Du wirst zufällig ausgewählt. Andernfalls wäre es ja beeinflussbar und danach richtet sich ein Milliardenmarkt.
Beiträge von Dauerposter
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Normalerweise nein wenn die 21 Tage um sind. Aber schildere der Kundenbetreuung einfach mal dein Problem.
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Du solltest schon den Tarifverbund dazuschreiben... Das ist nicht bundeseinheitlich.
Wenn dein Profil stimmt:
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Habe es gerade gefunden. Dann war Handyticks Angebot eindeutig besser!
Schade, dachte man könne "blind" bei DaRappa bestellen.
Dann klingt diese Aussage hier wirklich überheblich:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3226280#post3226280
Handyticks Thread ist mal wieder ein Beispiel für die Nachteile der Editiersperre. Macht solche Thread extrem unübersichtlich.
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Zitat
Original geschrieben von yogibear
egay-Erlös für den mitgelieferten O2-Stick
ca. ein Monat (Die "Werber-SIM" ist nur sporadisch im Netz eingebucht, evtl. kam die SMS schon früher.)Da hast du aber einen Dummen gefunden, kostet ja bei o2 seit einiger Zeit nur noch 89€...
Trotzdem kann ich deine Rechnung nicht nachvollziehen: Bei Handytick gab es nur "250€-Tankfüllung", nicht 275€. Der Stick kostete nochmal 10€ "on top". Also nur 240€ "Tankgutschein". Dann gehen noch die ebay-Gebühren ab.
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Wofür stehen die 100€?
Edit: Wie lange nach Beantragung kam die Freundschaftswerbungs-SMS?
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Ist bei jemandem die Freundschaftswerbung für ein über DaRappa geschlossenenes Active Data Internet Pack L schon durch?
Wenn man diese mit 50€ Scheck wählt, wären wir als Geschäftskunde bei einem monatlichen Preis von 4,58€

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Warum schmeckt der Bacon bei MCD eigentlich immer dermaßen schlecht im Vergleich zu BK? Bei MCD sind meist viele harte Stücke drin, die man kaum mitessen kann.
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Kommt bei Staples für Privatkunden nicht noch die USt. drauf?
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Der TE hat wahrscheinlich schon nicht als Verbraucher bestellt ("Verein"), so dass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht in Betracht kommt.
Was steht in den AGB zur Liestungszeit? Wenn nichts drin steht, oder die Klausel wegen zu langer Lieferzeit oder sonstiger Unzulänglichkeiten unwirksam ist, angemessene Frist zur Leistung setzen, bei erfolglosem Vertstreichen dann zurücktreten, falls schon ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.