Beiträge von Dauerposter

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    Original geschrieben von speeder1
    als ich heute den typ bei nsc fragte ob ich das Handy doch noch zurück kriegen kann ,meinte er das ist nicht möglich wie es hier halt oft erwähnt wurde das es gestohlen/entwendet sei... aber die meinen Das Geld kannst du aufjedenfall zurück kriegen es gibt mehrere wege...


    naja abwarten


    Du glaubst doch nicht immer noch daran, dass das NSC auch nur einen Finger krumm macht um dir zu helfen deine Rechte durchzusetzen?

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    Original geschrieben von Maarthok
    Wenn du meinst ....


    Wie siehst du den Tatbestand des § 935 I 1 BGB in meinem Bsp. erfüllt? Dieser setzt voraus, dass die Sache dem Eigentümer als unmittelbarem Besitzer (ungeschriebenes TBM) gestohlen (...) worden ist. Ist sie aber nicht, da in unmittelbarem Besitz des G, nicht des E.


    Gleiches gilt für § 935 I 2 BGB: G hat dem E nicht den Besitz gemittelt, sondern war bösgläubiger Eigenbesitzer.

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    Original geschrieben von freggeln
    Leider hält sich diese Urban Legend immer noch sehr hartnäckig. Wie NoTeen schon geschrieben hat, ist in Deutschland niemand verpflichtet Münzen anzunehmen.


    Allerdings scheint diese Urban Legend wirklich seht tief in Deutschland verwurzelt zu sein, da ich schon mehrfach in einem Supermarkt miterleben musste, wie jemand darauf bestehen wollte, dass das die Annahme von hunderten Münzen gesetzlich vorgeschrieben ist.


    Gruß


    Das ist keine urban legend. Zumindest dann nicht, wenn der Cheeseburger vor der Bezahlung gekommen ist. Dann hat Mc Donalds den "Vertrag" über den Cheesburger angenommen und muss eben bis zu 50 Münzen annnehmen....


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    Original geschrieben von xoduz
    Dann hast Du den Link nicht richtig gelesen - darin steht ausdrücklich, dass die Annahme von bis zu 50 Münzen verpflichtend ist. Das entspricht zwar keinem Mindestbetrag, zur Annahme einer gewissen Menge von Münzen sind Händler aber eben doch verpflichtet. ;)


    Er meinte wohl den Fall, dass noch kein (Kauf)Vertrag zustande gekommen ist. Dann muss niemand Münzen annehmen, wenn er den Vertrag gar nicht erst schließt.

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    Original geschrieben von Maarthok
    Das ist (offen gesagt) Unsinn was du schreibst, Dauerposter.


    Bei einem klassischem Diebstahl ist ein Eigentumserwerb im Fall des TE ausgeschlossen. Da gibts in weder in Rechtsprechung noch Literatur die leisteste Diskussion darüber.


    Keine der Ausnahmen des §935 II kommen in Betracht. Ebay-Geschäfte sind nach ständiger Rechtsprechung keine Auktionen iSd. BGB.



    Schieb mir deine mangelnde Rechtskenntnis nicht als Unsinn unter. In meinem Bsp. ist § 935 I BGB gar nicht erst einschlägig, also bedarf es des Ausnahmetatbestands des § 935 II BGB nicht.

    Interessant wäre, worauf das NSC ein Recht zur Einbehaltung des Gerätes stützen will. Wenn dies nicht vertraglich bei Abgabe des Handys zur Reparatur vereinbart wurde, fiele mir nichts dergleichen ein.


    Im Übrigen ist es NICHT ausreichend, dass das Gerät gestohlen wurde. Der OP kann durchaus auch Eigentum am Gerät erworben haben, wenn es gestohlen worden ist.

    Ich schrieb doch schon, dass es weder beim Schreiben (Video, Fotos) noch beim Lesen (Navigation) Probleme mit der Geschwindigkeit des internen Speichers gibt.


    Wenn er die tatächlichen Geschwindigkeiten des Speichers, unabhängig vom Controller und Schnittstellen des N95-2 wissen will, dann wird er ein solches Gerät schon zerlegen müssen. Wie sollte man es sonst testen können? Selbst wenn man die vollen 128MB RAM zum Testen für die Schreibgeschwindigkeit nutzen könnten, wäre das nicht repräsentativ.

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    Original geschrieben von Deifie
    Nicht ganz, dein Beispiel zeigt die Geschwindigkeit beim Transfer über USB. Bei einem Speichervorgang "geräteintern" kann das durchaus schneller sein...


    Das will ich ja gar nicht bestreiten, aber die Probleme in Sachen Geschwindigkeit bestehen beim N95-2 doch nicht beim Abspeichern internen Anwendungen (Foto, Video), sondern beim Beschreiben des Flashspeichers von extern. Und da besteht nunmal der beschriebene Flaschenhals USB.

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    Original geschrieben von magick_6630
    Ich glaub das mit den Tomaten gilt eher für dich. Er wollte wissen wie schnell der interne FLASH-Speicher ist, nicht wie schnell (bzw. langsam) die Übertragung per
    USB ist.


    Kann mir jemand näheres dazu sagen wie schnell der Interne 8GB Flash Speicher ist?
    war die Frage. Wenn es 20 Minuten dauert, 1GB Daten auf das N95 zu schieben (geht wohl unstreitig per USB am schnellsten), dann spiegelt das die Schreibgeschwindigkeit des internen Speichers wider. Wo ist dein Problem?