Meines Wissens können Iphones bei ebay.de nur in Verbindung mit Paypalzahlung verkauft werden. Hast du dann die Zahlung via Paypal nicht genutzt?
Beiträge von Dauerposter
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Der aktuelle Code lautet übrigens "C-NIKOLAUS2008"
Vielleicht klappt´s bei dem einen oder anderen ja auch ohne email

EDIT: Angenommen, ich kaufe bei einem Verkäufer unmittelbar hintereinander mehrere Bücher. Dann kann ich diesen 15%-GS doch auf den Gesamtbetrag aller Bücher anwenden, und nicht nur auf einen Buchkauf?
Der GS gilt auch, wenn ich bei einem ausländischen Verkäufer kaufe, der auf ebay.de anbietet?
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Da ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt ("Kündigungsrücknahme" und Verlängerung in einem Aufwasch) erfasst eine Beseitigung der rechtlichen Folgen dieses Fernabsatzgeschäfts m.E. auch die "Kündigungsrücknahme", d.h. nach erfolgtem und wirksmen Widerruf ist der Vertrag fristgemäß gekündigt.
Genaugenommen kann die Kündigung gar nicht zurückgenommen werden, da eine Erklärung dieser Art gestaltende Wirkung hat und diese Gestaltungswirkung bereits mit Zugang beim Empfänger entfaltet hat. Damit liegt in der Vereinbarung eigentlich ein Änderungsvertrag zum bestehenden Vertrag hinsichtlich der Laufzeit vor. Und wenn dieser Änderungsvertrag durch Widerruf beseitigt wird, muss alles so sein wie vor dem Änderungsvertrag.
Probleme können aber dann entstehen, wenn das Widerrufsrecht vorzeitig verfristet, z.B. sofortige Umstellung in einen neuen Tarif und Nutzung des neuen Tarifs vor Ablauf der Widerrufsfrist.
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Wenn einer die passende Faxnummer zur Hand hat, dann bitte her damit.
Wie ich meinen Bekannten kenne wird das wieder ein größerer Akt die letzte Rechnung aufzutreiben

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Moin,
habe einen notorischen Kündigungsvergesser im Bekanntenkreis, es steht die zweite unfreiwillige 12-Monate-Verlängerung eines Vodafonevertrags an.
Um dies zu verhindern, müsste die Kündigung morgen, bzw. nach gesetzlicher Regelung am Montag bei Vodafone zugegangen sein.
Da keine Hauptpost im Einzugsbereich desjenigen liegt, hat sich ein Versand via Einschreiben noch heute erledigt.
Bliebe nur noch die faxweise Übermittlung.
Mangels Vodafonevertrag weiß ich nicht, ob in den AGB auf eine Kündigung in Schriftform bestanden wird.
Außerdem ist der Zugangsnachweis beim Fax trotz Journalasudrucks etwas wackelig.
Ich halte Vodafone mal für so loyal, faxweise Kündigungen zugegangen zum Stichtag nicht "unter den Tisch zu kehren". Oder bin ich da zu naiv?
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Ist o2 da laut TZ auch mit von der Partie oder brauchen die wieder x Jahre länger?
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Zitat
Original geschrieben von b.scheuert
Ein TT-User hat wohl geheiratet:Sehr gut

Ich dachte immer, Mart*n wäre ein Mann

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Nein, er hat den Vertrag mit dem Verkäufer über ebay einvernehmlich aufgehoben.
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Das nenne ich mal ein vertrauenswürdige Quelle: