Beiträge von Dauerposter

    So, dann darf ich hier mein Anliegen nochmal schildern, nachdem Herr Urban dieses für schließenswert erachtet hatte:


    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=351608


    Ich hatte den anderen Thread bewußt nach vorheriger Suche aufgemacht. Wie dem aufmerksamen Leser sicher auffällt, will ich eigentlich nicht die beiden Rechner synchronisieren, sondern nur bestimmte emails und Ordner übertragen.


    Daher passt es eigentlich nicht wirklich unter diesen Titel.

    Moin,


    habe in den letzten Monaten zwei Notebooks parallel betrieben. Nennen wir das ältere mal A und das neuere, das von nun an bevorzugt genutzt werden soll B.


    Auf A befanden sich tausende Mails der letzten Jahre, diese wurden im Februar mittels Software nach B migriert. Im Februar war der email Bestand auf A und B also kurzzeitig identisch. Danach habe ich auf B etwas ausgemistet, also z.B. Entwürfe gelöscht die nicht mehr notwndig waren. Danach habe ich bis heute hauptsächlich auf A neue emails erhalten und diese tlw. in Ordner verschoben und im Posteingang neue Ordner angelegt.


    Aber auch auf B kamen seit Februar einige mails dazu.



    Nun möchte ich auf B den aktuellen emails Bestand von A haben, aber ohne dass die auf im Februar ausgemisteten, überflüssigen Mails wieder auftauchen.


    Auf A hätte ich wenn möglich gerne die seit Februar nur auf B empfangenen und archivierten emails ergänzt.


    Mir ist klar, dass es viele Synchronisationsprogramme gibt. Ich habe aber irgendwie Angst, dass dabei Mails gelöscht werden.


    Bislang habe ich mir damit beholfen, dass ich z.B. eine auf A empfangene email weitergeleitet und dann nochmal mit B empfangen habe. Das ist aber nicht nur umständlich (mittlerweile einige hundert Mails und etliche Ordner), sondern der Absender ist dann auch nicht mehr auf den ersten Blick erkennbar.



    Wenn jemand nach meiner Beschreibung noch durchblickt, wäre ich über geeignete Methoden oder empfehlenswerte Software sehr dankbar.


    Generell möchte ich auch zukünftig Outlook und die IE-Favoriten bei beiden Geräten synchron halten, evtl. gibt es da gute Software.

    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Theoretisch könnte Dir nichts passieren.


    Aber ansonsten:


    Wenn es nach mir ginge, würde ich sämtliche Haustiere verbieten. Gerade Hunde sind eine Plage. Wir haben hier so eine alte Omi, die hat so nen Riesenköter. Der Köter zieht sie immer hinter sich her. Und da mein Kleiner Angst hat vorm Gebelle, ist sowas einfach nur ätzend, da die gute so schwach ist, dass sie kaum ihren Hund unter Kontrolle bekommt. Der beste Spruch "Der tut nix".... Ist mir sowas von egal, wenn er einmal zubeißt, ist es zu spät. Daher würde ich persönlich sofort Anzeige erstatten, wenn ein Köter meinem Kleinen was antun würde.


    Mit der Argumentation müsstest du auch für ein Verbot sämtlicher Waffen und Arten von Kraftfahrzeugen plädieren...

    Deine Mutter könnte Glück haben, denn nach wohl herrschender Meinung statutiert § 1320 ABGB nur eine objektivierte Verschuldenshaftung mit statuierter Beweislastumkehr.


    D.h. deine Mutter (wohl Halterin des Tieres) haftet nich schon allein für die Gefahr, die von dem Tier ausgeht sondern nur dann, wenn sich nicht nachweisen kann, bei der Führung des Tieres im konkreten Fall die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet zu haben, mithin also fahrlässig gehandelt hat.

    Man sollte vielleicht auf der zivilrechtlichen Seite noch klarstellen, dass im Grund die Gefährdungshaftung des Hundehalters aus § 833 S.1 BGB auf Tatbestandseite auch ggü. einem Einbrecher, der vom Hund verletzt wird, greift.


    Auf der Rechtsfolgenseite wird sich der Einbrecher jedoch ein 100%iges Mitverschulden anrechnen lassen müssen, so dass er im Ergebnis leer ausgeht.


    Wie sich die Sache verwaltungsrechtlich darstellt, also ob die zuständige Behörde das Verhalten des Hundes für eine weitere Prüfung oder für das Verhängen eines Bußgelds als Anlass nimmt kann man ohne weitere Kenntnis des Sachverhalts nicht beurteilen.


    Zum einen sind die Vorschriften dort keine bundeseinheitlichen, zum anderen wird der Behörde regelmäßig ein Ermessensspielraum gewährt.