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Die gezeigten ebay-Büros wirken auf mich wie unaufgeräumte Kinderzimmer.
Hab ich den Hrn. Saller von der VZ Bayern in Sachen Ticketbetrug da richtig verstanden?
Zitat: "In Deutschland kann man von einem Nichtberechtigten nicht gutgläubig Eigentum erwerben". Deswegen könnte ein Herausgabeanspruch des Ticketversenders bestehen.
So ein Statement von einem Volljuristen?
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oelbob: Ruf mal in der MediaMarkt Zentrale an und schildere deinen Unmut. Kannst das Ganze ja noch mit der "bin armer Student" Masche garnieren.
Evtl. findet man dann eine Lösung für dich. Mir wurde dort schon einmal sehr großzügig geholfen.
Und betone, dass du um 5 nach 10 im Laden warst. Die sehen anhand der Warenwirtschaftssoftware genau, wann die letzte rausging.
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Hi,
suche so ein Gehäuse für eine 320GB S-ATA HDD.
Habe nun gesehen dass es S-ATA und S-ATA 150 gibt.
Schwanke zwischen diesen beiden:
http://www2.hardwareversand.de…aid=17990&agid=647&ref=13
(S-ATA)
http://www2.hardwareversand.de…il.jsp?aid=17988&agid=647 (S-ATA 150)
Wie finde ich heraus, ob ich für meine HDD S-ATA oder S-ATA 150 brauche?
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Zitat
Original geschrieben von Quindan
Ich denke, du willst widerrufen...?
Man kann den Begriff "kündigen" schon laiengünstig als Widerrufserklärung auslegen.
Aber damit spielt der TE Arcor wieder den Ball zu, denn es kommt bestimmt ein Textbaustein zurück a la "Kündigung noch nicht möglich, Mindestvertragslaufzeit 24 Monate".
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Mahnbescheid wäre hier generell natürlich zulässig, da es um eine bestimmte Geldforderung in Euro geht, die nicht von einer Gegenleistung abhängig ist.
Widerrufen wurde ja bereits.
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Was hast du eigentlich genau beauftragt? DSL mit Hardware?
Ein Hamburger Amtsgericht sieht solche Verträge nicht als Dienstleistungsvertrag, sondern als Vertrag sui generis mit überwiegend kaufvertraglichen Merkmalen.
Vorteil: Kein vorzeitiges Erlöschen des WRR durch Veranlassung zur Ausführung bzw. Inanspruchnahme der Dienstleistung (hier nicht relevant) und Beginn der Frist erst mit Erhalt der georderten Hardware (Splitter, Modem etc...)
Kündigen ist im Übrigen der falsche Ausdruck, man sollte schon widerrufen wenn man auf einen Fernabsatzwiderruf hinauswill.
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Die Regelfrist beginnt, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Informationspflichten erfüllt
- Ordnungsgemäße sowie rechtzeitige Belehrung
- Bei einem Dienstleistungsvertrag: Vertragsschluss
Da der Vertrag gem. den Arcor AGB wohl erst mit Besätigung des Auftrags als geschlossen gilt, läuft die Frist frühestens ab Auftragsbestätigung.
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Wenn du mehr Details nennen würdest, könnte man dir helfen...
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Ok, dann werde ich mich mal näher mit IMAP beschäftigen. Viele Accounts sind aber Freemailer...
Dennoch wäre ich über eine Softwareempfehlung froh, bei der man bestimmte Ordner (z.B. Entwürfe) von der "Synchronisation" ausnehmen kann.
Vielleicht reden wir hier auch aneinander vorbei, ich kenne mich mit dieser Materie halt nicht wirklich aus. Deswegen frage ich ja 
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Falsches Forum ok, aber inhaltlich habe ich nichts bereits Vorhandenens gefunden. Man hätte den Thread dann auch ins Software verschieben können.
Ich nutze >20 emails Accounts, von daher kommt IMAP wohl nicht in Frage?