Zitat
Original geschrieben von MTT
Da aber die Steuerprivilegien für kinderlose Ehen wohl nie abgeschafft werden (ungewollte Kinderlosigkeit etc.), gehört daher die "Homo-Ehe" gleichgestellt. Alles andere ist nicht einzusehen.
MTT 
Gleichgestellt ja.
Aber auf niedrigerem Niveau was die steuerlichen Vorteile angeht und unter einem anderen Namen.
Das gesparte Geld sollte direkt in Einrichtungen für Kinder gesteckt werden.
Versuch einer Begründung:
Der Staat fördert die Ehe aus 3 Gründen.
Erstens, weil die Eheleute für einander einstehen (müssen);
Zweitens, weil die Ehe als Institution auf Kinder ausgerichtet sein sollte;
Drittens, weil Kirche und Staat in Deutschland nicht völlig getrennt sind
(kein konsequenter Laizismus).
Der zweite und der dritte Grund wiegen meiner Meinung nach nicht mehr so schwer, dass eine Förderung in der aktuellen Höhe weiterhin zu rechtfertigen wäre. Viele Ehen bleiben (gewollt) kinderlos. Und man kann den Leuten auch keinen Vorwurf machen, dass sie sich beim Thema Steuern taktisch verhalten.
Dass die Kirchen die Ehe als "Kinderanbahnungsinstitution" gerne weiterhin so stark gefördert sähen muss einfach mal den Realitäten gegenüber gestellt werden.
Und die sehen so aus, dass statistisch gesehen seit Jahren immer mehr Ehen kinderlos bleiben.
Vieles spricht darum dafür, die "Ehe" nur noch dafür zu fördern, was sie auch wirklich leistet, das für einander einstehen.
Gleichzeitig sollte mit dem gesparten Geld Kinder stärker gefördert werden. Aber bitte an erster Stelle durch Investitionen in Einrichtungen, nicht unbedingt durch höheres Kindergeld.
Eine "Ehe", die "nur" noch die Funktion des für einander da seins erfüllt, wäre aus christlicher Sicht natürlich keine Ehe mehr, da sie nicht auf Kinder ausgerichtet ist.
Das ist aber nicht schlimm, wer kirchlich heiratet, könnte weiterhin in einer Ehe mit allen gewohnten Verpflichtungen leben.
Die andere, weniger anspruchsvolle Form des Zusammenlebens (Anspruch hier nur im Sinne von der Zahl der zu erfüllenden Kriterien her gedacht) könnte man dann "eingetragene Lebenspartnerschaft" nennen, wie es heute im Beamtendeutsch glaube ich ohnehin der Fall ist.
Diese wäre dann aber, und das ist mein wichtigster Punkt, dann auf alle Lebensgemeinschaften anzuwenden, wo Personen für einander einstehen.
Wie unromantisch, ich weiß. 