Nimm doch mal die Tomaten runter: Da steht 1GB dauer 20 Minuten. Dafür braucht meine 8GB SDHC zwischen 2-3 Minuten.
Beiträge von Dauerposter
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Original geschrieben von Nebulak
Nunja, wie unschwer zu erkennen ist dieser Thread 271 Seiten lang und über die Suchfunktion ist nichts näheres hierzu zu finden.Das halte ich für ein Gerücht. Mit "Speicher + langsam" ohne weiteres zu finden:
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Niemals schneller, eher deutlich langsamer. Messwerte stehen in diesem Thread!
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Nur um´s Recht. Also keine Investition lohnenswert...
thedarkside2005: Das dürfte aber ein 2T-Motor gewesen sein, wir reden von 4T. Ein 2T ist wesnetlich einfacher gestrickt, der hat i.d.R. keine Ventile (was dem Rückwärtsdrehen beim 4T ja entgegenstehen könnte).
Ich wünsch mir noch die Beurteilung durch einen Inschenöhr, das ist doch nicht so schwöhr
Dann habe ich was "Handefestes"! -
War mißverständlich formuliert, lass den Teile mit den "durchdrehenden Reifen als Grenze" aus der Wette weg.
Ich denke, es hängt neben dem Gefälle primär vom Gewicht des PKW ab, ob der Motor mitdreht oder nicht.
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Also scheint es ohne Weiteres möglich zu sein, zumindestens aus mechanischer Sicht. Der Motor soll dabei ja nicht laufen, und auch bei elektronischer Ventilsteuerung werden die Ventile bei nicht aktiver Steuerung standardmäßig aufgrund der Ventilfedern nicht geöffnet sein, so dass der Kolben sie am OT schrotten könnte?
"Wettfall" war nur, ob das Auto mit 1.Gang eingelegt ohne Handbremse ein paar Meter rückwärts den Hang entlang rollen kann, oder ob der Motor sofort blockiert und daher die Bewegungskraft so groß sein muss, dass die Haftgrenze der Reifen überschritten werden muss.
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Der Bekannte meint ja, es würde den Motor "töten". Sein Auto stellt er daher nicht, bei meinem möchte ich vorher auch ganz gerne ungefähr Bescheid wissen...
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Original geschrieben von maxwell2000
Egal, wie steil das Gefälle ist, kann man schon mal nicht sagen. Irgendwann wird ja die Haftreibung (ein in sich widersprüchlicher, aber üblicher Ausdruck) der Reifen nicht mehr ausreichen und der Wagen wird wegrutschen
Naja, die Rede war von wegrollen und nicht wegrutschen. Es geht wirklich nur darum, ob es möglich ist, dass der Motor entgegen seiner eigentlichen Laufrichtung mitgedreht werden kann, ohne dass er blockiert.
Haben wir einen Ingenieur oder Kfz-Meister hier? Die müssten dass doch wissen und erklären können

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Frage: Kann ein PKW, der auf einer gegen die Fahrtrichtung abfallenden Fläche abgestellt wird rückwärts (also in Richtung des Gefälles) wegrollen, wenn der erste Gang eingelegt wurde (und keine Handbremse)?
Ich sage ja. Bekannter meint nein, egal wie steil das Gefälle ist, da sich der Motor nicht in die entgegengesetzte Richtung durchdrehen lassen würde.
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Original geschrieben von blumentopferde
Okay, ich merke schon, dass Du einen Richter nur aus dem Fernsehen kennst. Das ich Privat vielleicht vollkommen anders bin, als Beruflich geht bei Dir anscheinend nicht ein.Konnte das Lektoratswesen wenigstens was verdienen an deinen Publikationen
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Es wäre mir übrigens neu, nicht verbeamtet zu sein, aber lass mal, Du hast schon recht, ich muss immer mit einer bitterbösen Minie durch die Gegend laufen.Lies mal Art. 97 GG oder §§ 14, 15 DRiG. Wie soll die Unabhängigkeit des Richters mit Verfassungsrang gewährleistet werden, wenn er als Beamter dem Dienstherrn ggü. weisungsgebunden wäre und und bei "Nichtgefallen" von diesem versetzt werden könnte? Weiterhin gebeitet der Gewaltenteilungsgrundsatz strikte Trennung der Exekutive von der Judikative.
Wenn ein Richter nicht weiß, dass er kein Beamter ist finde ich das arm.
Hinsl. Arbeitsmoral und Vergütung hast du natürlich Recht, die ist u.U. beamtentypisch eher mickrig ausgeprägt.
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Im übrigen bin ich nicht beurlaubt, sondern habe einen voll Internetzugang über meinen privaten Account. Es lenkt mich eben auch ein wenig ab, hier und da mal etwas sinnvolles zu Posten.Privater Account? Interessant.
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Naja, ich hätte mich überhaupt nicht auf solche Situationen einlassen sollen, ich wusste esi st ein Fehler hier und dort ein wenig rechtliche Beratung durchscheinen zu lassen, zumal es immer noch irgendwelche Klugschwätzer gibt, die mal etwas in einem Juriforum gelesen haben und das nur weitergeben wollen.Wenn dem OP derart falsche Ratschläge gegeben werden, muss man einfach klugschwätzen. Fakt ist, der OP befand sich nicht in Schuldnverzug und daher sind die Mehrkosten nicht gerechtfetigt. Dass es bei dir im Schuldrecht massiv auszwickt sieht man schon daran, dass du in deiner Argumentation das Vorliegen des Schuldnerverzugs mit keinem Wort angesprochen hast, sondern nur die Fälligkeit gepredigt hast.
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Aus diesem Grund habe ich mal zwei Bücher geschrieben, die durchaus gut angekommen sind und meinen Dr. Titel habe ich auch nur aus Spaß.Über Oldtimerpflege? Für einen Dr. iur. sind solche Grundlagenfehler noch übler...
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Vielleicht gehe ich damit jetzt ein bischen weit, denn ich wollte hier nicht Breittreten wer ich in wirklichkeit bin, aber wer ein wenig mit der Juristerei zu tun hat, kann durchaus erkennen wer ich bin...Dr. Schudt, Dr. Augner, Dr. Rühle, Dr. Mohr oder Dr. Beckmann?