Beiträge von Dauerposter
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Habe noch genug neue Callyas, nur sind auf der alten noch einige €... Aber es gibt ja den Callya Transfer.
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Habe noch eine uralte Callya anno 2000 mit dem Tarif "D2-CallYa-Red (2) im 10/10 Sek-Takt".
Lässt sich auf derartige Alttarife auch das Reiseversprechen buchen, etwa per Hotline?
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Update:
Vodafone wird langsam knapp, T-Mobile noch genug da

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Früher half bei Rotüberschuss ein guter Kontakt zu einem ebay-MA

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Tja, um sicherzugehen, wirst du die laufende Aktion abbrechen müssen. Und auch hier gilt wiederum: Durch einen Freund / ein Famlienmitglied das Höchstgebot abgeben lassen, bevor die Sache beendet wird. Ansonsten kommt ein Kaufvetrag mit dem derzeit Höchstbietenden zustande.
Meine Frage:
Es gibt ja ein neues Zahlunsgverfahren für Frischlinge, wo der Käufer z.B. via Paypal zunächst an ebay direkt zahlt, und ebay nach Ablauf einer Schutzfrist den Betrag an den Verkäufer weiterleitet:
http://pages.ebay.de/help/sell…nt-process.html#buyerpaid
Ich habe nun als Käufer einen solchen Fall. Für mich war ganz normal Paypalzahlung angezeigt. Diese habe ich auch sofort durchgeführt mit dem Unterschied, dass eben Empfänger zunächst ebay und nicht der Verkäufer ist.
Der Verkäufer will nun den Artikel nicht verschicken, bis er das Geld nicht von ebay weitergeleitet bekommen hat. Ich meine, dass er sich ggü. ebay verpflichtet haben muss, den Artikel zu verschicken, sobald meine Zahlung an ebay bestätigt worden ist.
Dafür spricht auch der Absatz "Wann verschicke ich den Artikel?" unter obigem Link.
Hat hier jemand genauere Infos, was der Verkäufer bei diesem neuen Zahlungsverfahren bei dessen Anmeldung bestätigen muss? Eben genau, dass er den Artikel sofort verschickt?
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Zitat
Original geschrieben von elknipso
Mal eine ganz generell Frage. Wenn mir jemand per Mail ein Angebot für einen Sofort-Kaufen Preis macht, und ich sage ihm zu im Sinne von "einverstanden für x Euro überweise dahin" ist das dann schon eine für mich rechtlich bindende Vereinbarung?Grds. ja!
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Das ist eine kostenlose P+R Anlage des MVV:
http://www.mvv-muenchen.de/index.php?id=914
Aber: Dort dürfen keine Fahrzeuge über Nacht abgestellt werden.
Nimm als Alternative diesen hier:
http://maps.google.de/maps?q=4…855,0.004823&z=18&iwloc=A
Zwar nichts für Luxusautos, da etwas düster, aber (auch über mehrere Tage) kostenlos.
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Zitat
Original geschrieben von xoduz
Ja, absolut.Gerade da Du ja Käuferschutz hast, würde ich mich da ganz entspannt zurücklehnen und mindestens 1 Woche warten.
Edit: Käuferschutz besteht nicht-
Warum sollte bei Bezahlung nicht vom Käuferschutz ausgeschlossener Artikel (Gutscheine etc.) außerhalb ebay der Käuferschutz nicht greifen?
Das wurde schon irgendwann 2010 geändert, auch wenn zunächst nur der Fall "Ware nicht versandt" geschützt war.
Dies ergibt sich schon aus Ziffer 3.4 dritter Punkt der "Paypal-Käuferschutzrichtlinie":
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Ich würde gerne einen Bekannten für die All-Net-Flat werben. Laut Google bringt das 10€ KwK-Prämie bei 1&1.
Nur wie funktioniert es konkret? Wenn ich b ei 1&1 eingeloggt bin, habe ich zwar die Möglichkeit, eine Empfehlungsemail mit dem Werbelink rauszuschicken. Das soll aber laut Angaben auf der Homepage nur für Hostingprodukte von 1&1 gelten, die All-net-Flat ist da nicht aufgeführt.