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Bei Manni war es aber zeitlich so, dass er sich zunächst bei ebay "versuchte", und dann später hier einstieg. Zudem gab es hier im Forum schon eindeutige, negative Erfahrungen, konkret von "eisi" gepostet im Jahr 2007.
Im Sommer 2008 ist Manni dann hier mit einem eigenen Account eingestiegen, mehrere User (darunter eisi und ich) haben ihn mit der "Vergangenheit" (also den Beschwerden bei TT und ebay) konfrontiert. So konnte sich jedermann ein Bild von Manni machen.
Bei maxx-mobile und mobile an more (das sind vermutlich die beiden, auf die du anspielst) handelt es sich aber um "noch nie dagewesene Anbieter", zumindestens auf TT sind sie m.W. vor ihrer eigentlichen Aktivität hier noch nie negativ in Erscheinung getreten.
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Zitat
Original geschrieben von TM1
Mal abgesehen davon, dass es in meinem BGB keinen § 816 III gibt (und Du evtl. § 818 III meinst), ist das natürlich völliger Blödsinn.
Egal wie es "auf den Kopf gehauen" wurde - selbst der vergangene Vollrausch bleibt eine Bereicherung in diesem Sinne.
Nein, bleibt es nicht. Der Berauschte hat zwar ein vermögenswertes Etwas erlangt, dieser Vermögensvorteil ist aber, sollte er sich nicht durch die Investition in den Vollrausch Aufwendungen erspart haben, z.B. weil er sich gewöhnlich 7x die Woche betrinkt, nicht mehr abschöpfbar. Hat er den infolge Überweisung gutgeschriebenen Betrag "verjubelt" (oder nach Timeslot "auf den Kopf gehauen"), dann handelt es sich um reine Luxusaufwendungen. In einem solchen Fall war er bereichert, ist nun aber entreichert.
Timeslot hat aber übersehen, dass der Empfänger einer irrtümlich ihn begünstigenden Überweisung regelmäßig den Mangel des rechtlichen Grundes im Valutaverhältnis der Überweisung kennt, da er mit dem Überweisenden in keinerlei vertraglichem Verhältnis steht.
Damit haftet er regemlmäßig gem. §§ 818 IV i.V.m. 819 I BGB verschärft, kann sich nicht auf seine Entreicherung berufen und hat wegen der allgemeinen Garantiehaftung für Geld gem. § 276 I 1 BGB nach allgemeinen Vorschriften auf den Überweisungsbetrag zu haften.
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eisi: Das Ergebnis von Mannis Eintritt bei TT hatten wir ja bereits prophezeit, insofern erfüllt mich Mannis Sperrung doch mit Befriedigung.
Ich frage mich allen Ernstes, wie manche User hier immer noch nicht begreifen, mit was für einer Spezies Händler sie es zu tun hatten/haben. Ist doch alles wunderbar dokumentiert; sowohl die Bewertungen bei ebay als auch die Beiträge von Manni in Bezug auf kritische Fragen oder Beschwerden hier bei TT sprechen eine mehr als deutliche Sprache.
Wahrscheinlich müssen wir demnächst alle für den lieben Herrn Münz spenden, wenn unser Manni bereits mit seinem Anwaltsstab den Eilantrag auf Wiedereinsetzung als Mitglied formuliert und damit bis vors BVerfG ziehen wird 
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Re: O2 Sonderkündigung
Zitat
Original geschrieben von handykaufland
Wir sind ein ehrlicher, guter, kundenorientierter Fachhändler...
Ja ist denn schon Weihnachten?
Zitat
Original geschrieben von handykaufland
Neid muss man sich halt hart erarbeiten... :top:
Wer als "Geschäftsführer" um halb elf abend noch für seine Firma aktiv ist, ist wirklich nicht zu beneiden.
Ich glaube, das "Leben " von hkl neigt sich bei TT langsam dem Ende zu 
Aber egal, alles Prepaidschieber, Bewertungserpresser und Subventionsbetrüger außer Mutti.
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Schon klar, aber man liest ja öfters von "überholenden Reifen". Dass man diesen Verlust bei einem PKW bemerkt, ist nachvollziehbar. Aber wenn ein Bus- oder LKW-Zwillingsreifen verlustig geht?
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Habe eben dies gelesen:
Zitat
Reisebus verliert Reifen auf Autobahn
Kempten - Ein Reisebus ist auf der Autobahn A7 von einem eigenen Rad überholt worden. Der Zwillingsreifen hinten links hatte sich gelöst und war am Busfahrer vorbei Richtung Ulm gerollt. Der Fahrer hielt an und montierte ein Ersatzrad. Der verlorene Reifen verhielt sich verkehrsgerecht: Zum einen hat er den Bus links überholt, zum anderen ist er 200 Meter weiter vorne auf dem Seitenstreifen zum Liegen gekommen.
Nach meinem logischen Verständnis von Physik ist das nur möglich, wenn der Bus seine Fahrt verlangsamt hat (sei es durch bremsen oder Gas wegnehmen). Davon steht da aber nichts.
Das gelöste Rad beschleunigt doch nicht von selbst? Also wenn der Bus 80 km/h fuhr, als sich das Rad löste, rollt das gelöste Rad auch nur mit max. 80 km/h weiter und wird langsamer durch Reibung (ein Gefälle der Fahrbahn mal außen vor gelassen)
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Moin,
können dual layer DVDs von jedem DVD-Laufwerk gelesen werden oder muss es ein DVD Laufwerk sein, dass auch dual layer brennen kann?
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