Macht doch eure Mein-Netz-ist-besser-als-deins-Kinderkacke per PN...
Beiträge von Dauerposter
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Ja, das Wiedereinstellen ist seit Kurzem bei Festpreisartikeln nicht mehr kostenfrei:
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Tja, das ist halt ebay. Denen bist du auf gut deutsch scheißegal.
Aber probiers mal hier, vlt. klappt das noch:
http://search.ebay.de/_W0QQtZvbQQsofindtypeZ9
EDIT: Geht nicht, gerade ausprobiert.
Allerdings steht in der email mit den Zahlungshinweisen vom Verkäufer noch dessen email. Vielleicht hast du ja eine solche email bekommen.
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Habe nun mal was aufegesetzt, wenn was unverständlich ist oder Verbesserungsvorschläge bestehen gerne her damit, schicke es erst morgen an Rolfi
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Sehr geehrte Damen und Herren,ihre Antwort vom 11.11.2008 stellt mich leider in keinster Weise zufrieden.
So beziehen Sie sich auf einen Verlängerungszeitraum von einem Jahr. Davon war von meiner Seite nie die Rede.
Daher möchte ich Ihnen nochmals kurz die Aufladehistorie zur gegenständlichen SIM-Karte schildern:
1. Letzte, erfolgreiche Aufladung via Banküberweisung am 14.03.2008 mit dem Betrag von 1,- Euro, verbucht laut Ihrer Rechnung am 18.03.2008. Demzufolge wurde mir bei Überprüfung der Aufladung unter der Nummer 1155 ein neues Gültigkeitsende zum 18.09.2008 angesagt.
2. Letzte, nicht erfolgreiche Aufladung via Banküberweisung am 25.08.2008, also weit vor dem angesagten Ende der Gültigkeit zum 18.09.08, mit dem Betrag von 1,- Euro. Zu diesem Zeitpunkt hatten Sie nach Ihren Angaben die SIM-Karte bereits deaktiviert, nämlich am 09.08.2008.
3. Dieses Datum liegt zum einen über einen Monat vor dem im März unter der 1155 angesagten Ende der Guthabengültigkeit zum 18.09.2008. Zum anderen hätte ich wegen des zweimonatigen Kranzzeitraums erst zum 18.11.2008 mit einer Abschaltung der SIM-Karte rechnen müssen.
Bislang erfolgte auch bei Kleinbeträgen eine Verlängerung der Guthabengültigkeit um 180 Tage.
Sie haben, wie ich mittlerweile bei meinen Recherchen herausgefunden habe, seit Mitte des Jahres diese Praxis geändert und verlängern bei Überweisungen mit einem Betrag kleiner 2,50 Euro den Gültigkeitszeitraum des Guthabens nur noch um 73 Tage anstatt vorher um 180 Tage.
Auch wenn gemäß ihrer AGB im Zusammenspiel mit der Gültigkeitsregelung in der jeweiligen Preisliste kein Rechtsanspruch des Nutzers
auf Verlängerung des Gültigkeitsfensters bei Aufladungen kleiner 10 Euro besteht, haben Sie doch über Jahre (!) hinweg die Guthabengültigkeit bei Aufladungen via Überweisung bei Kleinbeträgen ab 1,- Euro um 180 Tage verlängert.Dies zeigt auch der folgende Text aus einer älteren Rechnung über eine erfolgte Aufladung einer Simyo-Karte:
„Am 28.11.2006 haben Sie Ihr simyo Guthaben mit 1,00 Euro aufgeladen. Ihr simyo Guthaben für die Rufnummer 0163-8888885 ist jetzt gültig bis 06.2007“.
Hieraus ergibt sich eindeutig die bisherige Praxis der Verlängerung um 180 Tage auch bei Aufladungen kleiner 10,- Euro.
Deutlich schwerer wiegt für mich jedoch die Ansage einer unzutreffenden Gültigkeit des Guthabens unter der 1155, wie bei mir im März 2008 geschehen.
Die Ansage unter der 1155 ist die einzige Möglichkeit des Nutzers, die Aufladungen zur Wahrung des Vertragsverhältnisses zu verwalten. Darauf sollte man sich also verlassen können, was aber, wie man an meinem Fall sieht, keineswegs der Fall ist.
Auch wenn Sie nach dieser Ansage die Verbuchungspraxis von Kleinstbeträgen ändern (wie hier geschehen mit der Verkürzung der Verlängerungsdauer von 180 auf 73 Tage) dann hätten Sie aufgrund vertraglicher Rücksichtnahmepflichten den betroffenen Nutzer davon in geeigneter Weise zu unterrichten. In geeigneter Weise heißt bei selten genutzten SIM-Karten, also gerade bei den SIM-Karten, bei denen sich diese Abschaltungsproblematik primär stellt nicht per Kurzmitteilung, da diese Mitteilung spätestens binnen einer Woche verworfen werden, sofern sie in dieser Zeit nicht zugestellt werden können.Eine Information via Briefpost über die drohende Abschaltung habe ich nicht erhalten.
Also Simyo-Nutzer der ersten Stunde bin ich doch sehr enttäuscht über diese heimliche und daher doppelt kundenunfreundliche Verschlechterung der Gültigkeitspraxis des Guthabens. Zudem denke ich, dass dem Kunden mit unzutreffenden Ansagen über die Gültigkeit seines Guthabens bzw. indirekt seines Vertrages (an dem auch eine ggf. wichtige Rufnummer hängt) wenig geholfen ist.
Für den Nutzer sind solche Fauxpas nur schwerlich mit dem Slogan „Weil einfach einfach einfach ist“ zu vereinbaren.
Ich erwarte daher nach erneuter Überprüfung des Sachverhalts ihre geschätzte Antwort.
Freundliche Grüße,
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Heute erhielt ich eine email, dass man mir den 1€ aus der Augustaufladung, die ja nie ausgeführt worden ist, zurücküberwiesen hat.
Nun werde ich meinen "Zorn" mal in Worte packen und diesem Saftladen nochmals schreiben.
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Zitat
Original geschrieben von blackrabbitblue
Dauerposter...also du ;-)ist da anderer MeinungDu schriebst verbindlich, nicht verlässlich.
In meinen Augen ist die Ansage unter 1155 für simyo verbindlich. Es ist nur problematisch, den Inhalt der Ansage nachzuweisen.
kball: Fest steht, simyo hat hier still und heimlich die Konditionen zum Nachteil der Kunden verändert. Auch wenn der Kunde bei einer Aufladung <10 Euro keinen Rechtsanspruch gegen simyo auf Verlängerung der Gültigkeit hatte, vegrault sich damit simyo eine Menge an Bestandskunden.
Da werden viele SIM-Sammler in nächster Zeit eine böse Überraschung erleben. Aber auf solche Kundschaft dürfte man bei Simyo ohnehin nicht scharf sein.
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1155 anrufen.
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Dann werde ich mal fragen, ob ich das Brot einzeln bekomme und testen...
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Das steht was von Zwillingen drin, vielleicht hats nur den Martyn-Bot zerrissen
