Beiträge von Dauerposter

    Habe seit heute Morgen das im Tracking stehen:


    Code
    Status: Die Sendung wurde in der Zustellbasis bearbeitet.
    Status von: 02.09.08 07:25
    Vorgang: Die Sendung wird dem Empfänger voraussichtlich heute zugestellt.


    "wird dem Empfänger voraussichtlich heute zugestellt" ist mir vorher noch nie untergekommen. Meint ihr, die Hotline weiß dazu genaueres? Normalerweise kommt der Fahrer bei uns um halb neun, hätte also schon längst da sein müssen. Evtl. aber Urlaubsvertretung.


    Das könnte aber auch an Folgendem liegen: Die Sendung wurde von einem Freund bestellt, der derweil in Urlaub ist und daher meine Adresse als Lieferadresse angegeben hat. Der Shop bot aber nur an, einen Zusatz hinzuzufügen, sein Name musste stehen bleiben.


    Auf dem Paket soll laut Shop nun Folgendes stehen:


    Name Freund
    Mein Name
    Meine Adresse


    Aus meiner Sicht sollte das Paket ankommen. Wenn es wegen falschen Namens nicht zugestellt wird, kann man es dann in der Filiale abholen oder geht es sofort an den Absender zurück?

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Darum geht es (juristisch) aber leider gar nicht. Der TE hat einen Kaufvertrag für diesen einen speziellen Gebrauchtwagen, ob er ihn vorher gesehen hat oder nicht ist völlig Schnuppe. Die Wahlmöglichkeit "Neulieferung" ist bei einer Stückschuld eben vom Gesetz her nicht vorgesehen da unmöglich. Sicherlich gibt es vergleichbare Wagen, aber eben nicht denselben nochmal.


    Also fällt eine Neu- bzw. Ersatzlieferung hier weg (es sei denn der VK und Kunde einigen sich drauf), aber "müssen" tut der VK im Bereich Ersatzlieferung mal gar nichts.


    Dem Gesetz ist eine Differenzierung zwischen Gattungs- und Stückkauf mittlerweile fremd. Also ist § 439 BGB und mit ihm die Nachlieferung auch für den Fall der Stückschuld "vorgesehen".


    Es ist mittlerweile auch herrschende Meinung, dass die Nachlieferung auch beim Stückkauf geschuldet wird, sofern die kaufsache ersetzbar bzw. nach a.A. eine vertretbare Sache ist.

    M.E. liegt ein im Wege der Nachbesserung unbehebbarer Mangel vor, aus einem Raucherfahrzeug kann mit vertretbarem Aufwand kein Nichtraucherfahrzeug gemacht werden (ebenso wie ein Unfallfahrzeug durch noch so gute Reparatur nicht zu einem unfallfreien Fahrzeug wird).


    Bliebe nur noch die Nachlieferung, die nur möglich ist, wenn das Fahrzeug ersetzbar ist, was bei einem aktuellen Gebrauchtwagen der Fall ist.


    Wenn noch kein Gefahrübergang erfolgt ist (Übergabe) kommt ggf. auch eine Anfechtung des Kaufvertrags wegen Eigenschaftsirrtums in Betracht, diese ist dann nicht wegen Spezialität der Mänegelrechte ausgeschlossen.

    Die Rechtsauffassungen zum Straftatbestand des Betrugs sind wirklich kurios hier.


    Naja, vielleicht berücksichtigt der Strafrichter bei der Strafzumessung, dass der Angeklagte den "Schaden" von 76,-€ durch seine eingegangene Verpflichtung zur Zahlung von 100,-€ für zweimaliges Rücklastschriftengelt quasi überobligatorisch wiedergutmacht.... In der Differenz von 24,-€ dürften sogar die Germanwings entstandenen Kosten für die Rückbuchungen noch äußerst großzügig berücksichtigt sein ;)