In welchem Zusammenhang stehen SIM-Wechsel und Lautsprecher?
Beiträge von Dauerposter
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Eine falsche Vorauswahl kann ich ausschließen!
Habe aber gestern noch an die HUK24 geschrieben. Mal schauen, was die so antworten.
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K610i weiß 16 EUR --> schnell sonst muss ich ran

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Es geht um eine Kfz-Haftplficht und VK/TK bei der HUK24 für meine Mutter. Sie ist bislang dort versichert, wir wollen aber schauen, was die neuen Tarife 2009 bringen.
Aufgefallen ist mir hier, dass der Beruf viel stärker als bisher berücksichtigt wird.
Meine Mutter ist Rentnerin, und war vorher in einer der vergünstigten Berufsgruppen als Angestellte tätig. Danach war sie lange Zeit Hausfrau. Reihenfolge ist hier also Angestellte - Hausfrau - Rentnerin.
Soweit, so gut.Bei Rentnern heißt es im Antragsformular:
ZitatAls Rentner bzw. Pensionär geben Sie bitte Ihr ehemaliges Beschäftigungsverhältnis an
Danach kommt eine weitere Seite zum Beruf:
ZitatAlles anzeigen
Wir benötigen weitere Angaben zur beruflichen Tätigkeit.
1. Ich bin oder war unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand Angestellte(r) mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit von mindestens 50 % der normalen Arbeitszeit.
2. Ich bin oder war unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand Angestellte(r) mit einer nichtselbstständigen Tätigkeit von weniger als 50 % der normalen Arbeitszeit.
3. Ich bin Auszubildende(r) in einem Ausbildungsverhältnis bis voraussichtlich (TT.MM.JJJJ).Für meine Mutter als Hausfrau nach Berufstätigkeit passt da gar nichts (wegen "unmittelbar"), es MUSS aber eine Option ausgewählt werden. Sie war bis zur ersten Schwangerschaft (ab da Hausfrau) Vollzeit tätig.
Wad würdet ihr ankreuzen? Die Berücksichtigung ihrer vergangenen Berufstätigkeit mach knapp 50€ p.a. aus!
PS: Dass sie als Hausfrau, als die Kinder größer waren kleinere Tätigkeiten ausgeübt hat (heute würde man das Minijob nennen) kann sich ja wohl nicht auswirken (zum einen hat sie das nicht immer in ihrer bisherigen "Branche" getan, zum anderen war dies ja niemals ein Vollzeitjob, wie bei den Optionen oben geprüft wird.)
Würdet ihr bedenkenlos die Option 1 bejahen?
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In einem solchen Fall könnten Mängelrechte einschlägig sein. Die Alternative dazu wäre ein Fernabsatzwiderruf, soweit keine Individualanfertigung vorliegt.
Der Rahmen eignet sich aufgrund des verzogenene Schaltauges nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist auch nicht die übliche Beschaffenheit auf, sondern weicht negativ davon ab.
Diese Negativabweichung müsste auch bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben. Hier liegt zwar ein Versendungskauf, jedoch in der Form eines Verbrauchsgüterkaufs vor, so dass die Gegenleistungsgefahr mir Übergabe der Ware an den Verbraucher (bzw. dann, wenn der Vebraucher in Annahmeverzug gerät) vom Unternehmer auf den Verbraucher übergeht.
Bei der Übergabe war das Schaltauge bereits verbogen.
Mithin liegt ein Sachmangel am Rahmen vor, der Käufer kann nach seiner Wahl Reparatur des mangelhaften oder Neulieferung eines mangelfreien Rahmen auf Kosten des Unternehmers verlangen. Weigert er sich weiterhin und endgültig das auf seine Kappe zu nehmen, kann der Käufer ohne Fristsetzung vom Kauf zurücktreten.
Alternativ kann auch widerrufen werden, wobei dann Streitigkeit bezüglich Wertersatz wegen der Beschädigung zu erwarten sind.
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Ja, da wollte einer rechtzeitig Feierabend machen oder der Wagen war voll

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Zitat
Original geschrieben von Chefkoch85
Ist doch nicht neues, diese Problematik ist doch schon lange bekannt...D.h. es gibt noch andere betroffenene Orte?
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Moin,
sicherlich ist auch bei euch in der Nähe Geothermie seit ein paar Jahren ein Riesenthema. Hier reißt sich nahezu jede Gemeinde um Geothermienutzung, jeder will der erste sein und um die Bergrechte wird juristisch gestritten.
Die "Bohrfirmen" kommen mittlerweile aus aller Herren Länder, die Gemeinden feilschen um den Preis.
Geothermie wird quasi als Wundermittel angepriesen und kommt bei den Bürgern gerade in Zeiten des Klimaschutzes gut an.
Eben habe ich einen auf SPON einen ziemlich heftigen Bericht über die negativen Folgen solcher "Bohrungen" gelesen. Betroffen ist eine kleine Stadt im Breisgau, dort geht es jetzt im wahrsten Sinne "drunter und drüber":
http://www.spiegel.de/wissensc…tur/0,1518,589944,00.html
Video dazu: http://www.spiegel.de/video/video-40071.html
Sollte es tatsächlich zu Hebungen von 2-3 Metern kommen, wird man wohl erstmal die ganze Stadt umsiedeln dürfen :eek:
Aber auch die jetzigen Auswirkungen sind wohl der schlimmste Alptraum für den Grundbesitzer.
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Hier die geistreiche Antwort des Simyo-Service:
ZitatAlles anzeigen
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Ihrer simyo SIM-Karte.Nach Überprüfung Ihrer Daten haben wir festgestellt, dass das Aktivitätszeitfenster Ihrer simyo SIM-Karte zur Rufnummer 0163-63xxxxx am 08.06.2008 abgelaufen ist und am 09.08.2008 wurde Ihre simyo SIM-Karte deaktiviert.
Eine einmal deaktivierte simyo SIM-Karte kann nicht wieder reaktiviert werden.
Bei einer Aufladung in Höhe von 1 Euro verlängert sich das Aktivitätszeitfensters um ca 2 1/2 Monate.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist das Maximalguthaben einer simyo SIM-Karte auf 200 Euro begrenzt. Der Mindestaufladebetrag beträgt 15 Euro. Der Höchstaufladebetrag liegt bei 190 Euro.
Es ist nicht möglich, Beträge aufzuladen, die kleiner als 15 Euro sind.
Ihre Überweisung vom 27.08.2008 wurde am 11.11.2008 zurück gebucht.
Es wir mit keinem Wort auf die falsche Gültigkeitsansage unter 1155 eingegangen. Auch hält man eine Stellungnahme zur bisherigen Verlängerungspraxis nicht für nötig.
Peinlich auch die Circaangabe des Verlängerungsdatums (ist ja auch sch***egal ob nun 74, 75 oder 76 Tage. Halt nein, es sind nur 73 Tage) und der inhaltliche Widerspruch 1€-Aufladung führt zu 2 1/2 Monaten Verlängerung und Aufladungen kleiner 15 Euro sind nicht möglich.
Werde die Sache mal an teltarif.de weiterleiten und parallel dazu an den GF schreiben, vielleicht hat der ja mehr im Hirn als sein Servicepresonal.
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Möchte nochmal mein Problem mit der heimlich abgeänderten Gültigkeitsverlängerung bei Kleinaufladungen ansprechen:
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=375470
Wäre schön, wenn da jemand Stellung beziehen könnte.
Ich denke diese Verschlimmbesserung und die hier im Forum angesprochene, geänderte Mindestaufladungsumme von 10 auf 15 Euro wären auch ein Thema für teltarif.de