Beiträge von Dauerposter

    Die Klausel unter 7.1. dürfte unangemessen benachteiligend und damit unwirksam sein. Zwar sieht sie keinen klassischen, starren Fristenplan vor. Jedoch sind die Schönheitsreparaturen zwingend an den Auszug geknüpft. Und damit müssten sie nach dieser Klausel auch erbracht werden, wenn sie technisch noch gar nicht erforderlich sind. Z.B. wenn der Mieter nach Einzug unmittelbar kündigt und nach drei Monaten wieder draußen ist.


    Damit gilt die gesetzliche Regelung, der Vermieter muss diese Reparaturen erbringen.


    Mangels eigener Endrenovierungsklausel kommt eine gesonderte Endrenovierungspflicht auch nicht in Betracht.

    Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Vielleicht hilft dir das weiter, hängt aber wohl von der genauen Formulierung im Mietvertrag ab.


    MfG Kai


    Für mich klingt das eher nach einer Schönheitsreparaturenklausel, nicht nach eine Endrenovierungsklausel.


    Trotzdem müsste man den Wortlaut kennen, denn auch ein Großteil der Schönheitsreparaturenklauseln ist unwirksam.

    Man darf dabei nicht vergessen, dass man einen anderen User mit einer vergleichbaren Anzahl von Vakuumbeiträgen längst "entfernt" hätte. Martyn hat allem Anschein nach Welpenschutz, oder man möchte ihn nicht seiner Lebensgrundlage berauben.


    Ein Forum lebt zum großen Teil von Diskussion - und die ist mit Martyn einfach nicht denkbar.


    Ob deswegen aber auch heftige und offensichtliche Beleidigungen angebracht sind ist eine andere Frage. Dass diese bei einem fünfstelligen Beitragszähler keine konsequenzen haben mag noch einleuchten, kritisiert werden sollten sie aber trotzdem.

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Das ist natürlich Unsinn. Man kann einen Verkäufer nicht dazu zwingen, zu einem nach Hause zu kommen, um einen Sachmangel geltend zu machen. Allenfalls bei nicht beweglichen Dingen. Was man allerdings in der Tat kann, ist, dem Verkäufer die Kosten für den Transport der Ware zu ihm hin und wieder zurück geltend zu machen, also z.B. die Fahrtkosten. Denn der Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist - und darauf zielst Du vermutlich ab - in der Tat der Standort des Käufers.


    Unsinn? Natürlich? Ganz schön eingebildet, der Herr. Wenigstens eine Form der Bildung :)


    Du solltest mal folgende Urteile studieren:


    AG Menden (Sauerland), Urteil vom 3. 3. 2004 - 4 C 26/03
    OLG München, Urteil vom 12. 10. 2005 - 15 U 2190/05
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2008 - X ZR 97/05



    Zitat des OLG München: "Demnach hatte die Bekl. als Verkäuferin die Nacherfüllung am Wohnort des Käufers in M. zu leisten, dort also das Fahrzeug auf die behaupteten Mängel durchzusehen und reparieren zu lassen bzw. das Fahrzeug dort auf ihre Kosten abzuholen und auf eigene Gefahr nach Chemnitz zur Durchsicht und Reparatur zu verbringen und auf eigene Kosten und Gefahr wieder nach M. zurückzubringen"


    Quelle: http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw06_449.htm


    Bei einem Fahrzeug handelt es sich um eine bewegliche Sache :)


    Der Verkäufer kann also nur hoffen, dass ihm der Käufer bei paketversandfähigen Sachen entgegenkommt und die Kaufsache zum Verkäufer sendet. Anspruch hat er darauf keinen.



    Ggf. steht wegen dieser "erweiterten" Pflicht dem Verkäufer die Einrede der Unverhältnismäßigkeit aus § 439 III BGB (eher) zu. Aber das kommt dem Käufer in der Regel entgegen, da er so gem. § 440 S.1 BGB sofort vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. Minderung verlangen kann und ihm ggf. ein Schadensersatz statt der Leistung ebenfalls ohne Fristsetzung offensteht.



    Dass du mit der juristischen Terminologie nicht sonderlich vertraut bist zeigt uns deutlich dein letzter Satz: Der Leistungsort ist der Ort, an welchem der Schuldner (hier also bei Vorliegen eines Sachmangels die Saturn GmbH Dortmund) seine Leistungshandung (hier Reparatur, bzw. wenn diese unmöglich Austausch) zu bewirken hat.


    Dieser Leistungsort ist nach der Rspr. (s.o.) der Belegenheitsort der Kaufsache nach dem Vertragszweck. Vorliegend daher Leipsch.

    Dann musst du dein Konto erst "verifizieren". Das bedeutet, Paypal schickt dir per Überweisung zwei winzige Beträge auf dein Konto mit einem Code im VZW. Diese Codes musst du dann bei Paypal eingeben, dann wissen die dass es dein Konto ist.


    Und selbst danach klappen Zahlungen bei Lastschrift manchmal nicht auf Anhieb, nämlich dann, wenn PP meint es wäre Zeit für eine Sicherheitsprüfung der Transaktion. Habe neulich 7 Tage gewartet, bis PP das Geld (5 Euro!) an den Empgänger weitergeleitet hat...


    Abgebucht haben die bei mir nach einem Tag, das ist PP.


    Ich habe auch eine Frage zu Paypal, aber wohl im falschen Thread platziert, da ich den nicht gesehen habe.


    Ich hoffe eine Verlinkung zum Beitrag ist ok, will ja kein crossposting betreiben ;)


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3128856#post3128856