Beiträge von Dauerposter

    Selbst wenn es nur 3 Wochen sind: Diese 3 Wochen dürften bei vielen Kunden einen irreparablen Imageschaden produzieren und auch enorme Supportkosten (verärgerte Kunden betreuen, Gutschriften, Verschicken von Warnbriefen) erzeugen.


    Dümmer als o2 kann man in dieser Sache wohl nicht vorgehen. Ich denke nicht, dass es mit TMD Fixtermine über Monate im Voraus gibt, wann das Roaming in bestimmten TMD Location Areas abgeschaltet werden muss.

    Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    HEHE, ich lebe schon noch :D


    die Versicherung vom Bekannten stellt sich stur... Haftpflichtschaden wird übernommen, Vollkasko nicht.
    Anwalt ist eingeschaltet.


    Das Problem ist, der Bekannte hat halt nix schriftliches, sondern nur die mündliche Zusage des Versicherungsheinis bei Aushändigung des Codes für die Zulassungsstelle! Darf ich hier eigentlich sagen um welche Versicherung es handelt?! Oder wäre es so eine Art Rufschädigung :) ?


    Den Namen der Versicherung kannst du ohne weiteres nennen, du behauptest ja dem Beweis zugängliche Geschehnisse, die hoffentlich zutreffend wiedergegeben werden und tätigst damit wahre Tatsachenbehauptungen.


    Da du nicht darauf eingehst, nehme ich mal an, dass in der VK keine Vorversicherung beim selben Unternehmen bestanden hat?

    Wie weit er erhöht wird, hängt in der Regel von deinen nachgewiesenen regelmäßigen Einkünften ab.


    Manche Sparkassen buchen interne Übeweisungen in Echtzeit, andernfalls sollte es sparkassenintern auch am nächsten Werktag gutgeschrieben sein.


    Ruf doch morgen bei deiner Spk an, die werden dir schon sagen können wielange die Überweisung dauert.

    Zitat

    Original geschrieben von Dr.Beer
    eigentlich schon, nur kostet auch wieder alles. die mitarbeiten waren den ganzen tag unterwegs und sprit ist auch nicht umsonst...hatte also schon genug kostet deswegen..und dann jetzt noch anwalt??


    wenn es nicht anders geht gehe ich auch zu dem..dachte nur dass jemand von euch vllt. bescheid wüsste!!


    Es geht hier mehr um die tatsächliche Erfassung des Sachverhalts als um die rechtliche Bewertung des Sachverhalts. Und das ist aus der Ferne nur schwer möglich.


    Wenn die Reifen aber wirklich komplett abgefahren sind oder zumindestens die geringste Profiltiefe < 1,6mm ist, so dass der LKW mit diesen Reifen nicht mehr auf öffentlichem Verkehrsgrund bewegt werden darf würde ich darin einen Sachmangel sehen, da das Fahrzeug dann nicht mehr für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist und auch die aufgrund der Beschreibung zu erwartende, verkehrstüchtige Beschaffenheit nicht gegeben ist.


    Zwar ist ein Reifen das Paradebeispiel für ein Verschleißteil, dennoch muss eine Verkehrsintauglichkeit aufgrund eines besonders stark verschlissenen Verschleißteils bei deren Offensichtlichkeit (hier ja gegeben) in meinen Augen angeführt werden.


    Auch hat die Scheibe nicht wie beschrieben einen, sondern mehrere Sprünge und zusätzlich eine Verformung. Das spricht auch für einen Sachmangel.


    Das sind aber nur Mutmaßungen. Ohne den tatsächlichen Zustand zu kennnen kann man nunmal keine definitve Aussage treffen.