und Zunamen angeschrieben?