Beiträge von Dauerposter

    Es geht um eine Kfz-Haftplficht und VK/TK bei der HUK24 für meine Mutter. Sie ist bislang dort versichert, wir wollen aber schauen, was die neuen Tarife 2009 bringen.


    Aufgefallen ist mir hier, dass der Beruf viel stärker als bisher berücksichtigt wird.


    Meine Mutter ist Rentnerin, und war vorher in einer der vergünstigten Berufsgruppen als Angestellte tätig. Danach war sie lange Zeit Hausfrau. Reihenfolge ist hier also Angestellte - Hausfrau - Rentnerin.
    Soweit, so gut.


    Bei Rentnern heißt es im Antragsformular:


    Zitat

    Als Rentner bzw. Pensionär geben Sie bitte Ihr ehemaliges Beschäftigungsverhältnis an


    Danach kommt eine weitere Seite zum Beruf:



    Für meine Mutter als Hausfrau nach Berufstätigkeit passt da gar nichts (wegen "unmittelbar"), es MUSS aber eine Option ausgewählt werden. Sie war bis zur ersten Schwangerschaft (ab da Hausfrau) Vollzeit tätig.


    Wad würdet ihr ankreuzen? Die Berücksichtigung ihrer vergangenen Berufstätigkeit mach knapp 50€ p.a. aus!


    PS: Dass sie als Hausfrau, als die Kinder größer waren kleinere Tätigkeiten ausgeübt hat (heute würde man das Minijob nennen) kann sich ja wohl nicht auswirken (zum einen hat sie das nicht immer in ihrer bisherigen "Branche" getan, zum anderen war dies ja niemals ein Vollzeitjob, wie bei den Optionen oben geprüft wird.)


    Würdet ihr bedenkenlos die Option 1 bejahen?

    In einem solchen Fall könnten Mängelrechte einschlägig sein. Die Alternative dazu wäre ein Fernabsatzwiderruf, soweit keine Individualanfertigung vorliegt.


    Der Rahmen eignet sich aufgrund des verzogenene Schaltauges nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist auch nicht die übliche Beschaffenheit auf, sondern weicht negativ davon ab.


    Diese Negativabweichung müsste auch bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorgelegen haben. Hier liegt zwar ein Versendungskauf, jedoch in der Form eines Verbrauchsgüterkaufs vor, so dass die Gegenleistungsgefahr mir Übergabe der Ware an den Verbraucher (bzw. dann, wenn der Vebraucher in Annahmeverzug gerät) vom Unternehmer auf den Verbraucher übergeht.


    Bei der Übergabe war das Schaltauge bereits verbogen.


    Mithin liegt ein Sachmangel am Rahmen vor, der Käufer kann nach seiner Wahl Reparatur des mangelhaften oder Neulieferung eines mangelfreien Rahmen auf Kosten des Unternehmers verlangen. Weigert er sich weiterhin und endgültig das auf seine Kappe zu nehmen, kann der Käufer ohne Fristsetzung vom Kauf zurücktreten.


    Alternativ kann auch widerrufen werden, wobei dann Streitigkeit bezüglich Wertersatz wegen der Beschädigung zu erwarten sind.

    Moin,


    sicherlich ist auch bei euch in der Nähe Geothermie seit ein paar Jahren ein Riesenthema. Hier reißt sich nahezu jede Gemeinde um Geothermienutzung, jeder will der erste sein und um die Bergrechte wird juristisch gestritten.


    Die "Bohrfirmen" kommen mittlerweile aus aller Herren Länder, die Gemeinden feilschen um den Preis.


    Geothermie wird quasi als Wundermittel angepriesen und kommt bei den Bürgern gerade in Zeiten des Klimaschutzes gut an.



    Eben habe ich einen auf SPON einen ziemlich heftigen Bericht über die negativen Folgen solcher "Bohrungen" gelesen. Betroffen ist eine kleine Stadt im Breisgau, dort geht es jetzt im wahrsten Sinne "drunter und drüber":


    http://www.spiegel.de/wissensc…tur/0,1518,589944,00.html



    Video dazu: http://www.spiegel.de/video/video-40071.html



    Sollte es tatsächlich zu Hebungen von 2-3 Metern kommen, wird man wohl erstmal die ganze Stadt umsiedeln dürfen :eek:


    Aber auch die jetzigen Auswirkungen sind wohl der schlimmste Alptraum für den Grundbesitzer.

    Hier die geistreiche Antwort des Simyo-Service:



    Es wir mit keinem Wort auf die falsche Gültigkeitsansage unter 1155 eingegangen. Auch hält man eine Stellungnahme zur bisherigen Verlängerungspraxis nicht für nötig.


    Peinlich auch die Circaangabe des Verlängerungsdatums (ist ja auch sch***egal ob nun 74, 75 oder 76 Tage. Halt nein, es sind nur 73 Tage) und der inhaltliche Widerspruch 1€-Aufladung führt zu 2 1/2 Monaten Verlängerung und Aufladungen kleiner 15 Euro sind nicht möglich.


    Werde die Sache mal an teltarif.de weiterleiten und parallel dazu an den GF schreiben, vielleicht hat der ja mehr im Hirn als sein Servicepresonal.