Beiträge von Dauerposter

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    Original geschrieben von xeno6
    Möglicherweise hat TMO die Location Area der Stationen des UMTS-Netzes vor Ort so geändert das die Stationen nun einer gebarrten LA zugehören. Diese LA erstreckt sich auch auf eine Gegend wo o2 eigene 3G-Versorgung anbietet und man vorsorglich diese TMO-LAC gebarrt hat. o2 müsste dann die Sperre möglicherweise wieder aufheben.


    Du lagst richtig, das TMO 3G Netz ist für o2-Kunden dort inzwischen wieder offen!

    Zitat

    Original geschrieben von 5 Minutes Alone


    Warum soll Amazon es nach der Lieferung noch Anfechten können? Wenn etwas im Laden falsch deklariert ist kann der Verkäufer mich auch nicht später aufsuchen und mehr Geld/die Ware zurückverlangen, soetwas ist selbstverschuldet.


    Wenn man keine Ahnung hat...


    Übrigens: VOR Lieferung bräuchte Amazon gar nicht anzufechten. Amazon bräuchte dann das auf den Abschluss des Kaufvertrag gerichtete Angebot des Interessenten gar nicht (etwa konkludent durch Auslieferung der Ware) anzunehmen.

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    Original geschrieben von TMausHB
    Er hat doch das Angebot eines Dritten abgelehnt, da er sich für das Angebot bei amazon entschieden hat...


    Welches denn? Und verteuert hat sich beim Marktpreis auch nichts. Also liegt kein Schaden vor.


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    Original geschrieben von Timba69
    Zustimm, wobei ich mich wundere, das Amazon ausgeliefert hat.


    Das höre ich echt zum ersten Mal..:-)


    Wem stimmst du zu? ;)


    Auf derartige Rechtsberatung sollte der TE auch verzichten. Du siehst in § 122 BGB also eine Anspruchsgrundlage, die auf das positive Interesse des TE gerichtet ist?


    Bzw. du nimmst bei Vorliegen eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums gem, §§ 119ff. BGB automatisch eine culpa in contrahendo an, aus der ein Schadensersatzanspruch für einen Deckungskauf resultiert?


    Schonmal dran gedacht, dass so das Institut der Anfechtung konterkariert würde, wenn der irrende Erklärende über die Hintertür Schadensersatz auf das positive Interesse leisten müsse? Dann könnte er sich das Anfechten gleich schenken.


    § 122 BGB sagt vielmehr nur, dass der TE so zu stellen ist, wie wenn das "schädigende Ereignis" seitens Amazon nicht eingetreten wäre. Dann hätte er aber immer noch kein N78. Etwas anderes würde nur gelten wenn der TE bspw. wegen des (nun hinfälligen) Amazon Angebots ein N78 von einem Drittverkäufer abgelehnt und sich dieses nun wesentlich verteuert hätte.


    § 122 BGB erfasst von seinem Umfang her lediglich das negative Interesse des Anfechtungsgegner, in der Höhe begrenzt durch dessen positives Interesse.

    Ob ein Kaufvertrag mit Auslieferung der Ware zustandegekommen ist oder nicht tut nichts zur Sache. Genau um einen bereits enstandenen Vertrag zu vernichten existiert das Institut der Anfechtung.


    Die einzige Möglichkeit, sich einer Verpflichtung zur Rückgewähr zu entziehen ist hier der zeitliche Faktor. Amazon muss unverzüglich die Anfechtung erklären, hat also nicht beliebig lange dafür Zeit.


    Sollte die Anfechtung wirksam erklärt worden sein, sind Besitz und Eigentum am Handy im Wege bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung herauszugeben. Diese Art der Rückabwicklung sieht u.a. die Herausgabe gezogener Nutzungen (hier: Gebrauchsvorteile) vor.

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    Original geschrieben von Maarthok
    Angebotsende: 13 Stunden 31 Minuten (29.08.08 20:28:43 MESZ)


    Das steht bei mir nur bei Verwendung des IE: Angebotsende: 7 Stunden 41 Minuten (29.08.08 20:28:43 MESZ)


    Bei FF heißt es dagegen: Restzeit: 7Std. 41Min. 6Sek. Sonst nichts.


    Allerdings steht es bei beiden Browsern nochmal ganz oben in der Beschreibungsleiste (wo bei dieser Seite hier Telefon-Treff - Auf ein Thema antworten steht).