An die Aufsteller von Zigarettenautomaten wurden bereits Probeprägungen der i-Mark ausgegeben. Die brauchen ja auch Vorlauf...
Beiträge von Dauerposter
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Hoffentlich hast du mit dem HD2 mehr Glück als ich

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Der Versicherte wird dem MB widersprechen, dann geht die Sache ins streitige Verfahren. Diesem wird der Versicherer als Streithelfer beitreten und dort seine Theorien bzgl. des Schadenumfangs zum Gegenstand des Verfahrens machen.
Übrigens: Auch gegenüber dem Versicherer besteht ein direkter Anspruch des Geschädigten, § 115 I 1 VVG.
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Wie geschrieben, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, verbleibt es bei den 2 Jahren.
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Wurde die Verjährungsfrist für die Mängelrechte überhaupt vertraglich (z.B. durch AGB) von 2 Jahren auf 1 Jahr reduziert (unabhängig von der Frage, ob hier überhaupt Gebrauchtware angeboten wurde)?
Nur weil Gebrauchtware verkauft wird, bedeutet das nicht automatisch eine Reduzierung auf 1 Jahr.
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- Anschlussart? POTS, ISDN oder IP?
-Telefonmodell?
- Kleinkram? -
Zitat
Original geschrieben von Kanefire
Dauerposter: Irgendwie hinkt dein Vergleich. Allein das du deine "These" nicht mit Argumenten untermauerst zeigt mir schon, das du nicht wirklich viel Ahnung von dieser Materie hast.Ja wo laufen sie denn, deine Argumente?
Soll ich den Fragenden nun mit detaillierten technischen Unzulänglichkeiten der 7390 konfrontieren (Stichworte: Thermische Probleme bzgl. Ikanos, CRC-Fehlerproblematik, (...) )?
Zitat
Beide Boxen haben marginal unterschiedliche Nutzbarkeiten.Mit dem gravierenden Unterschied, dass die 3370 zuverlässig läuft...
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Hab die FB3370 und bin äußerst zufrieden. Kein Vergleich zum Schrott der FB7390.
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Man kann sich auch in etwas hineinsteigern...
Gib doch die Landwirtschaft auf und fang bei der BNetzA an?
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Sind wir Hellseher?
Schaue in die AVB zu deinem Vertrag, da steht das tatsächlich drin
