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Hallo,
ich hatte vor einem Jahr nach eínem Tipp von hier ein Start Abo abgeschlossen, das ich gekündigt hatte und nun abgelaufen ist.
Den Receiver darf ich doch behalten, oder (stammte aus einer MM- Aktion) und was mache ich mit der Karte? Muss ich die zurück schicken?
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Für mich war Anfang November bisher immer sehr ungünstig.
Falls es dieses Jahr in Frankfurt stattfindet könnte es aber auch bei mir mal klappen.
Meine Stimme geht also an Frankfurt!
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wer will nochmal, wer hat noch nicht?
Zur Not würde ich den Stick auch verkaufen für 46€ plus Porto FP, aber lieber wäre mir der Tausch...
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Ja, ja, wie gesagt, nochmal passiert mir das auch nicht...
Und ja, er hat (angeblich) ca 6 Monate nach Versand die Unterlagen zur Schadensregulierung zur Post geschickt.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Was heißt "sehr lange"? Natürlich verjährt dein Erfüllungsanspruch, und zwar in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (= Jahr des Abschluss des Kaufvertrages).
Es werden bald 2 Jahre
*AscheaufmeinHaupt* Ich hatte viel um die Ohren und war auch viel zu gutmütig... (aber die Sache war mir eine Lehre)
Zitat
Original geschrieben von booner
Die Post hat dir bestätigt, das Paket sei verloren? Ist der Einlieferungsbeleg noch vorhanden?
Telefonisch hatten sie mir das bestätigt, ja.
Ob der verkäufer den Schein noch hat weiß ich nicht. Was passiert denn, wenn er ihn verloren hat? Der Verkäufer müsste doch verpflichtet sein, ihn mir zu übergeben, oder?
Aber falls er ihn noch hat werde ich so vorgehen, wie du es mir gesagt hast. Die Ansprüche gegenüber der Post verjähren wahrscheinlich auch erst nach 3 Jahren?
Auf jeden Fall schonmal 1.000 Dank für deine super qualitative Hilfe :top:
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Hallo booner,
der Verkäufer ist Privatperson und war zum Verkaufszeitpunkt IMHO noch unter 18.
Einen Link habe ich nicht mehr, da die Auktion schon sehr lange her ist und somit bei Ebay schon gelöscht wurde (verjährt so etwas?).
Es wurde damals versicherter Versand per DHL vereinbart und der Verkäufer gab mir auch den Identcode (also nur die Nr., den Schein hatte weiterhin der Verkäufer) mit dem mir die Post telefonisch bestätigte, dass das Paket verloren ging.
Ich gehe schon davon aus, dass in dem Paket das Handy war und bislang kam ich mit dem Verkäufer auch immer gut aus. Er hat mir auch schon ~40% des Warenwertes erstattet, aber die restlichen 60% will er jetzt scheinbar nicht mehr bezahlen, da er angeblich selbst nichts von der Post bekommen hat.
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Hallo,
ich habe da auch mal wieder ein Problem
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Vor einiger Zeit ging ein Handy, das ich bei Ebay gekauft hatte bei der Post verloren. Der Verkäufer wollte sich dann darum kümmern, hat es ewig schleifen lassen und dann behauptet, dass die Post sich weigern würde ihm den Schaden zu ersetzten (da er eine 2-Tage-Frist nicht eingehalten hätte :confused: ). Nun ist er der Meinung, dass es ja eigentlich eh nicht sein Problem wäre, denn ich müsste mich darum kümmern. :mad:
Gibt es denn da eine gesetzliche Regelung, wer sich bei Verlust um die Erstattung von der Post kümmern muss?
Ich komme mir gerade mal wieder richtig vera***t vor... :mad:
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Ich kann für so etwas auch nur Ebay empfehlen. Ich habe mir dort vor einiger Zeit einen neuwertigen 51er Universum (umgelabelter Grundig) für ~35€ ersteigert. Da der Abstand Bett <-> Fernseher nicht so groß ist reichen 51cm absolut.
Achja auch auf ganz nette Gimmicks wie Sleep-Timer (haben aber fast alle neuen Geräte) und Wecker (das findet man leider nur sehr selten) achten. Das ist gerade im Schlafzimmer sinnvoll.
Aber Achtung: ich würde darauf achten, dass es sich um ein nicht zu altes Modell handelt. Es scheint wohl viele "reparierte" alte Geräte zu geben, aber wer weiß, wie lange die halten...
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Findet ihr denn so einen Touchscreen bei einer FB sinnvoll?
Ich habe lieber echte Tasten und da mir die Haptik sehr wichtig ist habe ich mich für diese entschieden (schönes Alu 


Edit: Ok, ich habe habe gerade gesehen, dass es ja gar kein Touchscreen ist, aber es sich sich dabei trotzdem ja schon fast mehr handelt als eine "normale" FB, daher kann man die beiden wohl auch kaum vergleichen.
Kommt halt auf die Ansprüche/Vorlieben an...
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