Beiträge von Butterfly

    Ich habe diesen Thread nicht gelesen. Ich möchte jedoch mal ein paar Zahlen hier einwerfen, bei denen mir die Hutschnur hochgeht. :mad:


    Folgende Urheberrechtsabgaben werden ab 01.01.2007 (19% MWSt) erhoben:
    DVD-Brenner -> ~11,- EUR
    DVD-Rohling -> ~0,20 EUR
    CD-Rohling -> ~0,10 EUR
    Scanner (bis 12 Seiten/Min.) -> 12,- EUR
    MP3-Player mit fest eingebautem Speicher -> ~3,- EUR


    Gefordert werden folgende Urheberrechtsabgaben:
    Multifunktionsgerät (Farbe, bis 12 Seiten/Min.) ~90,- EUR
    Computer -> ~60,- EUR


    Summe: ~175,- EU :flop:
    Die GEZ kommt noch dazu ! :flop:



    Tut mir leid, aber da kommt mir der ganz dringende Verdacht, dass die verantwortlichen Damen und Herren sie wohl noch alle haben - aber nicht mehr in der richtigen Reihenfolge.
    Ich bin dafür, dass die entsprechenden Abgabenordnungen grundlegend der modernen Zeit angepaßt werden. So kann das auf keinen Fall weitergehen!


    Wenn auf der einen Seite so viele Abgaben geleistet werden sollen, dann muß auf der anderen Seite das freie Kopieren, Speichern und Verarbeiten von Bild, Buch, Ton und Video erlaubt sein.....



    Bess demnähx,
    Carsten

    Nun, das ganze wird vermutlich nicht ohne Anwälte ablaufen.
    Hast Du eine Rechtsschutz? Die wirst Du jetzt brauchen....


    Jeder der am Unfall Beteiligten hat einen Schaden und versucht natürlich, diesen vom Unfallgegner ersetzt zu bekommen. Dazu sucht man in diesem unklaren Fall einen Anwalt auf und beauftragt diesen mit der Durchsetzung seiner Rechte. Dieser wird sich an die gegnerische Versicherung wenden und den Schaden einreichen. Diese wird die Regulierung abweisen.
    Es kommt zum Schlagabtausch zwischen den Anwälten, wahrscheinlich auch zu einem Gerichtstermin. Dort wird die Schuldfrage geklärt, an der sich imho auch die Versichterung mit der Schadenregulierung orientieren.


    So oder so ähnlich würde ich mir das vorstellen.
    Such am besten Deinen Anwalt auf.


    Ich kann mir gut vorstellen, dass beide Versicherungen ohne Urteil die Regulierung verweigern werden.
    Evtl. ist in Absprache zwischen den Parteien und den Versicherungen eine außergerichtliche Einigung möglich. Aber auch das sollte lieber der Anwalt in die Hand nehmen.



    Bess demnähx,
    Carsten

    Zitat

    Original geschrieben von sonymaster
    Leider haben die Kabel nur 6 Adern. Die von mir angedachte Lösung ist doch letzendlich dasselbe, oder? In welcher Hinsicht könnten bei der von mir angedachten Lösung Probleme auftreten?
    [...]


    Ein (ISDN-)Bus hat immer ein Ende und ein Anfang, jeweils mit den passenden Abschlußwiderständen terminiert (beim ISDN je 2x 100R).
    Abzweige sind am ISDN-Bus zulässig, jedoch max. 1m plus max. 10m Anschlußkabel.


    Das ganze hat gute Gründe:
    1. Die Laufzeit der Daten - Bei einer Sternverkabelung würden die Daten kollidieren oder im falschen Takt bzw. zur falschen Zeit ankommen.
    2. Jedes Kabelende muß richtig abgeschlossen werden, da sonst die Daten positiv oder negativ reflektiert werden. Beides würde Datensalat ergeben....
    Bei mehr als zwei terminierte Enden würde es u.a. ein Leistungsproblem geben.
    usw....


    Um einen sauberen Betrieb zu gewährleisten, ist es wichtig, einen sauberen S0-Bus aufzubauen.
    Wenn das aufgrund der Leitungen nicht möglich ist, muß entweder ein ISDN-Hub oder eine Anlage mit mehreren ISDN-Ports (bei Dir drei Ports) verwendet werden.
    Alles andere wird früher oder später Probleme machen.



    Bess demnähx,
    Carsten